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| SG Potsdam, 07.03.2005 - S 2 U 126/03 |
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Verfahrensgang
- SG Potsdam, 07.03.2005 - S 2 U 126/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - L 3 B 1007/05
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - L 3 B 1007/05
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Kostenentscheidung - Kostenprivilegierung …
Rn. 2 Hiergegen erhoben die Ast mit Schriftsätzen vom 20. November 2003 Klage (zum Az.: S 2 U 127/03) und beantragten im Wege der einstweiligen Anordnung die Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (vorliegendes Verfahren S 2 U 126/03 ER) beim Sozialgericht (SG) Potsdam. - LSG Sachsen, 08.02.2007 - L 2 B 31/07
Beschwerde gegen die Untätigkeit eines Sozialgerichts (SG); Einlegung der …
Während eine Ansicht die Statthaftigkeit generell ablehnt (BFH, Beschluss vom 04.10.2005 II S 10/05 , zitiert nach Juris; LSG für das Saarland, Beschluss vom 18.04.2005 L 2 B 1/05 KR , zitiert nach Juris, LSG Berlin, Beschluss vom 27.01.2005 L 9 B 11/05 KR , zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27.11.2003 2 U 126/03 , zitiert nach Juris; LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 L 13 AL 3984/03 B , zitiert nach Juris, und Beschluss vom 05.03.2003 - L 2 RJ 4399/02 , zitiert nach Juris), vertritt die Gegenansicht die Auffassung, eine Beschwerde gegen die Untätigkeit eines Gerichts sei in entsprechender Anwendung des § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) möglich (LSG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 12.04.2000 L 1 B 49/00 , NZS 2000 S.626; LSG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 20.03.2002 L 10 B 29/01 SB, zitiert nach Ju-ris, VGH München, Beschluss vom 27.01.2000 10 C 99.3695 , NVwZ 2000, S.693;… Meyer Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., Rn. 3d vor § 143 und Rn. 2c zu § 172).
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