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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 U 161/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21326
OLG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 U 161/02 (https://dejure.org/2003,21326)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.07.2003 - 2 U 161/02 (https://dejure.org/2003,21326)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 2 U 161/02 (https://dejure.org/2003,21326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterlassungsklage gegen unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten Rentenversicherung/Lebensversicherung: Tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr und Darlegungslast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 AGBG; § 13 Abs 1 AGBG; § 172 Abs 2 VVG
    Abrechnungspraxis; Abschlusskosten; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Allgemeine Versicherungsbedingungen; Anschreiben; Aufrechterhaltung; Berufen; Darlegungslast; ergänzende Vertragsauslegung; Erstbegehungsgefahr; Formularklausel; Hinweis; Inhaltskontrolle; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UKlaG § 1; AGBG § 13
    Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen (hier: Lebensversicherungsbedingungen); Vermutung und Beseitigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1111
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 U 161/02
    Nur in diesem Fall streitet aber eine tatsächliche Vermutung für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr durch den Verwender, (BGHZ 119, 152 ff.; BGH NJW-RR 2001, 485 ff.).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 U 161/02
    In zwei Urteilen vom 9. Mai 2001 (NJW 2001, 2012-2014 und 2014 bis 2019) erklärte der Bundesgerichtshof Versicherungsbedingungen wegen Verstoßes gegen das so genannte Transparenzgebot für unwirksam, die im Wortlaut weitgehend mit den hier streitgegenständlichen Klauseln übereinstimmen.
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 U 161/02
    Nur in diesem Fall streitet aber eine tatsächliche Vermutung für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr durch den Verwender, (BGHZ 119, 152 ff.; BGH NJW-RR 2001, 485 ff.).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    In dieser Hinsicht war die Beklagte von der Ordnungsgemäßheit ihres Vorgehens überzeugt und gerade nicht bereit, sich den erhobenen Beanstandungen zu beugen (anders insoweit OLG Braunschweig, VersR 2003, 1111 ff.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 778, 779).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2012 - 2 U 135/11

    Abstraktes AGB-Kontrollverfahren: Unterlassungsanspruch und Wiederholungsgefahr …

    Dieser Zweck des § 8 Abs. 2 UWG lässt es nicht zu, Wettbewerbsverstöße, die Mitarbeiter im Unternehmen unter der Verantwortung des früheren Rechtsinhabers begangen haben, auch dem neuen Rechtsinhaber zuzurechnen (BGHZ 172, 165, 168, Tz. 12; m.w.N. auch zur Gegenmeinung; vgl. ferner OLG Braunschweig, Urteil vom 10.07.2003 - 2 U 161/02, bei juris m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06

    "DSL-Testpaket"

    Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) .
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