Rechtsprechung
| BSG, 10.10.2002 - B 2 U 2/02 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Anschluss-Übergangsgeld - Arbeitslosengeld - Nachrangigkeit - Vorrangigkeit
- Judicialis
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Anschluss-Übergangsgeld - Arbeitslosengeld
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung von Auslagen für Arbeitslosengeld - Verhältnis von Anschluss-Übergangsgeld gegenüber einem Arbeitslosengeld-Anspruch - Berufliche Umschulung - Rehabilitand - Nachrangigkeit der Leistungsverpflichtung
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsanspruch beim Anschluss-Übergangsgeld
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 19.11.2001 - S 23 (11) U 59/00
- BSG, 10.10.2002 - B 2 U 2/02 R
Papierfundstellen
- NZS 2003, 327
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91
Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das …
Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 2/02 R
§ 104 SGB X geht also von nebeneinander bestehenden Leistungspflichten (mindestens) zweier Leistungsträger aus, wobei die Verpflichtung eines dieser Leistungsträger wegen System- oder Einzelanspruchssubsidiarität der Leistungspflicht des anderen nachgeht (…BSGE 58, 119, 123 = SozR 1300 § 104 Nr. 7; BSGE 70, 186, 194 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4;… BSGE 74, 36, 38 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8;… BSG SozR 3-2600 § 13 Nr. 2). - BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93
Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß - …
Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 2/02 R
§ 104 SGB X geht also von nebeneinander bestehenden Leistungspflichten (mindestens) zweier Leistungsträger aus, wobei die Verpflichtung eines dieser Leistungsträger wegen System- oder Einzelanspruchssubsidiarität der Leistungspflicht des anderen nachgeht (…BSGE 58, 119, 123 = SozR 1300 § 104 Nr. 7;… BSGE 70, 186, 194 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; BSGE 74, 36, 38 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8;… BSG SozR 3-2600 § 13 Nr. 2). - BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84
Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis …
Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 2/02 R
§ 104 SGB X geht also von nebeneinander bestehenden Leistungspflichten (mindestens) zweier Leistungsträger aus, wobei die Verpflichtung eines dieser Leistungsträger wegen System- oder Einzelanspruchssubsidiarität der Leistungspflicht des anderen nachgeht (BSGE 58, 119, 123 = SozR 1300 § 104 Nr. 7;… BSGE 70, 186, 194 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4;… BSGE 74, 36, 38 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8;… BSG SozR 3-2600 § 13 Nr. 2). - BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 33/98 R
Übernahme der Krankenhausbehandlungskosten durch den Rentenversicherungsträger …
Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 2/02 R
§ 104 SGB X geht also von nebeneinander bestehenden Leistungspflichten (mindestens) zweier Leistungsträger aus, wobei die Verpflichtung eines dieser Leistungsträger wegen System- oder Einzelanspruchssubsidiarität der Leistungspflicht des anderen nachgeht (…BSGE 58, 119, 123 = SozR 1300 § 104 Nr. 7;… BSGE 70, 186, 194 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4;… BSGE 74, 36, 38 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8; BSG SozR 3-2600 § 13 Nr. 2).
- BSG, 10.10.2006 - B 2 U 41/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit - gesetzliche …
§ 104 SGB X geht also von nebeneinander bestehenden Leistungspflichten mindestens zweier Leistungsträger aus, wobei die Verpflichtung des einen Leistungsträgers wegen System- oder Einzelanspruchssubsidiarität der Leistungspflicht des anderen nachgeht (…BSGE 58, 119, 123 = SozR 1300 § 104 Nr. 7;… BSGE 70, 186, 194 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4;… BSGE 74, 36, 38 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8;… BSG SozR 3-2600 § 13 Nr. 2; BSG SozR 3-2700 § 50 Nr. 1). - BSG, 28.12.2005 - B 2 U 41/05 R
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines Anspruchs des nachrangig verpflichteten …
§ 104 SGB X geht also von nebeneinander bestehenden Leistungspflichten mindestens zweier Leistungsträger aus, wobei die Verpflichtung des einen Leistungsträgers wegen System- oder Einzelanspruchssubsidiarität der Leistungspflicht des anderen nachgeht (…BSGE 58, 119, 123 [BSG 22.05.1985 - 1 RA 33/84] = SozR 1300 § 104 Nr. 7;… BSGE 70, 186, 194 [BSG 19.03.1992 - 7 RAr 26/91] = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4;… BSGE 74, 36, 38 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8;… BSG SozR 3-2600 § 13 Nr. 2; BSG SozR 3-2700 § 50 Nr. 1).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 10.10.2002 - 2 U 2/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Feststellungsinteresse für Klage eines Unterfrachtführers gegen den Transportversicherer auf Feststellung der Eintrittspflicht; Anforderungen an die Überwachung von Transportgut
Verfahrensgang
- LG Bremen - 11 O 150/01
- OLG Bremen, 10.10.2002 - 2 U 2/02
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Saarland, 20.09.2004 - 1 U 5/04
Anforderungen an eine vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans
Dem Umstand, dass sich die Antragsgegnerin zwischenzeitlich entschlossen hat, nach der Nachholung einer vor der im Normenkontrollantrag in Bezug genommenen Bekanntmachung vom 21.7.2004 ursprünglich nicht vorgenommenen Anzeige beim Ministerium für Umwelt (vgl. dessen Schreiben an die Antragsgegnerin vom 31.8.2004, wonach eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wurde) den auf die Ausräumung von Wirksamkeitsmängeln nach § 215a BauGB (a.F.) zielenden Satzungsbeschluss erneut ortsüblich bekannt zu machen (vgl. die ortsübliche Bekanntmachung im Saarbrücker Wochenspiegel vom 8.9.2004), berührt die Zulässigkeit des zu diesem Zeitpunkt bereits anhängig gemachten Normenkontrollantrags der Antragstellerin nicht und bleibt im Ergebnis für das Verfahren ohne Bedeutung (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.5.2003 - 2 N 2/03 -, SKZ 2003, 201, Leitsatz Nr. 49, wonach eine nachträgliche Inkraftsetzung eines inhaltlich unveränderten Bebauungsplans während eines bereits anhängigen Normenkontrollverfahrens nichts daran ändert, dass diese Planung nach wie vor Gegenstand des Rechtsstreits bleibt, insoweit unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, BRS 62 Nr. 51; siehe im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2002 - 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49, wonach ein Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO bereits vor Einleitung eines Normenkontrollverfahrens zulässiger Weise gestellt werden können soll;… dazu auch Kopp/Schenke, VwGO , 13. Auflage 2003, § 47 RNr. 149).Dabei ist - was das Interesse der Antragstellerin anbelangt - festzuhalten, dass die Geltendmachung einer dringenden Notwendigkeit der einstweiligen Anordnung zur "Abwehr schwerer Nachteile" nach der Rechtsprechung ungeachtet des objektiven Charakters des Normenkontrollverfahrens dem Individualrechtsschutz dient, so dass ein solcher "schwerer Nachteil" nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden kann (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49).
Die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 6 VwGO würde lediglich ab dem Entscheidungszeitpunkt ("ex nunc") rechtliche Wirkungen entfalten, verhinderte lediglich eine zukünftige Umsetzung des Bebauungsplans und bliebe daher auf die Ausnutzbarkeit erteilter Baugenehmigungen ohne Einfluss (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.7.1991 - 2 Q 6/90 -, vom 22.5.1996 - 2 V 2/96 -, vom 22.1.2001- 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49).
- OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12
Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen
Ein "schwerer Nachteil" im Sinne der Vorschrift kann von daher nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) Bei Anlegung dieses auf die Individualrechtssphäre abstellenden Maßstabs sind gewichtige Belange für die Aussetzung des konkreten Bebauungsplans nicht erkennbar. - OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16
Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre
Ein "schwerer Nachteil" im Sinne der Vorschrift kann von daher nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen der Antragstellerin, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) Bei Anlegung dieses auf die Individualrechtssphäre abstellenden Maßstabs sind gewichtige Belange für die Aussetzung der Veränderungssperre nicht erkennbar.
- OVG Saarland, 27.02.2008 - 2 B 450/07
Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre
(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) In dem Zusammenhang ist vorliegend von Bedeutung, dass nach dem die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens beinhaltenden Schreiben der Antragsgegnerin an das LUA vom 26.9.2007 in verschiedener Hinsicht ohnehin nicht von einem - bezogen auf den gegenwärtigen Rechtszustand - plankonformen Vorhaben ausgegangen werden kann. - OVG Saarland, 12.01.2016 - 2 B 220/15
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Ansiedlung eines Verbrauchermarkts; …
Ein "schwerer Nachteil" im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO kann daher nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange oder gar aus Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 - (juris), vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) An einer solchen Betroffenheit eigener Rechte der Antragstellerin durch die Festsetzung eines Sondergebiets "Nahversorgungsstandort zur Unterbringung eines Lebensmitteleinzelhandelsmarktes" fehlt es hier. - OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12
Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; …
Ein solcher "schwerer Nachteil" kann nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) In diesem Zusammenhang hat die Antragstellerin aus Sicht des Senats jedoch nicht dargetan, dass sie durch die Ablehnung der Außervollzugsetzung der Veränderungssperre schwere Nachteile zu befürchten hätte. - OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender …
Ein solcher "schwerer Nachteil" kann nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49). - BSG, 01.07.2020 - B 10 ÜG 2/20 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - …
Rn. 1 I. Der Kläger begehrt in der Hauptsache Entschädigung wegen der überlangen Dauer eines beim SG Nürnberg (S 2 U 2/02 / S 15 U 2/02) geführten Klageverfahrens und des anschließenden Berufungsverfahrens vor dem Bayerischen LSG (L 17 U 446/14). - VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des 2. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Januar 2002 (Az.: 2 U 2/02), mit dem der Beschwerdeführerin die begehrte Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren versagt wurde.
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