Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung von Werbung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht; Werbung mit nicht mehr für Neukunden erhältlichen Tarifen als Irreführung des Verbrauchers; Wettbewerbsmäßigkeit der Bewerbung der Telefonie ohne Grundgebühr; Qualifizierung der als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02
"Grundeintrag Online"; Irreführung der Gestaltung eines Formulars über …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Das mag häufig der Leistungsempfänger sein, was aber dann nicht zwingend ist, wenn mit der erbrachten Leistung Werbemaßnahmen verbunden sind und dementsprechend statt des Leistungsempfängers (und Werbeadressaten) die werbende Wirtschaft die erbrachte Leistung bezahlt (vgl. auch BGH, Urteil vom 08. Juli 2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 - [Grundeintrag Online]).Wirtschaftlich macht es keinen Unterschied, ob ein Kabelanschluss monatlich eine bestimmte Grundgebühr kostet und für den gleichzeitig bereit gestellten Telefonanschluss eine solche nicht anfällt oder ob dieser eine Grundgebühr kostet und jener um denselben Betrag billiger unterhalten werden kann (vgl. BGH…, Urteil vom 02. Juni 2005 - I ZR 252/02 - GRUR 2006, 164, bei Juris Rz. 21 [Aktivierungskosten II] m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 08. Juli 2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 - [Grundeintrag Online]).
Rn. 40 Insoweit kann dahinstehen, ob unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Werbung der Hinweisstern nach der zweiten Überschrift vom Verbraucher überhaupt auf den ersten, hier im Streit stehenden Teil derselben bezogen wird oder, weil beide Teile durch das stärker als das Wort "und" trennende kaufmännische Und-Zeichen miteinander verknüpft sind (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2004 - I ZR 142/02 - GRUR 2004, 961, 963 [Grundeintrag Online]), nur auf den letzten.
- BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01
Genealogie der Düfte
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Insoweit verweist der Senat erneut auf die Ausführungen unter II. B. zu § 6 UWG und daneben auf BGHZ 158, 26, 33 ff. - [Genealogie der Düfte], m.w.N.Der von der Beklagten für ihre vergleichende Werbung herangezogene Preis ist eine für den Verbraucher wesentliche, nachprüfbare (dazu BGHZ 158, 26, 34 [Genealogie der Düfte], m.w.N.) und typische Eigenschaft der Leistung.
- BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
Aktivierungskosten II
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Denn von solchen Angeboten geht häufig die Gefahr aus, dass über den tatsächlichen Wert des Angebots getäuscht oder doch unzureichend informiert wird; namentlich dann, wenn ein Teil des gekoppelten Angebots in der Werbung blickfangmäßig als besonders günstig herausgestellt wird (so BGH, Urteil vom 02. Juni 2005 - I ZR 252/02 - GRUR 2006, 164, bei Juris Rz. 20 [Aktivierungskosten II] u.H. auf BGHZ 139, 368, 376 f. - [Handy für 0, 00 DM], BGHZ 151, 84, 89 - [Kopplungsangebot I] u.a.).Wirtschaftlich macht es keinen Unterschied, ob ein Kabelanschluss monatlich eine bestimmte Grundgebühr kostet und für den gleichzeitig bereit gestellten Telefonanschluss eine solche nicht anfällt oder ob dieser eine Grundgebühr kostet und jener um denselben Betrag billiger unterhalten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juni 2005 - I ZR 252/02 - GRUR 2006, 164, bei Juris Rz. 21 [Aktivierungskosten II] m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 08. Juli 2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 - [Grundeintrag Online]).
- EuGH, 19.09.2006 - C-356/04
VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Die Anforderungen an die Zulässigkeit der vergleichenden Werbung müssen daher in dem für sie günstigsten Sinn ausgelegt werden (…EuGH Slg 2001, I-7945 = GRUR 2002, 354, 355 f. Rn. 37 - [Toshiba Europe]; EuGH Slg 2003, I-3095 = GRUR 2003, 533, 536 Rn 42 - [Pippig Augenoptik]; EuGH WRP 2006, 1348 Rn 22 - [Lidl Belgium]). - EuGH, 25.10.2001 - C-112/99
Toshiba Europe - "Vergleichende Werbung - Vertrieb von Ersatzteilen und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Die Anforderungen an die Zulässigkeit der vergleichenden Werbung müssen daher in dem für sie günstigsten Sinn ausgelegt werden (EuGH Slg 2001, I-7945 = GRUR 2002, 354, 355 f. Rn. 37 - [Toshiba Europe]; EuGH Slg 2003, I-3095 = GRUR 2003, 533, 536 Rn 42 - [Pippig Augenoptik]; EuGH WRP 2006, 1348 Rn 22 - [Lidl Belgium]). - EuGH, 08.04.2003 - C-44/01
Pippig Augenoptik - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Die Anforderungen an die Zulässigkeit der vergleichenden Werbung müssen daher in dem für sie günstigsten Sinn ausgelegt werden (…EuGH Slg 2001, I-7945 = GRUR 2002, 354, 355 f. Rn. 37 - [Toshiba Europe]; EuGH Slg 2003, I-3095 = GRUR 2003, 533, 536 Rn 42 - [Pippig Augenoptik]; EuGH WRP 2006, 1348 Rn 22 - [Lidl Belgium]). - EuGH, 23.02.2006 - C-59/05
Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Die vergleichende Werbung dient, wie jede Werbung, dazu, Märkte wirksam zu erschließen, und sie soll dem Verbraucher die Möglichkeit geben, aus dem Binnenmarkt größtmöglichen Vorteil zu ziehen (EuGH, GRUR 2006, 345 Rn. 22 - [Siemens]). - OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Irreführende Werbung: Koppelung eines DSL-Phone-Angebots mit einer blickfangartig …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
In solchen Fällen muss ein besonders deutlicher Hinweis gegeben werden, der derart am Blickfang teilhaben muss, dass der Werbeadressat ihn sofort zur Kenntnis nimmt, ohne sich nach Erfassung der Blickfangaussage erst in einem eigenständigen Wahrnehmungsschritt der Aufklärungsfrage zuwenden zu müssen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. November 2006 - 6 U 24/06, bei Juris Rz. 19 m.w.N.). - OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02
Zulässigkeit eines Preisvergleichs; Voraussetzungen des werbenden Vergleichs …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Der Vergleich muss zwar nicht alle wesentlichen Eigenschaften der verglichenen Produkte einbeziehen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 219). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06
Rn. 32 a) Da die Mitglieder des Senates zu den von der Werbung angesprochenen Verkehrskreisen, nämlich dem allgemeinen Publikum, gehören, besitzen sie die erforderliche Sachkunde, um ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst zu beurteilen, wie der durchschnittlich informierte, situationsadäquat aufmerksame und verständige Verbraucher, auf dessen Verständnis bei der Beurteilung des Aussagegehalts der Werbung abzustellen ist, die Werbung der Beklagten versteht (vgl. BGH, GRUR 2004, 244, 245 - [Marktführerschaft]). - BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01
Zulässigkeit von Kopplungsangeboten
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - Übertriebenes Anlocken, Handy für 0
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97
Handy-Endpreis - Übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis
- OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 197/04
Preisvergleich für Vermittlung von Telefongesprächen
- LG Koblenz, 24.05.2019 - 4 HKO 35/18
Freie Routerwahl - Wettbewerbswidrige Irreführung wenn im Rahmen des …
Denn eine hinreichende Aufklärung läge nur dann vor, wenn der Hinweis, dass die angebotenen DSL-Tarife auch mit anderen Routern genutzt werden können, in der Werbung der Beklagten leicht erkennbar und deutlich lesbar gewesen und in Beziehung zu den blickfangmäßig herausgestellten Fotos der Geräte gesetzt worden wären (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2007, 2 U 135/06, Rn. 38 juris). - BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08
Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der …
Das Berufungsgericht hat zwar abweichend von den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. August 2006 (4 U 43/06), des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. April 2007 (2 U 135/06) sowie des Oberlandesgerichts München vom 12. Oktober 2006 (29 U 4584/05) und vom 5. Februar 2009 (29 U 3255/08) angenommen, dass keine Verpflichtung der Beklagten bestanden hat, in der streitgegenständlichen Werbung für ihre Telefon-Flatrates auf das Fehlen von Preselection-Optionen hinzuweisen.
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Rechtsprechung
| BSG, 19.12.2007 - B 2 U 135/06 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Darmstadt - S 3 U 1815/98
- LSG Hessen - L 7/11 U 40/03
- BSG, 19.12.2007 - B 2 U 135/06 B
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