Rechtsprechung
| LAG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ta 89/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Streitigkeiten aus der Abwicklung eines beendeten Geschäftsführerdienstvertrages.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 5 Abs. 1 ArbGG
Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Streitigkeiten aus der Abwicklung eines beendeten Geschäftsführerdienstvertrages. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Arbeitnehmerbegriff und an den Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person; Entstehung eines Arbeitsverhältnisses durch Abberufung eines Geschäftsführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 22.11.2002 - 2 Ca 2408/02
- LAG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ta 89/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ta 89/03
Rn. 18 2. Dem Arbeitsgericht ist darin beizupflichten, dass sich das Geschäftsführerdienstverhältnis mit der Abberufung des Klägers als Geschäftsführer nicht automatisch in ein Arbeitsverhältnis wandelt (BAG vom 21.02.1994 - 2 AZB 28/93 - und vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - AP Nrn. 17 und 46 zu § 5 ArbGG 1979). - BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93
Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag
Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ta 89/03
Rn. 18 2. Dem Arbeitsgericht ist darin beizupflichten, dass sich das Geschäftsführerdienstverhältnis mit der Abberufung des Klägers als Geschäftsführer nicht automatisch in ein Arbeitsverhältnis wandelt (BAG vom 21.02.1994 - 2 AZB 28/93 - und vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - AP Nrn. 17 und 46 zu § 5 ArbGG 1979). - BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98
Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)
Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ta 89/03
Er ist zwar von der Beklagten wirtschaftlich abhängig, aber nicht in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig (vgl. BAG vom 17.06.1999 - 5 AZB 23/98 - NZA 1999, 1175).
- LAG Hamm, 12.01.2007 - 2 Ta 286/06
Rechtsweg: keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Organvertreter gemäß § 5 …
Die Abwicklung des der Organstellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses lässt die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG unberührt (vgl. BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05 - ZIP 2006, 1692 und Beschluss der Kammer vom 06.08.2003 - 2 Ta 89/03).Um den Fortbestand dieser schuldrechtlichen Beziehung geht es dem Kläger (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 09.05.2005 - 2 Ta 662/04 und vom 06.08.2003 - 2 Ta 89/03).
- LAG Hamm, 27.07.2011 - 2 Ta 145/11
Rechtsweg nach Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH; keine Änderung der …
Wenn es sich dabei lediglich um eine Abwicklungsvereinbarung handelt, verbleibt es bei der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG und damit der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte (vgl. BAG, Urteil v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NJW 2008, 3514; LAG Köln, Beschluss v. 03.03.2011 - 10 Ta 301/10, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 06.08.2003 - 2 Ta 89/03, juris).
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