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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 06.10.2011

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.12.2011 - 2 U 1104/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43303
OLG Koblenz, 01.12.2011 - 2 U 1104/10 (https://dejure.org/2011,43303)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.2011 - 2 U 1104/10 (https://dejure.org/2011,43303)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 2 U 1104/10 (https://dejure.org/2011,43303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Von einen Plastikhotelstuhl geht keine besondere Gefahrenquelle aus

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Umkippen mit Plastikhotelstuhl / Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Weggeknickter Plastikstuhl im Hotel - Haftet der Veranstalter?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter haftet nicht für allgemeines Lebensrisiko

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kaputter Balkonstuhl bringt Urlauber zu Fall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stuhlbein weggebrochen: Reiseveranstalter haftet nicht für Schaden nach Sturz von einem Plastikstuhl im Hotel - Verkehrssicherungspflicht besteht nur für allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtungsgegenstände und Hotelanlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2011 - 2 U 1104/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH hängt die Frage, wie häufig und in welchem Umfang die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen sind, von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHZ 103, 298, Tz 27), wobei auch die Frage der Zumutbarkeit für den Reiseveranstalter zu berücksichtigen ist.

    Insoweit ist im vorliegenden Fall von Bedeutung, dass es - anders als in den vom BGH entschiedenen Sachverhalten (BGHZ 103, 298: Balkongitterbefestigung; BGH, NJW 2006, 3268: Wasserrutsche; BGH, NJW 2007, 2549: Spielveranstaltung mit Schuhwürfen) - hier nicht um allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtungen oder Veranstaltungen geht, bei denen eine regelmäßige Überprüfung auch während der jeweiligen Saison erwartet werden kann.

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2011 - 2 U 1104/10
    Insoweit ist im vorliegenden Fall von Bedeutung, dass es - anders als in den vom BGH entschiedenen Sachverhalten (BGHZ 103, 298: Balkongitterbefestigung; BGH, NJW 2006, 3268: Wasserrutsche; BGH, NJW 2007, 2549: Spielveranstaltung mit Schuhwürfen) - hier nicht um allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtungen oder Veranstaltungen geht, bei denen eine regelmäßige Überprüfung auch während der jeweiligen Saison erwartet werden kann.
  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2011 - 2 U 1104/10
    Insoweit ist im vorliegenden Fall von Bedeutung, dass es - anders als in den vom BGH entschiedenen Sachverhalten (BGHZ 103, 298: Balkongitterbefestigung; BGH, NJW 2006, 3268: Wasserrutsche; BGH, NJW 2007, 2549: Spielveranstaltung mit Schuhwürfen) - hier nicht um allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtungen oder Veranstaltungen geht, bei denen eine regelmäßige Überprüfung auch während der jeweiligen Saison erwartet werden kann.
  • OLG Koblenz, 19.12.2013 - 3 U 985/13

    Veranstalter von Karnevalsumzügen nicht zur Vorsorge gegen alle nur denkbaren und …

    Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet grundsätzlich denjenigen, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisverfügung gemäß § 522 Abs. 2 vom 16. Dezember 2009 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 22. Januar 2010, 2 U 904/09, MDR 2010, 630; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 15. Juni 2010 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 4. Oktober 2010, 2 U 950/09, VersR 2012, 374; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 19. Januar 2011, 2 U 468/10, MDR 2011, 787 und Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 6. Oktober 2011, 2 U 1104/10, i.V.m Zurückweisungsbeschluss vom 1. Dezember 2011, RRa 2012, 73).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 67/14

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung eines Reiseteilnehmers aufgrund …

    Rn. 11 Die damit einhergehende Überprüfungspflicht geht aber nicht so weit, dass jeder einzelne Einrichtungsgegenstand ständig auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen ist, sondern sich diese nur auf allgemein als gefährlich anzusehende Einrichtungsgegenstände bezieht (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 06. Oktober 2011, Az. 2 U1104/10, zitiert nach juris; sowie Beschluss vom 1. Dezember 2011, gleiches Aktenzeichen, RRa 2012, 73).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,60611
OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10 (https://dejure.org/2011,60611)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.10.2011 - 2 U 1104/10 (https://dejure.org/2011,60611)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 2 U 1104/10 (https://dejure.org/2011,60611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Reisevertrag - Vertragliche und deliktische Haftung des Reiseveranstalters im Falle eines Unfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10
    Der örtliche Hotelbetreiber ist mangels sozialen Abhängigkeitsverhältnisses und fehlender Weisungsgebundenheit nicht Verrichtungsgehilfe der Beklagten (BGHZ 103, 298 = Urteil vom 25.2.1988 - VII ZR 348/86 - NJW 1988, 1380 Juris Rn. 21/23).

    Bei der Ausübung eines Gewerbes sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (BGH…, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 142/05 - NJW 2006, 3268 = MDR 2007, 258, Juris Rn. 20; Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549 = MDR 2007, 1410; BGHZ 103, 298 = NJW 1988, 1380, Juris Rn. 23).

    Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Auswahl und Kontrolle des eigenen Personals und eigener Transportmittel, sondern auch auf die Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger, so der Vertragshotels (BGHZ 103, 298, Juris Rn. 23).

    Es besteht weiterhin die Pflicht, es regelmäßig durch einen sachkundigen und pflichtbewussten Beauftragten dahingehend überprüfen zu lassen, ob der ursprüngliche Zustand und Sicherheitsstandard noch gewahrt ist (…BGH Urteil vom 19.7.2006 - X ZR 142/05 - NJW 2006, 206, Juris Rn. 21; BGHZ 103, 298, 305 f., Rn. 27).

  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10
    Bei der Ausübung eines Gewerbes sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 142/05 - NJW 2006, 3268 = MDR 2007, 258, Juris Rn. 20; Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549 = MDR 2007, 1410;… BGHZ 103, 298 = NJW 1988, 1380, Juris Rn. 23).

    Es besteht weiterhin die Pflicht, es regelmäßig durch einen sachkundigen und pflichtbewussten Beauftragten dahingehend überprüfen zu lassen, ob der ursprüngliche Zustand und Sicherheitsstandard noch gewahrt ist (BGH Urteil vom 19.7.2006 - X ZR 142/05 - NJW 2006, 206, Juris Rn. 21;… BGHZ 103, 298, 305 f., Rn. 27).

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10
    Bei der Ausübung eines Gewerbes sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (BGH…, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 142/05 - NJW 2006, 3268 = MDR 2007, 258, Juris Rn. 20; Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549 = MDR 2007, 1410;… BGHZ 103, 298 = NJW 1988, 1380, Juris Rn. 23).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10
    Die Vorschrift des § 651 g Abs. 1 BGB bestimmt lediglich das Ende der Frist, schließt Anspruchsanmeldungen vor Reiseende aber nicht aus (…Münchener Kommentar/Tonner, 5. Aufl.2009, § 651 g Rn. 17; BGHZ 102, 80 = BGH, Urteil vom 22.10.1987 - VII ZR 5/87 - NJW 1988, 488; BGH Urteil vom 11.1.2005 - X ZR 163/02 - NJW 2005, 1420;… Bamberger/Roth-Geib, 2 Aufl. 2007, § 651 g Rn. 10;… § 651 d Rn. 4, 651 c Rn. 43 unter Bezug auf die gegenteilige Auffassung von Führich, Reiserecht, 5. Aufl. 2005, Rn. 449).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03

    Verjährung deliktischer Ansprüche im Reisevertragsrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10
    Es kommt darauf an, ob der Reiseveranstalter davon ausgehen musste, dass der Reisende über § 651 d Abs. 2 BGB hinausgehende Rechtsfolgen geltend machen will (…Bamberger/Roth-Geib, aaO, § 651 g Rn. 10;… Münchener Kommentar/Tonner, aaO, § 651 g Rn. 17) Meldet der Reisende bei der Reiseleitung am Urlaubsort einen erheblichen Gesundheitsschaden an, so kann darin, auch wenn der Reiseteilnehmer nicht ausdrücklich Schadensersatz begehrt, eine Anspruchsmeldung und nicht nur eine Mängelanzeige liegen (BGH, Urteil vom 07.09.2004 - X ZR 25/03 - NJW 2004, 3777, Juris Rn. 11).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 5/87

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung von reisevertraglichen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10
    Die Vorschrift des § 651 g Abs. 1 BGB bestimmt lediglich das Ende der Frist, schließt Anspruchsanmeldungen vor Reiseende aber nicht aus (…Münchener Kommentar/Tonner, 5. Aufl.2009, § 651 g Rn. 17; BGHZ 102, 80 = BGH, Urteil vom 22.10.1987 - VII ZR 5/87 - NJW 1988, 488; BGH Urteil vom 11.1.2005 - X ZR 163/02 - NJW 2005, 1420;… Bamberger/Roth-Geib, 2 Aufl. 2007, § 651 g Rn. 10;… § 651 d Rn. 4, 651 c Rn. 43 unter Bezug auf die gegenteilige Auffassung von Führich, Reiserecht, 5. Aufl. 2005, Rn. 449).
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