Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 21.10.2021 - 2 U 11/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 2042 Abs 1 BGB, § 2057a Abs 1 S 2 BGB, § 2057a Abs 2 BGB, § 2057a Abs 3 BGB
Erbauseinandersetzung: Berücksichtigung von erbrachten Pflegeleistungen - erbrechtsiegen.de
Erbauseinandersetzung - Berücksichtigung von erbrachten Pflegeleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Ein Anspruch eines Miterben nach § 2057a BGB bewirkt, dass der anspruchsberechtigte Miterbe über seinen Erbanteil hinaus den Betrag zusätzlich aus dem Nachlass verlangen kann, d.h., dass sein Anspruch im Voraus aus dem Nachlass zu befriedigen ist, bevor der verbleibende ...
- rechtsportal.de
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Pauschalierter Verzugsschaden wegen der verspäteten Zahlung einer Ausgleichsforderung Berücksichtigung unentgeltlich erbrachter Pflegeleistungen gegenüber dem späteren Erblasser
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausgleichungspflicht aufgrund besonderer Leistungen eines Abkömmlings zur Erhaltung bzw. Vermehrung des Vermögens des Erblassers
Verfahrensgang
- LG Stendal, 21.12.2020 - 21 O 279/19
- OLG Naumburg, 21.10.2021 - 2 U 11/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 1229
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 2 U 74/21
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch im Zusammenhang mit dem Dieselskandal …
Diesbezüglich verbleibt der Senat bei seiner in den Beschlüssen vom 11. Januar 2021 im Verfahren 2 U 102/20 und vom 28. April 2021 im Verfahren 2 U 11/21 dargelegten Einschätzung.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 1810 BGB, § 1812 BGB, § 1813 BGB, § 1915 BGB, § 1962 BGB
Nachlassverwaltung: Anwendbarkeit der für die Nachlasspflegschaft geregelten nachlassgerichtlichen Genehmigungspflicht - rechtsportal.de
Die für die Nachlasspflegschaft in §§ 1915, 1812 BGB geregelte nachlassgerichtliche Genehmigungspflicht für Verfügungen über bestimmte, zum Nachlass gehörende Rechte findet gemäß § 1975 BGB entgegen einer von Teilen der Literatur vertretenen Ansicht auch auf die Nachlassverwaltung ...
- rechtsportal.de
Wirksamkeit des durch den Nachlassverwalter erklärten Rücktritts von einem Erbbaurechts-Überlassungsvertrag wegen Zahlungsverzug des Übernehmers Erforderlichkeit der nachlassgerichtlichen Genehmigung des Rücktritts
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.03.2021 - 328 O 342/18
- OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 68/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.01.2015 - IX ZR 300/13
Insolvenzanfechtung der von einem Dritten geleisteten Kaufpreiszahlungen aus …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21
Die Vormerkung steht zu dem mit ihr gesicherten Anspruch in strenger Akzessorietät (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 565 Rn. 12; BGH, NJW 1994, 2947).Besteht der zu sichernde Anspruch nicht (mehr), ist auch die Vormerkung wirkungslos (BGH, NJW-RR 2015, 565 Rn. 12).
Mit dem Untergang des gesicherten Anspruchs wird das Grundbuch daher unrichtig im Sinne des § 894 BGB (BGH, NJW-RR 2015, 565 Rn. 12).
- BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92
Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21
Die Vormerkung steht zu dem mit ihr gesicherten Anspruch in strenger Akzessorietät (…vgl. BGH, NJW-RR 2015, 565 Rn. 12; BGH, NJW 1994, 2947). - LG Hamburg, 16.07.2010 - 317 O 77/10
Nachlasspflegschaft: Genehmigungspflicht bei Verfügungen über 3.000 Euro
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21
Rn. 50 Der von Teilen der Literatur zu § 1812 BGB vertretenen Ansicht, dass die Norm dann generell keine Anwendung finde, wenn eine Veruntreuung von Mündelvermögen nicht drohe (…so RGRK-BGB/Dickescheid Rn. 6; LG Hamburg NJW-RR 2011, 513; LG Meiningen ZEV 2013, 513), folgt der Senat nicht.
- BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
Beweislast bei Sicherungsgrundschuld
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21
Denn wenn die nachlassgerichtliche Genehmigungspflicht dem Zwecke der Nachlassverwaltung entgegenstehen würde, müsste dies konsequenterweise auch für die Genehmigungspflichten nach den §§ 1821 f. BGB gelten (…dafür Staudinger/Coester, § 1821 Rn. 21;… MüKo/Kroll-Ludwigs, § 1821 Rn. 16 - allerdings nicht weiter zw. den verschiedenen Arten der Verwaltung differenzierend; a.A. ausdrücklich zur Nachlassverwaltung aber BGH, Urteil vom 7.12.1999 - XI ZR 67/99, ZEV 2000, 1551 157). - BGH, 02.02.2017 - V ZR 49/15
Bemessung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21
Der Streitwert auf Zustimmung zur Löschung einer Vormerkung ist auf ¼ des Verkehrswertes des Grundstücks festzusetzen (BGH Beschl. v. 2.2.2017 - V ZR 49/15, BeckRS 2017, 102002). - OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13
Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21
Dabei ist im Ausgangspunkt die nach der Legaldefinition in § 1975 BGB zum Ausdruck kommende Entscheidung des Gesetzgebers, dass es sich bei der Nachlassverwaltung um eine besondere Art der Nachlasspflegschaft handelt, zu respektieren (vgl. auch OLG Düsseldorf v. 8.7.2013, 25 Wx 29/13, BeckRS 2013, 198410). - LG Hamburg, 11.03.2021 - 328 O 342/18
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.03.2021, Az. 328 O 342/18 , abgeändert und die Klage hinsichtlich des Klagantrages zu 1.) abgewiesen, im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. - OLG Hamm, 27.03.1995 - 22 U 74/94
Änderung des Grundstückskaufvertrages und nachlaßgerichtliche Genehmigung
Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21
Wenn aber die Bestellung eines Gegenvormundes nicht erforderlich sei, greife auch die auf die Genehmigung durch den Gegenvormund abzielende Vorschrift des § 1812 BGB nicht (OLG Hamm v. 27.3.1995, 22 U 74/94, NJW-FER 1996, 37;… MüKoBGB/Küpper, § 1985 Rn. 2;… Palandt/Weidlich, § 1985 Rn. 2;… Erman/Horn, § 1985 Rn. 1).
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 68/22
Nachlassverwaltung; Vertrag zugunsten Dritter, Rücktritt
Rn. 3 Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2022, 343 veröffentlicht ist, steht dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Zustimmung zur Löschung der Vormerkung gemäß § 894 BGB nicht zu.Während die überwiegende Ansicht davon ausgeht, dass das auf den Vormund zugeschnittene Genehmigungserfordernis für den Nachlassverwalter nicht besteht (vgl. OLG Hamm, NJWE-FER 1996, 37;… MüKoBGB/Küpper, 9. Aufl., § 1985 Rn. 2; ders., ZEV 2022, 343, 349 ff. in seiner Anmerkung zu der Entscheidung des Berufungsgerichts;… Erman/Horn, BGB, 16. Aufl., § 1985 Rn. 1;… Grüneberg/Weidlich, BGB, 81. Aufl., § 1985 Rn. 2;… Jauernig/Stürner, BGB, 18. Aufl., §§ 1984, 1985 Rn. 2;… HK-BGB/Hoeren, 11. Aufl., § 1985 Rn. 3), wird dies von der Gegenauffassung, der auch das Berufungsgericht folgt, bejaht.
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Rechtsprechung
| BSG, 27.11.2023 - B 2 U 11/21 R |
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 09.07.2019 - S 33 U 1251/18
- LSG Thüringen, 09.07.2020 - L 1 U 960/19
- BSG, 27.11.2023 - B 2 U 11/21 R
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Rechtsprechung
| BSG, 16.03.2021 - B 2 U 11/21 B |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 U 1657/22 Die Beschwerde des Klägers zum BSG gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18.12.2020 wurde mit Beschluss vom 16.03.2021 (B 2 U 11/21 B) als unzulässig verworfen.
Sie hat auf die Entscheidungen des SG im Verfahren S 17 U 4102/17 und des LSG Baden-Württemberg im Verfahren L 8 U 1456/20 sowie des BSG im Verfahren B 2 U 11/21 B verwiesen und darauf, dass der Kläger keine weiteren die Klage stützenden Aspekte vorgetragen habe.
vorhergehenden bzw. parallel geführten Verfahren beim SG, LSG Baden-Württemberg und BSG (SG S 17 U 4102/17, L 8 U 1456/20, B 2 U 11/21 B einerseits sowie S 9 U 4591/16, L 12 U 1248/18 bzw. S 17 U 2450/21, L 9 U 1451/22) und die von der Beklagten vorgelegte Verwaltungsakte in Form eines Ausdrucks der elektronisch geführten Akte Bezug genommen.
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 U 1451/22 Die Beschwerde des Klägers zum BSG gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18.12.2020 wurde mit Beschluss vom 16.03.2021 (B 2 U 11/21 B) als unzulässig verworfen.
vorhergehenden bzw. parallel geführten Verfahren beim SG, LSG Baden-Württemberg und BSG (S 9 U 4591/16 und L 12 U 1248/18 sowie SG S 17 U 4102/17, L 8 U 1456/20, B 2 U 11/21 B, L 9 U 1657/22) und die von der Beklagten vorgelegte Verwaltungsakte in Form eines Ausdrucks der elektronisch geführten Akte Bezug genommen.
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