Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.01.1996 - 2 U 119/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- saarheim.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 254 839; GG Art. 34; UZwG §§ 9 ff.
Amtshaftung für Sachschaden durch unzulässigen Schußwaffengebrauch eines Zollbeamten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtspflichtwidrige Beschädigung eines PkW durch Schüsse eines Zollbeamten; Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch nach UZwG (Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes), hier Schußwaffengebrauch gegen ein ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 04.05.1995 - 6 (11) O 485/94
- OLG Brandenburg, 30.01.1996 - 2 U 119/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 924
- NZV 1997, 177
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Status als unbeteiligter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.1996 - 2 U 119/95
Dies ergibt sich aus dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der gerade bei Anwendung unmittelbaren Zwanges von besonderer Bedeutung ist (vgl. § 4 Abs. 2 UZwG; BGH NJW 1989, S. 1811/1813).Anderenfalls kann die Androhung ihre Funktion nicht erfüllen, den Betroffenen noch einmal auf die möglichen Folgen seines Handelns aufmerksam zu machen und ihn zur Umkehr zu bewegen (…Lisken/Denninger, a. a. O., Rz 526; vgl. zur Notwendigkeit der Androhung auch BGH NJW 1989, S. 1811/1812).
- BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Notwehr
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.1996 - 2 U 119/95
Denn das Festnahmerecht des § 127 StPO erlaubt zwar grundsätzlich auch den Einsatz eines gewissen Zwanges, dies jedoch ebenfalls unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit der angewandten Zwangsmittel (…Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 127 Rz 28, 29;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 127 Rz 13 ff; BGH NJW 1981, S. 745/746).Die Voraussetzungen dieses Entschuldigungsgrundes hat die Beklagte, welche die Beweislast trifft (BGH NJW 1981, S. 745;… MünchKomm/von Feldmann, BGB, 3. Aufl., § 227 Rz 12), nicht nachzuweisen vermocht.
- AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09
Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den …
Dabei trägt der Beklagte vorliegend die Beweislast dafür, dass der Irrtum unvermeidbar bzw. entschuldbar gewesen ist (…BGH, Urt. v. 23.09.1975 - VI ZR 232/73, VersR 1975, 1146;… BGH, Urt. v. 18.11.1980 - VI ZR 151/78, NJW 1981, 745 f., juris Rn. 11; OLG Brandenburg, Urt. v. 30.01.1996 - 2 U 119/95, NJW-RR 1996, 924, juris Rn. 10;… Palandt/ Ellenberger , BGB, 69. Aufl. 2010, § 227 Rn. 13), wobei auch hier der objektive Fahrlässigkeitsmaßstab zugrunde zu legen ist (…BGH, Urt. v. 18.11.1980 - VI ZR 151/78, NJW 1981, 745 f., juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 2 U 119/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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