Rechtsprechung
| LAG München, 11.08.2011 - 2 TaBV 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unternehmenseinheitlicher Betriebrat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Vereinbarung über Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats; Feststellungsantrag der Arbeitgeberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesamtbetriebsrat ist zuständig für den Abschluss einer Vereinbarung über die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Vereinbarung über Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats; Vetorecht eines nach der ...
Verfahrensgang
- ArbG München, 26.11.2010 - 37 BV 73/10
- LAG München, 11.08.2011 - 2 TaBV 5/11
- BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren - …
- BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG
Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2011 - 2 TaBV 5/11 - aufgehoben. - LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und …
Rn. 96 aa) Die Anträge betreffen ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, denn die Frage, ob die BVen 1997 und 1998 den Betriebsrat zur Benennung der Beauftragten ermächtigen, betrifft ein rechtliches Verhältnis zwischen den Beteiligten (vgl. LAG München 11. August 2011 - 2 TaBV 5/11 - juris).
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