Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05 (Hs) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9; VOB/B § 13
Vereinbarung der Verlängerung der Gewährleistungsfrist beim VOB -Vertrag; Anforderungen an die Konkretisierung der Mängel in einem Rügeschreiben - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Quasi-Unterbrechung in § 13 Nr. 5 VOB/B wirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Quasi-Unterbrechung in § 13 Nr. 5 VOB/B wirksam! (IBR 2006, 550)
Verfahrensgang
- LG Halle, 29.11.2005 - 12 O 49/05
- OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05 (Hs)
Papierfundstellen
- BauR 2007, 551
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87
Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
An der Entscheidung des BGH - VII ZR 89/87 - 23.02.1989 - (NJW 1989, 1602 ff.), nach der eine Klausel, der zufolge für die Gewährleistung § 13 VOB/B mit der Maßgabe gilt, dass die Verjährungsfrist generell fünf Jahre beträgt, wirksam ist, ist entgegen dem LG Halle (Urteil vom 08.07.2005 - Az.: 1 S 68/05, BauR 2006, 128 ff.) festzuhalten.Der BGH hat in der Entscheidung vom 23.02.1989 - Az. VII ZR 89/87 - (BGH, NJW 1989, 1602 ff.) eine Klausel, der zufolge für die Gewährleistung § 13 VOB/B mit der Maßgabe gilt, dass die Verjährungsfrist generell fünf Jahre beträgt, ausdrücklich als wirksam bezeichnet und die dortigen Erwägungen des Berufungsgerichts, die denen der hier in Bezug genommenen Berufungskammerentscheidung ähnlich sind, als nicht durchgreifend erachtet.
- BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
Das dem Auftragnehmer eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist kein angemessener Ausgleich in diesem Sinne (BGH, NJW 2002, 894 f. m.w.N.).Insbesondere wäre auch eine Verringerung des Einbehalts, eine Verkürzung der Einbehaltsfrist oder die Wahl einer anderen als der in § 17 VOB/B genannten Sicherungsformen in Betracht gekommen (so in einem vergleichbaren Fall BGH, NJW 2002, 894 f.).
- BGH, 29.04.1974 - VII ZR 29/73
Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch schriftliches …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
Es genügt, wenn das Schreiben so abgefasst ist, dass der Auftraggeber erkennen kann, was ihm vorgeworfen und was von ihm als Abhilfe erwartet wird (BGH, Urteil vom 29.04.1974, BGHZ 62, 293, 295).Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene, noch vor der Entscheidung BGHZ 62, 293 ff. bereits am 23.10.1973 ergangene Entscheidung des Kammergerichts, der zufolge eine Rüge "an einigen Fenstern blättert die Farbe ab", nicht ausreicht (KG, BauR 1974, 345 f.), berücksichtigt nicht den Grundsatz, dass die Anforderungen an das Mängelrügeschreiben nicht überspannt werden dürfen.
- LG Halle, 08.07.2005 - 1 S 68/05
Verlängerung der Gewährleistungsfrist der VOB/B: Folgen
Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
An der Entscheidung des BGH - VII ZR 89/87 - 23.02.1989 - (NJW 1989, 1602 ff.), nach der eine Klausel, der zufolge für die Gewährleistung § 13 VOB/B mit der Maßgabe gilt, dass die Verjährungsfrist generell fünf Jahre beträgt, wirksam ist, ist entgegen dem LG Halle (Urteil vom 08.07.2005 - Az.: 1 S 68/05, BauR 2006, 128 ff.) festzuhalten.Das Landgericht vertritt demgegenüber unter Bezugnahme auf die Entscheidung einer Berufungskammer des LG Halle (BauR 2006, 128 ff.) die Auffassung, die Beklagte werde durch die lange Gewährleistungsfrist unangemessen benachteiligt.
- BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02
Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B
Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
Damit ist die Inhaltskontrolle auch dann eröffnet, wenn nur geringfügige inhaltliche Abweichungen von der VOB/B vorliegen, und auch unabhängig davon, ob eventuell benachteiligende Regelungen im vorrangigen Vertragswerk möglicherweise durch andere Regelungen "ausgeglichen" werden (BGH NJW 2004, 1597 f.). - BGH, 13.01.2005 - VII ZR 15/04
Rechtswirkungen der Unterbrechung der Verjährung nach VOB/B grundgesetzlicher …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
Insbesondere das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des BGH vom 13.01.2005 - Az. VII ZR 15/04 - lässt einen derartigen Schluss nicht zu. - BGH, 09.05.1996 - VII ZR 259/94
Formularmäßige Vereinbarung einer langen Verjährungsfrist bei Flachdacharbeiten
Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
Im Übrigen hat der BGH sogar eine Verlängerung der Verjährung auf einen Zeitraum bis zu 10 Jahren für wirksam gehalten, wenn ein berechtigtes Interesse des Auftragnehmers besteht (BGHZ 132, 383, 387 ff.). - BGH, 21.04.1988 - VII ZR 65/87
Anforderungen an die Bezeichnung von Werkmängeln durch den Bauherrn; Einwendung …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
Auch genügt für eine ordnungsgemäße Mängelrüge die Angabe, dass von 28 Mengenwärmezählern 20 nicht funktionieren, weil eine derartige Rüge bedeutet, dass alle Wärmezähler zu überprüfen sind (BGH, BauR 1988, 474, 476). - KG, 23.10.1973 - 7 U 871/73
Ordnungsgemäße Mängelanzeige; unzulässige Rechtsausübung bei Verjährungseinrede
Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene, noch vor der Entscheidung BGHZ 62, 293 ff. bereits am 23.10.1973 ergangene Entscheidung des Kammergerichts, der zufolge eine Rüge "an einigen Fenstern blättert die Farbe ab", nicht ausreicht (KG, BauR 1974, 345 f.), berücksichtigt nicht den Grundsatz, dass die Anforderungen an das Mängelrügeschreiben nicht überspannt werden dürfen.
- OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05
Anforderungen an eine Mängelrüge
Der Senat teilt bei dieser Bewertung die inhaltsgleiche Auffassung des BGH aus dem Urteil vom 23.02.1989, VII ZR 89/87 (NJW 1989, 1602 ff), welcher sich auch das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.04.2006, Az. 2 U 138/05 (BauR 2007, 551-555) und das Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.09.2007 (BauR 2008, 353-356) angeschlossen haben. - OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
Ablehnung einer Verjährung des Kostenvorschussanspruchs für die Beseitigung von …
Denn nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist kann sich der Werkunternehmer darauf einstellen, nur noch für solche Mängel einstehen zu müssen, die vom Auftraggeber bis dahin gerügt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.1989, VII ZR 89/87, zitiert nach [...], Tn 22; OLG Naumburg, Urteil vom 27.04.2006, 2 U 138/05, zitiert nach [...], Tn 23 ff.; OLG Celle, Urteil vom 05.09.2007, 7 U 26/07, zitiert nach [...], Tn 25 ff.). - OLG Celle, 05.09.2007 - 7 U 26/07
Inhaltskontrolle einzelner Bestimmungen der VOB/B; Hemmung der Verjährung durch …
Demzufolge wird allgemein in der Rechtsprechung und Literatur § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B uneingeschränkt auch in den Fällen angewandt, in denen die Vertragsparteien eine längere Frist als die in § 13 Nr. 4 VOB/B bestimmte Verjährungsfrist vereinbart haben (vgl. hierzu etwa Moufan, Urteilsanmerkung, BauR 2005, 1645 m.w.N., BGH, BauR 2005, 710/711; OLG Naumburg, BauR 2007, 551;… Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Auflage, zu § 13 VOB/B Rdnr. 295/296;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdnr. 2437/2438).Hieran ist, wie das OLG Naumburg in seiner Entscheidung vom 27. April 2006 ( BauR 2007, 551) eingehend ausgeführt hat, festzuhalten.
- OLG München, 24.05.2016 - 28 U 882/16
Bindet ein Vergleich mit dem Auftraggeber auch den Nachunternehmer?
(Soweit die Berufung auf das Urteil des LG Halle vom 29.11.2005, 12 O 49/05, abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil vom OLG Naumburg, Urteil vom 27.04.2006, 2 U 138/05, ausdrücklich abgeändert wurde, weil das OLG Naumburg mit guten Gründen der Auffassung war, dass die dortige Regelung die Beklagte gerade nicht unangemessen benachteilige.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - I-2 U 138/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Trommelbremse
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung und Schadensersatz aus einem Patentrecht für eine Fahrzeug-Trommelbremse; Verletzung des Klagepatents durch das Liefern von Bremsbacken; Bremsbacken als sich auf ein wesentliches Element der geschützten Erfindung beziehendes ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.05.2006 - X ZR 45/05
Laufkranz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 2 U 138/05
Zur Beurteilung dieser Frage bedarf es einer die Eigenart des patentgeschützten Erzeugnisses berücksichtigenden Abwägung der schutzwürdigen Interessen des Patentinhabers an einer wirtschaftlichen Verwertung seiner Erfindung einerseits und des Abnehmers an einem möglichst ungehinderten Gebrauch der in den Verkehr gebrachten konkreten erfindungsgemäßen Vorrichtung andererseits (…BGH a.a.O., S. 15/16, Tz. 28/29 - Pipettensystem; GRUR 2005, 758- Flügelradzähler; Urt. v. 3. Mai 2006 - X ZR 45/05 - S. 9 ff. Tz. 16 ff. = GRUR 2006, 837 - Laufkranz).Auch die besonders auf die patentgemäße Vorrichtung abgestimmte Ausbildung der Austauschteile ändert daran nichts (vgl. BGH GRUR 2006, 837 - Laufkranz).
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03
Flügelradzähler
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 2 U 138/05
Rn. 57 Ein solcher Bezug besteht, wenn das Mittel geeignet ist, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruches bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken (vgl. BGH GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 2 U 138/05
Dass im Verkehr eine solche Übung tatsächlich verbreitet ist, ist jedenfalls durch den Vortrag der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat unstreitig geworden, viele Abnehmer tauschten aus Sicherheitsgründen zusammen mit dem Bremsbelag auch den Bremsbacken aus, und viele Werkstätten seien für einen Wechsel nur der Beläge nicht gerüstet; unstreitiges Vorbringen darf jedoch nicht gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO zurückgewiesen werden (BGHZ 161, 138, 141 ff.).
- BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06
Pipettensystem
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 2 U 138/05
Das funktionelle Zusammenwirken muss sich nicht auf den Kern der Erfindung beziehen (BGH, Urt. v. 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, S. 11 - Tz. 20 - Pipettensystem). - BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 2 U 138/05
Rn. 90 Da Anspruch 1 keine Angaben über das erforderliche Maß der Stauchung der Lagerhülse enthält, spielt es auch keine Rolle, welches Maß an Klemmwirkung der angegriffene Bremsbacken in solchen Trommelbremsen der Klägerin erzielt (vgl. BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II). - BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87
Begriff der Handlung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 2 U 138/05
Rn. 51 Dieselbe Handlung liegt vor, wenn sich die Verletzungstatbestände in ihrer durch die Merkmale der Klageanträge konkretisierten Form im wesentlichen decken (BGH GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II;… Benkard/Rogge/Grabinski, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 10. Auflage, § 145 PatG, Rdnr. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".