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| OLG Oldenburg, 28.03.1973 - 2 U 162/72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 1127
Wird zitiert von ...
- LG Hechingen, 11.12.2020 - 1 O 207/19
Vorfahrt missachtet: Leichtkraftrad kollidiert mit Pkw
Eine grundsätzlich mögliche Mithaftung des Beklagten Ziffer 2 aus einer gegebenenfalls wegen der (erlaubten) Mitbenutzung der linken Fahrbahn sogar erhöhten Betriebsgefahr (OLG Hamm, Urteil vom 16. August 2019 - 7 U 3/19; KG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 12 U 212/08) tritt gegenüber dem groben Verschulden des Klägers und der erhöhten Betriebsgefahr des von ihm in der Schräglage der Kurvenfahrt gesteuerten und in dieser Situation besonders instabilen Motorrads (OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 U 76/18) bei der nach § 17 Abs. 1 StVG gebotenen Abwägung jedoch gänzlich zurück (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Februar 2001 - 10 U 119/00; OLG Oldenburg, Urteil vom 28. März 1973 - 2 U 162/72; LG Ellwangen, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 O 500/86; LG Hamburg, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 306 S 10/18 = NZV 2018, 333; zu einer Haftungsverteilung von 25 % zu 75 % zu Lasten des unter eines Vorfahrtsverstoßes nach rechts abbiegenden Fahrzeugführers (hier also des Klägers): OLG Oldenburg, Urteil vom 4. November 1981 - 3 U 72/81 = BeckRS 2009, 17687, wobei sich die Abweichung von der vollen Haftung des Abbiegenden aus dem Umstand ergab, dass der andere Verkehrsteilnehmer keinen Grund für den "Verstoß" gegen das Rechtsfahrgebot hatte).
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