Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
- Judicialis
ZPO § 115; ; ZPO § ... 115 Abs. 3; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 1; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 4; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 5; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 6; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 7; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 8; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes als Vermögen i.S.d.§ 115 Zivilprozessordnung (ZPO); Beteiligung an den Kosten der Führung des Rechtsstreits mit einem einmaligen Betrag; Berücksichtigung eines kleineren Barbetrages oder eines ...
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 08.11.2005 - 5 Ca 563/05
- LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 541
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
Die Abfindung ist als Bestandteil seines Vermögens bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - ).Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 -1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ).
- LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Berücksichtigung, Zahlung, Zeitpunkt
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
- LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01
PKH; Abfindung; Eigenbeitrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Berücksichtigung, Teilbetrag, Vermögen, kleinerer …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 1 Ta 93/05
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen , Anrechenbarkeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
Der Kostenbeitrag von 10% der Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallen gelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (BAG Beschluss vom 22.3.2003 - 2 AZB 23/03 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 -1 Ta 15/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.5.2005 - 1 Ta 93/05 - ). - LAG Schleswig-Holstein, 24.09.1997 - 5 Ta 153/97
Einordnung einer Abfindung als Vermögenswert; Zumutbarkeit der Anrechnung unter …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
Dabei kommt es entscheidend auf die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt an (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.9.1997 - 5 Ta 153/97 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 -).
- LSG Sachsen, 17.05.2006 - L 1 B 121/05
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Einsatz von Einkommen und Vermögen
Soweit der Beschwerdegegner selbst immer von einem Freibetrag von 2.600 EUR ungeachtet der vorgenannten besonderen Voraussetzungen ausgeht (h.M.; vgl. nur zuletzt Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.04.2006 -: 2 Ta 69/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2005 - 2 WF 51/05) folgt der Senat dem nicht. - LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 6 Ta 41/14
Prozesskostenhilfe, Versagung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes), …
Während das Bundesarbeitsgericht (…a. a. O.) davon ausgeht, dass Abfindungen nach Abzug der Schonbeträge einzusetzen sind, gingen einzelne Kammern des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in der Vergangenheit davon aus, dass nach Abzug des Schonbetrages nach § 90 Abs. 1 SGB XII in der Regel (nur) 10 % des Abfindungsbetrags einzusetzen sind (Beschlüsse vom 28.04.2005 - 2 Ta 92/05 - 25.05.2005 - 1 Ta 93/05 -; 10.04.2006 - 2 Ta 69/06 - ).
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