Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestehen eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Anspruch auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo (c.i.c.); Unterlassene Aufklärung über fehlende Rechtsfähigkeit eines Verbandes; Berücksichtigung von Mitverschulden; Versteckter Einigungsmangel; Bürgermeister als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.05.1997 - 17 O 592/96
- OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 28.03.1996 - VII ZR 228/94
Rücktritt von einem Werkvertrag über Planungsleistungen wegen Zeitverzugs; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
Sie sind vielmehr entwickelt worden, um dem Bedürfnis des Vor-Verbandes Rechnung zu tragen, sich schon im Rechtsverkehr zu betätigen, bevor er die Rechtsfähigkeit erreicht hat (vgl. für privatrechtliche Verpflichtungen, die ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband vor der Bekanntmachung seiner Satzung eingegangen ist, BGH, NJW-RR 1996, 853).In gleicher Weise haftet auch ein Zweckverband für Verbindlichkeiten, die er vor Genehmigung und Bekanntgabe seiner Satzung eingegangen ist (BGH NJW-RR 96, 853 [BGH 28.03.1996 - VII ZR 228/94] ).
- BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Rechtsnatur der Verlustdeckungshaftung
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
Dieser Grundsatz gilt solange, wie er nicht durch Gesetz abgeändert wird oder die Gesellschafter mit dem Vertragspartner keine vertragliche Beschränkung der Haftung herbeiführen (BGH NJW 1997, 1507 = ZIP 1997, 679 ).Die hinter der Vor-GmbH stehenden Gesellschafter haften mit ihrem Vermögen unbeschränkt und gesamtschuldnerisch im Innenverhältnis gegenüber der Vor-GmbH (BGH NJW 97, 1507 [BGH 27.01.1997 - II ZR 123/94] ).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.1997 - LVG 1/97
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kommunale …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
All dies spricht dafür, daß der nach § 61 Kommunalverfassung gegründete Zweckverband bereits aus Rechtsgründenden keine eigene Rechtspersönlichkeit oder Rechtsfähigkeit hat haben können [so auch SachsÄnhVerfG, LKV 1997, 411; OVG Magdeburg, LKV 1997, 417; Püttner/Rösler, Gemeinden und Gemeindereform in der ehemaligen, DDR 1997 S. 220; vgl. auch Sorgenicht/Weichelt/Riemann/Sember, Verfassung der DDR, Dokumente, Kommentar, 1969, S. 393; Kollosser, NJW 1997, 3265 (3267)].Die Übergangsregelungen des Art. 123 GG hätten sich dann bereits im Jahre 1949 erledigt, da sie lediglich dazu gedient hätten, damals bestehendes ("vorkonstitutionelles") Recht in das Recht der damaligen Bundesrepublik oder der ihr damals angehörenden Länder überzuleiten (so SachsAnhVerfG, LKV 1997, 411).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.1997 - C 2 S 1/96
Verbandsrecht; Ortsübliche Bekanntmachung; Verbände; Abgabenhoheit; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
All dies spricht dafür, daß der nach § 61 Kommunalverfassung gegründete Zweckverband bereits aus Rechtsgründenden keine eigene Rechtspersönlichkeit oder Rechtsfähigkeit hat haben können [so auch SachsÄnhVerfG, LKV 1997, 411; OVG Magdeburg, LKV 1997, 417; Püttner/Rösler, Gemeinden und Gemeindereform in der ehemaligen, DDR 1997 S. 220; vgl. auch Sorgenicht/Weichelt/Riemann/Sember, Verfassung der DDR, Dokumente, Kommentar, 1969, S. 393; Kollosser, NJW 1997, 3265 (3267)].Es mag bereits zweifelhaft sein, ob 123 GG überhaupt anwendbar ist, oder ob diese Norm des Grundgesetzes zusammen mit Art. 124 und 125 GG nur die Fortgeltung von Rechtsnormen aus der Zeit vor dem Zusammentritt des ersten Bundestages am 7. September 1949 regelt und darüber hinaus nur für das Gebiet gilt, in dem das Grundgesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten war (…vgl. zu letztem Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 4. Auflage, § 123 Rn. 1; offenlassend OVG Magdeburg, LKV 1997, 417).
- LG Potsdam, 11.12.1996 - 4 O 427/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
Die Klägerin ist der Auffassung, ein vertraglicher Anspruch bestünde entgegen der vom Landgericht Frankfurt (Oder) im angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsauffassung nicht gegen die Bürgermeister der Beklagten, sondern - wie auch vom Landgericht Potsdam (Urteil vom 11. Dezember 1997 - nicht rechtskräftig -, LKV 1997, 430) vertreten gegen die beklagten Gemeinden selbst (Bl. 577).Handelnder für den nicht existierenden Abwasserverband war nach Auffassung des Senats ein Vorverband, bestehend aus den Beklagten zu 2 bis 9, dieser vertreten durch den Bürgermeister der Beklagten zu 2. Der Senat teilt insoweit die hierzu auch vom Landgericht Potsdam in gleichgelagerter Sache vertretene Auffassung, wonach die letztlich gescheiterte Zweckverbandsgründung jedenfalls dazu geführt hat, daß eine aus den Gemeinden bestehende Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entstanden ist [ LKV 1997, 430 (431/432)].
- BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93
Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
Vielmehr sind in der DDR die kommunale Selbstverwaltung und damit auch die ihr zugrundeliegenden Gesetze völlig abgeschafft worden [ BGHZ 127, 285 (288) [BGH 04.11.1994 - LwZR 12/93] = DtZ 1995, 93; Brandenburgisches OLG, DtZ 1996, 323 (324/325)], weil sie dem Prinzip des Einheitsstaates zuwiderlief, auch die föderalistischen Elemente in der Staatsordnung der DDR wurden beseitigt (…Roggemann, Kommunalrecht und Regionalverwaltung in der DDR, 1987, S. 28 f). - BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62
Prüfingenieur für Baustatik
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
Bei der Doppelstellung eines Beamten, wie z.B. des Landrats, der sowohl als staatlicher als auch als kommunaler Beamter tätig wird, haftet je nachdem, wessen Aufgaben er im Einzelfall wahrnimmt, das Land oder der Kreis (BGH, LM Art. 34 GG Nr. 24; BGHZ 39, 358 ; BGHZ 87, 202 ). - BGH, 21.04.1983 - III ZR 2/82
Haftung für Amtspflichtverletzung der bei der unteren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
Bei der Doppelstellung eines Beamten, wie z.B. des Landrats, der sowohl als staatlicher als auch als kommunaler Beamter tätig wird, haftet je nachdem, wessen Aufgaben er im Einzelfall wahrnimmt, das Land oder der Kreis (BGH, LM Art. 34 GG Nr. 24; BGHZ 39, 358 ; BGHZ 87, 202 ). - OLG Brandenburg, 28.02.1996 - 4 U 9/95
Vertretungsmacht kommunaler Verfassungsorgane
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
Vielmehr sind in der DDR die kommunale Selbstverwaltung und damit auch die ihr zugrundeliegenden Gesetze völlig abgeschafft worden [ BGHZ 127, 285 (288) [BGH 04.11.1994 - LwZR 12/93] = DtZ 1995, 93; Brandenburgisches OLG, DtZ 1996, 323 (324/325)], weil sie dem Prinzip des Einheitsstaates zuwiderlief, auch die föderalistischen Elemente in der Staatsordnung der DDR wurden beseitigt (…Roggemann, Kommunalrecht und Regionalverwaltung in der DDR, 1987, S. 28 f). - BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97
Es spielt dabei auch keine Rolle, welchem Rechtsgrund der andere Anspruch gegen die öffentliche Hand entspringt ( BGHZ 62, 394 und 111, 272). - BGH, 20.02.1979 - VI ZR 256/77
Inanspruchnahme aus erschwindelten Geschäften einer Gemeinde; Aufnahme eines …
- BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85
Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren …
- BGH, 04.07.1974 - III ZR 63/72
Leistungen nach BVG keine anderweitige Ersatzmöglichkeit nach § 839 Abs. 1 Satz 2 …
- OLG Brandenburg, 25.09.1996 - 3 U 57/95
Vorläufige Kommunalverfassung
- OLG Naumburg, 18.01.1994 - 7 U 19/93
- VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98
Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch …
In der Tat wird in Rechtsprechung und Schrifttum die Ansicht vertreten, dass unter bestimmten Voraussetzungen nach einer fehlgeschlagenen Zweckverbandsgründung eine gesamtschuldnerische Haftung der Gemeinden - ähnlich wie nach einer fehlgeschlagenen GmbH-Gründung eine gesamtschuldnerische Haftung der Vor-Gesellschafter - auf Schadensersatz in Betracht kommen kann (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, LKV 1999, 243, 246 ff.; Pencereci/Bluhm, LKV 1998, 172; Kollhosser, NJW 1997, 3265, 3271). - VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99
Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Organisationshoheit; …
In der Tat wird in Rechtsprechung und Schrifttum die Ansicht vertreten, daß unter bestimmten Voraussetzungen nach einer fehlgeschlagenen Zweckverbandsgründung eine gesamtschuldnerische Haftung der Gemeinden - ähnlich wie nach einer fehlgeschlagenen GmbH-Gründung eine gesamtschuldnerische Haftung der Vor-Gesellschafter - auf Schadensersatz in Betracht kommen kann (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, LKV 1999, 243, 246 ff.; Pencereci/Bluhm, LKV 1998, 172; Kollhosser, NJW 1997, 3265, 3271). - VG Chemnitz, 12.07.2004 - 6 K 428/04 Sofern der Beklagte darauf abstellt, dass im Falle der nicht ordnungsgemäßen Gründung des AZV sämtliche von diesem geschlossenen Verträge unwirksam sind, ist darauf hinzuweisen, dass der allgemeine Rechtsgrundsatz, wonach die Mitglieder einer nicht rechtsfähigen Vereinigung für rechtsgeschäftliches Handeln vor Rechtsfähigkeit unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften, auch für Mitglieder von öffentlichrechtlichen Vorzweckverbänden gilt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgerichts, Urteil vom 29.10.1998 - 2 U 120/97 -, Landgericht Potsdam, Urteil vom 11.12.1996 - 4 O 427/95 - mit Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 28.03.1996 - VII ZR 228/94 - ).
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| OLG Bremen, 26.03.1998 - 2 U 120/97 |
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