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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.1990 - 2 U 117/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2714
OLG Frankfurt, 16.03.1990 - 2 U 117/88 (https://dejure.org/1990,2714)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.1990 - 2 U 117/88 (https://dejure.org/1990,2714)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 1990 - 2 U 117/88 (https://dejure.org/1990,2714)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtwidriges Handeln eines Architekten; Vorlage der statischen Berechnung ; Tätigkeit des Statikers als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ; Qualität des Baugrundes

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Prüfungspflicht des Architekten bzgl. Statikerberechnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß der Architekt die Leistungen der Sonderfachleute überprüfen? (IBR 1991, 134)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1496
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 84/10

    Pflicht des Architekten zur Berücksichtigung von Grundwasserständen

    Nach der Rechtsprechung muss der Architekt die statischen Berechnungen einsehen und sich vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist (…BGH, Urt. v. 04.03.1971 - VII ZR 204/69, BauR 1971, 265;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.05.2007 - 19 U 119/06, BauR 2007, 1911;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2000 - 22 U 191/99, NZBau 2000, 526; OLG Frankfurt, Urt. v. 16.03.1990 - 2 U 117/88, NJW-RR 1990, 1496).

    Der Verweis des Beklagten auf das Urteil des OLG Frankfurt (v. 16.03.1990- 2 U 117/88, NJW-RR 1990, 1496) geht daher fehl.

    Rn. 95 Nach der Rechtsprechung muss der Architekt die statischen Berechnungen einsehen und sich vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist (…BGH, Urt. v. 04.03.1971 - VII ZR 204/69, BauR 1971, 265;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.05.2007 - 19 U 119/06, BauR 2007, 1911;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2000 - 22 U 191/99, NZBau 2000, 526; OLG Frankfurt, Urt. v. 16.03.1990 - 2 U 117/88, NJW-RR 1990, 1496).

    Der Verweis des Beklagten auf das Urteil des OLG Frankfurt (v. 16.03.1990- 2 U 117/88, NJW-RR 1990, 1496) geht daher fehl.

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 191/99

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Verjährung von …

    Allerdings ist der Statiker, wenn er, wie im vorliegenden Fall, vom Bauherrn beauftragt wird, dessen Erfüllungsgehilfe (vgl. BGH BauR 1981, 399, 400; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, NJW 1974, 704, 705; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1496), und der Bauherr müsste sich dessen Verschulden zurechnen lassen.

    Der Statiker darf nur dann nicht von normalen Bodenverhältnissen ausgehen, wenn ihm bei der Erstellung der Statik Bedenken gekommen sind oder hätten kommen müssen (BGH BauR 1981, 399, 401; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1496, 1497).

  • OLG Frankfurt, 14.05.1997 - 21 U 114/96

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhaftem Werk; Umfang der Verantwortlichkeit …

    Demgegenüber hat der 2. Zivilsenats des OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 16.03.1990 NJW-RR 1990, Seite 1496 mit Recht ausgeführt, daß jedenfalls der bauüberwachende Architekt verpflichtet ist, die statischen Berechnungen einzusehen und sich zu vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist.

    Entgegen OLG Frankfurt, 2. Zivilsenat (im bereits zitierten Urteil vom 16.03.1990 NJW-RR 1990, 1496, 2. Leitsatz) betrachtet der Senat den Statiker nicht als Erfüllungsgehilfen des Bauherrn, so daß dessen Fehler ihm nicht als Mitverschulden anzulasten ist.

  • OLG Hamm, 14.12.2017 - 24 U 179/16

    Haftung des Architekten für Mängel des Betons eines Bauwerks aufgrund unrichtiger …

    Somit müsse sich der Auftraggeber seinem Architekten gegenüber ein Verschulden des von ihm gesondert beauftragten Statikers bei der Anfertigung einer mangelhaften Statik nicht zurechnen lassen, sofern er beide in selbstständigen Verträgen beauftragt habe, da dann jeder von beiden nur für die Erfüllung der von ihm in seinem Vertrag übernommenen Verpflichtungen hafte (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1531; NZBau 2003, 567, 569; so auch OLG Hamm NZBau 2011, 48, 50; anders die vom Beklagten zitierte ältere obergerichtliche Rechtsprechung OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1990, 1496, 1497 und OLG Hamburg NJW-RR 2000, 1617).
  • OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09

    Zulässigkeit eines Grundurteils über hilfsweise erhobene Ansprüche; Pflichten des …

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist der bauüberwachende Architekt verpflichtet, die statischen Berechnungen einzusehen und sich zu vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen, so den vorhandenen Bodenverhältnissen, ausgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1496).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2006 - 4 U 786/01

    Baukostenüberschreitung und Schadensersatzanspruch

    Sp.]; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1496 [1498]; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdnrn. 1983, 1999, 2463 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03

    Architektenhaftung: Qualitätsstandard bei Vereinbarung einer höheren Qualität …

    Rn. 62 Darüber hinaus ist es auch Aufgabe des planenden Architekten, die Planung des Statikers zu überprüfen (OLG Frankfurt NJW-RR 90, 1496).
  • OLG Hamburg, 17.05.2000 - 11 U 125/96

    Statiker als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn

    Das gilt jedenfalls bei Zugrundelegung des hierzu ergangenen Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1496 , bestätigt im nicht veröffentlichten Urteil vom 14.5.1997 - 21 U 114/96 - OLG Oldenburg, VersR 1981, 541 = BauR 1981, 399; OLG Hamm, BauR 1999, 1335; OLG Düsseldorf, BauR 1974, 357).
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