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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6717
LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05 (https://dejure.org/2005,6717)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.04.2005 - 2 Ta 92/05 (https://dejure.org/2005,6717)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. April 2005 - 2 Ta 92/05 (https://dejure.org/2005,6717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115
    Abfindung ist für Prozesskostenhilfe erst einzusetzen, wenn sie geleistet ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Beträge für die Berechnung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ; Berücksichtigung einer Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes bei der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1430 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01

    PKH; Abfindung; Eigenbeitrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05
    Die Kammer schließt sich der Entscheidung des LAG Köln (Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217) an, wonach im Allgemeinen bei Überschreiten des Freibetrags nach § 90 SGB XII der Einsatz von 10 % des Abfindungsbetrages angemessen ist.

    In der Regel wird aber ein Betrag von 10 % der Abfindung einsetzbar sein, sofern der Freibetrag überschritten wird (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217 [LS]).

  • LAG Köln, 28.07.2004 - 2 Ta 237/04

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05
    Grundsätzlich können Abfindung bei der Prozesskostenhilfe auch als Vermögen berücksichtigt werden (LAG Köln Beschl. v. 28.7.2004 - 2 Ta 237/04 - LAG-Report 2004, 346).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Berücksichtigung, Teilbetrag, Vermögen, kleinerer …

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10 % der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05).

    Daher ist, soweit die Ratenzahlung betroffen ist, die derzeitige Lage maßgebend (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06

    Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen, …

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Anrechnung, Freibetrag

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 60/06

    Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06

    Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 6 Ta 41/14

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes), …

    Während das Bundesarbeitsgericht (…a. a. O.) davon ausgeht, dass Abfindungen nach Abzug der Schonbeträge einzusetzen sind, gingen einzelne Kammern des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in der Vergangenheit davon aus, dass nach Abzug des Schonbetrages nach § 90 Abs. 1 SGB XII in der Regel (nur) 10 % des Abfindungsbetrags einzusetzen sind (Beschlüsse vom 28.04.2005 - 2 Ta 92/05 - 25.05.2005 - 1 Ta 93/05 -; 10.04.2006 - 2 Ta 69/06 - ).
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