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Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 18.05.1988

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88   

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https://dejure.org/1988,4307
LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88 (https://dejure.org/1988,4307)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88 (https://dejure.org/1988,4307)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19. August 1988 - 2 TaBV 4/88 (https://dejure.org/1988,4307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    ArbGG § 98, BetrVG § 85 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zuständigkeit; Einigungsstelle; Beschwerde; Abmahnung; Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 852 (Ls.)
  • BB 1988, 2040
  • DB 1988, 2060
  • DB 1988. 2060
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Das Bundesarbeitsgericht ist auch ausdrücklich der entgegengesetzten Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln (vom 02.11.1983 - 7 Sa 901/83 -) nicht gefolgt (BAG AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

    Das Landesarbeitsgericht Köln verneint unter Zugrundelegung seiner individualrechtlichen Rechtsprechung zur Nichtangreifbarkeit einer Abmahnung (LAG Köln vom 02.11.1983 - 7 Sa 901/83) die Offensichtlichkeit der Unzuständigkeit der Einigungsstelle.

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Selbst wenn der Arbeitnehmer diesen Rechtsanspruch nicht verfolgen sollte, kann im Rahmen eines nachfolgenden Kündigungsschutzprozesses jederzeit die Richtigkeit der der Abmahnung zugrunde liegenden Tatsachen bzw. die Berechtigung der Abmahnung von dem Arbeitnehmer gerügt werden mit der Folge, daß der Arbeitgeber im einzelnen die Gründe für die erfolgte Abmahnung darlegen und beweisen muß (BAG NZA 1987, Seite 518 ff.).
  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen …

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Der Spruch der Einigungsstelle kann keine zusätzliche Leistungspflicht des Arbeitgebers begründen (BAG NZA 1985, Seite 189).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84

    Personalakte; Herausnahme einer Abmahnung; Rechtsanspruch; Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (NZA 1985, Seite 190 [LAG Rheinland-Pfalz 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84] ) ist von einer offensichtlichen Unzuständigkeit einer Einigungsstelle bei Beschwerde gegen eine Abmahnung ausgegangen, da es sich bei der begehrten Herausnahme einer Abmahnung aus den Personalakten um einen Rechtsanspruch und nicht um einen Regelungsanspruch handele.
  • LAG Hamburg, 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle im Fall der Nichtabhilfe …

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg (BB 1985, Seite 1729) hat in einer Entscheidung die Auffassung vertreten, daß eine Einigungsstelle über die Beschwerde eines Arbeitnehmers nicht offensichtlich unzuständig sei.
  • LAG Köln, 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84

    Einigungsstelle; Beschwerde; Zuständigkeit; Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Es sei zweifelhaft, ob überhaupt ein Rechtsanspruch auf Rücknahme einer Abmahnung bestehe (LAG Köln NZA 1985, Seite 191 [LAG Köln 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84] ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17

    Einigungsstelle - Beschwerde von Arbeitnehmern wegen einer Abmahnung

    § 85 BetrVG Rz. 5; Grunsky u.a § 98 ArbGG Rz.9; Koch/ErfK § 100 ArbGG Rz. 5; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2006 - 13 TaBV 15/05 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84 -, NZA 1984, 190; LAG Berlin 19.8.1988 - 2 TaBV 4/88 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 11).

    Demgegenüber hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 17.01.1985 (- 5 TaBV 36/84 - NZA 1985, 190) in Anknüpfung an den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsanspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte die Einigungsstelle bei Beschwerden gegen eine Abmahnung für offensichtlich unzuständig erachtet: Davon ist auch das Landesarbeitsgericht Berlin in seiner ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung vom 19.08.1988 (- 2 TaBV 4/88 - LAGE § 98 Nr. 11) ausgegangen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2025 - 10 TaBV 29/25

    Einsetzung einer Einigungsstelle wegen einer Beschwerde einer Arbeitnehmerin über …

    § 85 BetrVG Rz. 5; Grunsky u.a § 98 ArbGG Rz.9; Koch/ErfK § 100 ArbGG Rz. 5; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2006 - 13 TaBV 15/05 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84 -, NZA 1984, 190; LAG Berlin 19.8.1988 - 2 TaBV 4/88 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 11).
  • ArbG Würzburg, 07.06.2024 - 3 BV 5/24

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren über Beschwerde nach § 85 BetrVG

    Ist aber die Geltendmachung eines solchen Anspruchs durch den betroffenen Arbeitnehmer möglich, scheidet die Zuständigkeit der Einigungsstelle von vorneherein aus (LAG Berlin-Brandenburg vom 15.8.2027, 7 TaBV 860/17; LAG Berlin vom 19.8.1988, 2 TaBV 4/88; LAG Rheinland-Pfalz vom 17.1.1985, 5 TaBV 36/84).
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   LAG Hamm, 18.05.1988 - 2 TaBV 4/88   

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https://dejure.org/1988,36746
LAG Hamm, 18.05.1988 - 2 TaBV 4/88 (https://dejure.org/1988,36746)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.05.1988 - 2 TaBV 4/88 (https://dejure.org/1988,36746)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 2 TaBV 4/88 (https://dejure.org/1988,36746)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 59/88

    Betriebsrat: grober Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Mai 1988 - 2 TaBV 4/88 - aufgehoben.
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