Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.08.2021 - 2 U 12/21 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer äußerungsrechtlichen Sache …
Rn. 18 2. Die von den Verfügungsbeklagten eingelegte Berufung wies das Oberlandesgericht Stuttgart hinsichtlich der Tenorziffern 1 und 2 mit dem durch die Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil vom 25. März 2021 (Az. 2 U 12/21) zurück.Mit Schriftsatz vom 8. April 2021 erhoben die Verfügungsbeklagten hiergegen Anhörungsrüge und lehnten die das Urteil aussprechenden Richter des 2. Zivilsenats wegen Besorgnis der Befangenheit ab (sowohl im Berufungsverfahren - 2 U 12/21 - als auch im sofortigen Beschwerdeverfahren der Zwangsvollstreckung - 2 W 22/21 -).
Rn. 19 Die Befangenheitsanträge wies der 4. Zivilsenat mit (nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenem) Beschluss vom 21. April 2021 (im Berufungsverfahren, Az. 2 U 12/21) sowie mit weiterem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss vom 4. Mai 2021 (im sofortigen Beschwerdeverfahren, Az. 2 W 22/21) zurück.
Mit weiter angegriffenem Beschluss vom 22. Juli 2021 (Az. 2 U 12/21) wies der 4. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anhörungsrüge vom 6. Mai 2021 gegen die Befangenheitsentscheidung vom 21. April 2021 im Berufungsverfahren zurück.
Rn. 21 Mit weiter angegriffenem Beschluss vom 4. August 2021 (Az. 2 U 12/21) wies der 2. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anhörungsrüge der Verfügungsbeklagten vom 8. April 2021 gegen das Berufungsurteil zurück.
Im Laufe des Verfahrens erweiterte er die Verfassungsbeschwerde mehrfach, so mit Schriftsatz vom 9. Juni 2021 auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 4. Mai 2021 (Az. 2 W 22/21), mit Schriftsatz vom 29. Juli 2021 auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 14. Juni 2021 (Az. 2 W 22/21) und mit Schriftsatz vom 9. August 2021 auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 22. Juli 2021 (Az. 2 U 12/21), 4. August 2021 (Az. 2 U 12/21) und 5. August 2021 (Az. 2 W 22/21).
Rn. 43 Gleiches gilt für die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. August 2021 - 2 U 12/21 -, durch welchen die Anhörungsrüge vom 8. April 2021 gegen das Berufungsurteil zurückgewiesen wurde.
Rn. 44 c. Auch hinsichtlich des angegriffenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2021 - 2 U 12/21 -, durch welchen die Anhörungsrüge der Verfügungsbeklagten vom 6. Mai 2021 gegen die Zurückweisung des Befangenheitsantrags gegen den 2. Senat vom 21. April 2021 zurückgewiesen wurde, wird die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht gerecht.
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21
Teils unzulässige, teils offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde in …
Rn. 18 2. Die von den Verfügungsbeklagten eingelegte Berufung wies das Oberlandesgericht Stuttgart hinsichtlich der Tenorziffern 1 und 2 mit dem durch die Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil vom 25. März 2021 (Az. 2 U 12/21) zurück.Mit Schriftsatz vom 8. April 2021 erhoben die Verfügungsbeklagten hiergegen Anhörungsrüge und lehnten die das Urteil aussprechenden Richter des 2. Zivilsenats wegen Besorgnis der Befangenheit ab (sowohl im Berufungsverfahren - 2 U 12/21 - als auch im sofortigen Beschwerdeverfahren der Zwangsvollstreckung - 2 W 22/21 -).
Rn. 19 Die Befangenheitsanträge wies der 4. Zivilsenat mit (nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenem) Beschluss vom 21. April 2021 (im Berufungsverfahren, Az. 2 U 12/21) sowie mit weiterem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss vom 4. Mai 2021 (im sofortigen Beschwerdeverfahren, Az. 2 W 22/21) zurück.
Mit weiter angegriffenem Beschluss vom 22. Juli 2021 (Az. 2 U 12/21) wies der 4. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anhörungsrüge vom 6. Mai 2021 gegen die Befangenheitsentscheidung vom 21. April 2021 im Berufungsverfahren zurück.
Rn. 21 Mit weiter angegriffenem Beschluss vom 4. August 2021 (Az. 2 U 12/21) wies der 2. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anhörungsrüge der Verfügungsbeklagten vom 8. April 2021 gegen das Berufungsurteil zurück.
Im Laufe des Verfahrens erweiterten sie die Verfassungsbeschwerde mehrfach, so mit Schriftsatz vom 9. Juni 2021 auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 4. Mai 2021 (Az. 2 W 22/21), mit Schriftsatz vom 29. Juli 2021 auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 14. Juni 2021 (Az. 2 W 22/21) und mit Schriftsatz vom 9. August 2021 auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 22. Juli 2021 (Az. 2 U 12/21), 4. August 2021 (Az. 2 U 12/21) und 5. August 2021 (Az. 2 W 22/21).
Rn. 43 Gleiches gilt für die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. August 2021 - 2 U 12/21 -, durch welchen die Anhörungsrüge vom 8. April 2021 gegen das Berufungsurteil zurückgewiesen wurde.
Rn. 45 d. Auch hinsichtlich des angegriffenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2021 - 2 U 12/21 -, durch welchen die Anhörungsrüge der Verfügungsbeklagten vom 6. Mai 2021 gegen die Zurückweisung des Befangenheitsantrags gegen den 2. Senat vom 21. April 2021 zurückgewiesen wurde, wird die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht gerecht.
- OLG Düsseldorf, 07.04.2022 - 2 U 17/20
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents; …
Auch wenn es sich lediglich um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel handelt, das nur der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens dient und daher grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs erlaubt (vgl. BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779 f. - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2021, 942, 944 - Anhängerkupplung II;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2021, Az.: I-15 U 43/20, GRUR-RS 2021, 37601 - Schiebedach II; Urt. v. 09.12.2021, Az.: I-2 U 12/21, GRUR-RS 2021, 41553, Rz. 47 - Wärmedämmelement), geht daraus klar hervor, welches Grundprinzip dem erfindungsgemäßen Verfahren zugrundeliegt: Auf jedes Segment soll jeweils ein Abschnittsbild gedruckt werden, welches demnach mit Druckbeginn existieren muss. - LG Itzehoe, 15.05.2024 - 6 O 23/24 Die Einnahmen werden in Anlehnung an die damals aktuelle Terminologie des EEG als Netto-Einspeisevergütung bezeichnet (vgl. entsprechende Bezeichnungen z.B in OLG Hamm…, Urteil vom 26. November 2020 - 5 U 112/19 -, Rn. 25, juris sowie OLG Celle, Urteil vom 21. August 2021 - 2 U 12/21 -, Rn. 11, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.03.2021 - 2 U 12/21 |
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 25.03.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 2 W 22/21
- OLG Stuttgart, 14.06.2021 - 2 W 22/21
- OLG Stuttgart, 22.07.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 04.08.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 W 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 W 22/21
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 13.11.2024 - 20 U 55/22
Recht eines ausscheidenden Partners zur Weiterbearbeitung von Mandaten i.R.e. …
Dies mündete darin, dass der Klägerin und den Drittwiderbeklagten gerichtlich aufgegeben wurde, die Äußerung "Sie werden, wie in der Vergangenheit, auch künftig von unserer Partnerschaft in der bewährten Weise betreut" gegenüber den angeschriebenen Mandanten richtigzustellen, und ihnen untersagt wurde, gegenüber den Mandanten schriftlich, per E-Mail, mündlich oder in sonstiger Weise die Aussage zu treffen, dass der Mandant unabhängig von seiner Erklärung auf das Schreiben vom 03.12.2020 weiterhin von der Klägerin betreut werde (LG Stuttgart, Urteil vom 07.01.2021 - 49 O 197/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2021 - 2 U 12/21; die gegen das Berufungsurteil gerichteten Verfassungsbeschwerden wurden vom VerfGH BW mit Beschlüssen vom 01.02.2022 [1 VB 65/21 und 1 VB 66/21] als überwiegend unzulässig und im Übrigen offensichtlich unbegründet zurückgewiesen; das diesbezügliche Verfassungsbeschwerdeverfahren bei dem Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 672/22, ist mit Nichtannahmebeschluss vom 29.11.2022 abgeschlossen worden [vgl. Anlage B 96]).Rn. 127 8. Die Beklagten Ziffer 1 und Ziffer 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung gemäß Urteil Landgericht Stuttgart 07.01.2021 Az.: 49 O 197/20 in der Fassung Oberlandesgericht Stuttgart Urteil vom 22.03.2021 Az.: 2 U 12/21 entstanden ist und noch entstehen wird.
Wollte man ihren beiläufigen Verweis auf die im Parallelverfahren erhobene Rüge als erneutes Geltendmachen der Rüge verstehen, fehlte es an einer Auseinandersetzung mit den zutreffenden Gründen, aus denen die Rüge im Parallelverfahren erfolglos war und ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verneint wurde (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2021 - 2 U 12/21, S. 5;… VerfGH BW, Beschlüsse vom 01.02.2022 - 1 VB 65/21 , juris Rn. 38 f., und 1 VB 66/21 , juris Rn. 37 f.).
Rn. 277 bb) Der Einschätzung, dass den Beklagten zu 1 und 2 ein Recht auf Mitnahme der Akten zustand, stehen nicht die Erwägungen entgegen, aus denen im einstweiligen Verfügungsverfahren in einer Berufungsentscheidung ein Recht der Beklagten zu 1 und 2 auf "ungehinderte Mitnahme" von Akten verneint und allenfalls ein Recht zur Herausgabe angenommen wurde (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2021 - 2 U 12/21, Seite 10;… in Bezug genommen im nachgereichten Klägerschriftsatz vom 15.10.2024, S. 4 = BA 1870 unter b).
Rn. 310 aaa) Erklärungen der bei der Klägerin verbleibenden Partner, die den Mandanten über die Rechtslage in die Irre zu führen geeignet sind und ihn davon abhalten können, sein Recht auf freie Anwaltswahl frei auszuüben, sind mit deren gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht unvereinbar (vgl. zu dieser Begründung bezüglich des Schreibens vom 11.12.2020 bereits LGU 115 f. unter Bezug auf OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2021, 2 U 12/21, Seite 11).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 U 12/21 |
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 25.03.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 2 W 22/21
- OLG Stuttgart, 14.06.2021 - 2 W 22/21
- OLG Stuttgart, 22.07.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 04.08.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 W 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 W 22/21
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21
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Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 30.03.2022 - L 2 U 12/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 103 SGG, § 106a SGG
Grenzen der Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts - Präklusion des Verfahrensbeteiligten bei ordnungsgemäßer Belehrung und Fristsetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 103 SGG ; § 106a SGG
Grenzen der Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts - Präklusion des Verfahrensbeteiligten bei ordnungsgemäßer Belehrung und Fristsetzung - rechtsportal.de
§ 103 SGG ; § 106a SGG
Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion …
Auszug aus LSG Hamburg, 30.03.2022 - L 2 U 12/21
Machen die Beteiligten trotz der Aufforderung des Gerichts die zur Aufnahme der gerichtlichen Ermittlungen erforderlichen Angaben nicht, so besteht auch keine weitere Verpflichtung des Gerichts aufgrund von § 103 SGG (BSG, Urteil vom 01. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R -, Juris m.w.N.;… B. Schmidt in: Meyer-Ladewig, SGG, § 103, Rdnr. 17 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 22.07.2021 - 2 U 12/21 |
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 25.03.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 2 W 22/21
- OLG Stuttgart, 14.06.2021 - 2 W 22/21
- OLG Stuttgart, 22.07.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 04.08.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 W 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 W 22/21
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.08.2021 - 2 U 12/21 |
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 25.03.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 2 W 22/21
- OLG Stuttgart, 14.06.2021 - 2 W 22/21
- OLG Stuttgart, 22.07.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 04.08.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 U 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 W 12/21
- OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 W 22/21
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21
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Rechtsprechung
| BSG - B 2 U 12/21 R |
Verfahrensgang
- LSG Thüringen, 09.07.2020 - L 1 U 969/19
- BSG - B 2 U 12/21 R (anhängig)
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Rechtsprechung
| BSG, 21.04.2021 - B 2 U 12/21 B |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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