Rechtsprechung
| BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Unfallversicherung
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit mit Unterlassungszwang - Verzögerung des Berufskrankheitenfeststellungsverfahrens - Zumutbarkeit - Entschlussfassung - Aufgabe oder Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit - Zwischenbeschäftigung - Fiktion der Unterlassung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit mit Unterlassungszwang; Verzögerung des Berufskrankheitenfeststellungsverfahrens; Zumutbarkeit; Entschlussfassung; Aufgabe oder Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit; Zwischenbeschäftigung; Fiktion der Unterlassung
- Judicialis
SGB VII § 9 Abs 1 S 2; ; BKV Anl 1 Nr 4302
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Gasinstallateurs und Wasserinstallateurs auf eine Verletzenrente aufgrund von Asthma als Berufskrankheit; Obstruktive Atemwegserkrankungen als Berufskrankheit; Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls im Hinblick auf ein objektives und endgültiges ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit mit Unterlassungszwang - Verzögerung des Berufskrankheitenfeststellungsverfahrens - Zumutbarkeit - Entschlussfassung - Aufgabe oder Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit - Zwischenbeschäftigung - Fiktion der Unterlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKV Anl. 1 Nr. 4302; SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2
Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Berufskrankheit trotz zeitweiser Wiederaufnahme gefährdender Tätigkeiten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung …
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Er hat dabei aber die Grundlagen der Rentenfeststellung, insbesondere die zwischen den Beteiligten umstrittene Regelung über den Zeitpunkt des Versicherungsfalls, unverändert übernommen, so dass ein von der Rechtsprechung anerkannter Fall der analogen Anwendung des § 96 SGG gegeben ist (vgl BSGE 94, 38 = SozR 4-2700 § 182 Nr. 1 RdNr 5 mwN). - BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88
Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Von dem Eintritt des Versicherungsfalls rechtssystematisch zu unterscheiden ist das Vorliegen der gegebenenfalls mehreren auf ihm aufbauenden Leistungsfälle, wie insbesondere der vorliegend umstrittenen Gewährung einer Verletztenrente nach §§ 56 ff SGB VII (vgl schon BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 mwN). - BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit - …
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Mit der Forderung nach dem Unterlassen der gefährdenden Tätigkeit ist allerdings grundsätzlich deren Aufgabe auf Dauer oder zumindest auf nicht absehbare Zeit gemeint (…vgl BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 S 8; SozR 3-2200 § 551 Nr. 11; Peter Becker in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2006, § 9 SGB VII RdNr 200; ders: Der Unterlassungszwang bei Berufskrankheiten, Dissertation, Heidelberg 2003, S 136), so dass der in der BKV definierte Tatbestand der BK nicht (mehr) erfüllt ist, wenn eine gefährdende Tätigkeit (wieder) aufgenommen wird. - BSG, 30.10.1959 - 2 RU 5/58
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (so schon BSGE 10, 286; siehe auch Urteil des Senats vom 31. März 1981 - 2 RU 81/80 - HVBG RdSchr VB 140/81). - BSG, 31.03.1981 - 2 RU 81/80
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (so schon BSGE 10, 286; siehe auch Urteil des Senats vom 31. März 1981 - 2 RU 81/80 - HVBG RdSchr VB 140/81).
- BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang - …
Dadurch soll einer Verschlimmerung der Krankheit und nach Eintritt einer BK ggf. auch einer erhöhten Entschädigungspflicht des Versicherungsträgers entgegengewirkt werden (vgl Urteil des Senats vom 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4302 Nr. 2). - LSG Bayern, 25.11.2025 - L 2 U 116/21
Erfüllung des Unterlassungszwangs bei der Berufskrankheit Nr. 4302 Anlage 1 BKV
In Anbetracht der Entscheidung des BSG vom 30.10.2007, B 2 U 12/06 R, sehe die Beklagte die Festlegung des Tags des Versicherungsfalls auf den 12.05.1990 als rechtmäßig an.Das BSG hat dies im Urteil vom 30.10.2007 B 2 U 12/06 R, wie folgt erläutert:.
Zudem setzt die Erfüllung des Aufgabezwangs voraus, dass die Tätigkeitsaufgabe jedenfalls auf nicht absehbare Zeit beabsichtigt ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 12/06 R: "Mit der Forderung nach dem Unterlassen der gefährdenden Tätigkeit ist allerdings grundsätzlich deren Aufgabe auf Dauer oder zumindest auf nicht absehbare Zeit gemeint … .").
- BSG, 17.05.2011 - B 2 U 19/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem …
Rn. 11 Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Anspruch auf Feststellung (sog Anerkennung) eines Versicherungsfalls iS des § 7 Abs. 1 iVm §§ 8 oder 9 SGB VII (bis zum 31.12.1996: §§ 548, 550, 551 RVO) und den aufgrund eines Versicherungsfalls ggf unter weiteren Voraussetzungen entstehenden Ansprüchen auf bestimmte Leistungen (vgl BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4302 Nr. 2 RdNr 19 und vom 16.3.2010 - B 2 U 4/09 R - Juris RdNr 19).
- LSG Baden-Württemberg, 16.02.2012 - L 10 U 2523/08 Der Versicherungsfall und damit die Entschädigungspflicht tritt bei der BK Nr. 2108 mit dem Erfordernis des sog. Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit erfüllt sind (BSG, Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 12/06 R in SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 4302 Nr. 2).
Denn nach den Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 30.10.2007 (a.a.O.) ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der ersten Tätigkeitsaufgabe auch dann eingetreten, wenn der Versicherte seine gefährdende Tätigkeit zunächst aufgibt und erst zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem noch nicht über die BK entschieden ist, wieder eine gefährdende Tätigkeit aufnimmt.
Denn in diesem Falle entfiele nach der dargelegten Rechtsprechung des BSG zum Eintritt des Versicherungsfalles in Fällen einer BK mit Aufgabezwang (Urteil vom 30.10.2007, a.a.O.) für diesen Tag zwar der Anspruch auf Verletztengeld, nicht aber - weil der Kläger nach dem Unfall nicht mehr tätig war - für den Folgetag.
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 60/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …
Denn eine vollständige Einstellung des gesamten bisherigen Berufs ist insoweit nicht erforderlich (vgl. nur BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 12/06 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 4302 Nr. 2;… Urteil vom 9. September 2003 - B 2 U 5/03 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 1). - LSG Baden-Württemberg, 24.09.2013 - L 9 U 467/13 Die Entschädigungspflicht tritt daher bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (BSGE 10, 286; BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R -, Rdnr. 15 (juris)).
Die spätere Wiederaufnahme einer gefährdenden Tätigkeit - hier bei der Fa. S. im August 2011 - lässt den Eintritt des (früheren) Versicherungsfalls unberührt; wird auch sie wieder aufgegeben, begründet dies lediglich einen neuen Leistungsfall (BSG, Urteil vom 30.10.2007, a.a.O., Rdnr. 19).
- LSG Bayern, 27.03.2013 - L 2 U 496/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 5101 - …
Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (BSGE 10, 286; BSG, Urteil vom 30.10.2007, Az. B 2 U 12/06 R, Rdnr. 15). - LSG Bayern, 04.08.2014 - L 2 U 234/11
Zur Frage der Gewährung einer Hinterbliebenenrente wegen eines Arbeitsunfalls …
Allein das Vorliegen einer obstruktiven Atemwegserkrankung reicht zur Erfüllung des Tatbestandes dieser Versicherungsfälle der BK Nr. 4301 und 4302 der Anlage zur BKV nicht ausreicht, wie das BSG bereits mehrfach betont hat (vgl. hierzu BSG v. 22. März 2011, Az.: B 2 U 4/10 R; v. 30. Oktober 2007, Az.: B 2 U 12/06 R - jeweils veröffentlicht in Juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 2 U 294/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Versicherungsfall vor dem …
Für die Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals reichen der objektive Zwang zum Unterlassen und die tatsächliche Aufgabe der bisher ausgeübten gefährdenden Tätigkeit aus (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007, Aktenzeichen B 2 U 12/06 R, SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 4302 Nr. 2, zitiert nach juris.de). - OVG Bremen, 19.05.2021 - 2 LB 45/20
Anerkennung einer Epicondylitis radialis des rechten Ellenbogens als …
Der Unterlassungszwang dient der Abgrenzung von sogenannten "Bagatellerkrankungen" ( BSG , Urt. v. 20.10.2007 - B 2 U 12/06 R, juris Rn. 20;… Urt. v. 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R, juris Rn. 38). - LSG Hessen, 17.03.2025 - L 9 U 82/23
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2008 - L 1 U 1926/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - keine neuen Erkenntnisse …
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - L 6 U 20/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …
- BSG, 20.02.2009 - B 2 U 246/08 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 6 U 160/04
Zwang zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Voraussetzung der Anerkennung …
- LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 U 4176/12
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 8 U 4077/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 63/10
Anerkennung einer Atemwegserkrankung als Berufskrankheit
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2014 - L 1 U 2555/13
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Straßenbaubehörde wegen des Zustandes eines unbefestigten Seitenstreifens
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; StVO § 44; ; StVO § 45; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 9 Satz 1
- rechtsportal.de
Verkehrssicherungspflicht wegen schlechtem Straßenzustand nur bei Vorliegen einer unvorhersehbarer Gefahrenquelle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für eine Landesstraße; Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung gemäß §§ 839 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG; Pflicht zur Warnung vor Gefahrenstellen an einer Landstraße; Schutz des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 04.01.2006 - 11 O 141/05
- OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06
Der Verkehrsteilnehmer muss eine Straße grundsätzlich in dem Zustand hinnehmen, in dem er sie vorfindet (vgl. auch BGH, VersR 1979, 1055). - BSG, 11.09.2001 - B 2 U 38/00 R
Unfallversicherung - Schadensersatzanspruchshöhe für zerstörte Brille - keine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06
Danach besteht eine Pflicht zur Warnung vor beziehungsweise zu der Beseitigung von Gefahrenstellen nur dann, wenn diese wegen ihrer nicht oder nicht rechtzeitigen Erkennbarkeit die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahe legen, dass der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lässt (vgl. etwa Senat, Urteil vom 22.05.2001, 2 U 38/00). - OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06
Die der Beklagten obliegende Verkehrssicherungspflicht umfasst nur die Pflicht, den Verkehr auf der Landesstraße möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen zu sichern (st. Rspr., siehe nur OLG Dresden, Urteil vom 16.11.1998, DAR 1999, 122). - OLG Schleswig, 16.02.1989 - 11 U 283/87
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06
Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303). - OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06
Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
- OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05
Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Sicherungspflicht des Straßenbaulastträgers
19 b) Nach den allgemeinen Grundsätzen des Straßenverkehrssicherungsrechts ist der Verkehrssicherungspflichtige - von objektiv besonders einschneidenden Gefahrenlagen abgesehen - in der Regel gehalten, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 358; Senat, Urteil vom 22. Mai 2001, 2 U 38/00; Urteil vom 13. Februar 2007, Az. 2 U 12/06). - OLG Brandenburg, 15.06.2010 - 2 U 34/08
Amtshaftung auf Grund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatz- …
Die dem Beklagten als Amtspflicht obliegende Verkehrssicherungspflicht umfasst nur die Pflicht, den Verkehr auf der Landesstraße möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen zu sichern (st. Rspr., siehe nur Senat, Urteil vom 13.02.2007, Az. 2 U 12/06, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 14).Für das Gebiet des Landes Brandenburg bestehen insoweit keine Einschränkungen, da - wie allgemein bekannt - der Qualitätsstandard des Straßen- und Wegenetzes im Land Brandenburg seit längerem demjenigen in anderen Bundesländern in nichts mehr nachsteht, ja diesen sogar vielfach deutlich übertrifft (vgl. Senat, Urteil vom 13.02.2007, Az. 2 U 12/06, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 14).
- OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12
Verkehrssicherungspflicht: Anforderung an die Kausalität der Pflichtverletzung …
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH VersR 1979, 1055; Senat, Urteil vom 13.02.2007, 2 U 12/06).
- OLG Naumburg, 06.09.2013 - 10 U 13/13
Amtshaftung: Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde als Straßenbaulastträger für …
Bei einem erkennbar unbefestigten Seitenstreifen, der mithin nicht die Qualität des Banketts aufweist, darf der Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen, diesen - sei es auch nur langsam - befahren zu können (Brandenburgisches OLG, Urteil zu 2 U 12/06 vom 13.02.2007, zitiert nach juris, Rdnr. 11). - OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
Schadensersatz wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht im …
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, VersR 1979, 1055; Senatsurteil vom 13.02.2007, - 2 U 12/06 -, juris). - OLG Brandenburg, 14.10.2024 - 2 U 10/24 Ein besonders schlechter Straßenzustand warnt daher gewissermaßen vor sich selbst und muss daher nicht extra ausgewiesen werden (Senat, Urteil vom 13. Februar 2007 - 2 U 12/06 -, Rdnr. 16 f).
- OLG Brandenburg, 22.07.2024 - 2 U 21/24
Amtshaftungsanspanspruch eines Verunfallten gegen den Straßenbaulastträger auf …
Ein besonders schlechter Straßenzustand warnt dabei gewissermaßen vor sich selbst und muss daher nicht extra ausgewiesen werden (Senat, Urteil vom 13. Februar 2007 - 2 U 12/06 -, Rdnr. 16 f). - OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 2 U 106/19 Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, VersR 1979, 1055; Senatsurteil vom 13.02.2007, - 2 U 12/06 -, juris).
- OLG Brandenburg, 13.08.2024 - 2 U 25/23
Amtshaftungsrechtlicher Anspruch aus einem Unfall wegen der Verletzung der …
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen bzw. vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH…, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78, a.a.O.; Senat, Urteil vom 13.02.2007 - 2 U 12/06, BeckRS 2009, 7287; Urteil vom 20.08.2013 - 2 U 34/12, BeckRS 2013, 16495). - OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 2 U 15/23
Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs auf Ersatz immaterieller und …
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen bzw. vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH…, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78, a.a.O.; Senat, Urteil vom 13.02.2007 - 2 U 12/06, BeckRS 2009, 7287; Urteil vom 20.08.2013 - 2 U 34/12, BeckRS 2013, 16495).
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