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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 16.01.2007

Rechtsprechung
   BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R   

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https://dejure.org/2007,752
BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R (https://dejure.org/2007,752)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R (https://dejure.org/2007,752)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2007 - B 2 U 24/06 R (https://dejure.org/2007,752)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung des versicherten Weges - Handlungstendenz - objektiver Umstand - Überprüfung der Betriebsfähigkeit des Pkw - plötzlich auftretender Mangel - Abgrenzung zur ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; innerer Zusammenhang; sachlicher Zusammenhang; Unterbrechung des versicherten Weges; Handlungstendenz; objektiver Umstand; Überprüfung der Betriebsfähigkeit des Pkw; plötzlich auftretender Mangel; Abgrenzung zur ...

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Unfalls während der Mittagspause als Arbeitsunfall; Unfall während der Instandhaltung bzw. Reparatur des privaten Beförderungsmittels auf dem Weg zur Arbeit; Beurteilung des Versicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte; Bestehen von ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines KfZ - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - unvorhergesehene Störung - kein Missverhältnis zur Dauer des Weges - Weg zur Arbeitsstelle mehrmals am Tag - Versicherungsschutz bei Bedingtheit durch versicherte Tätigkeit

  • ra-felsmann.de

    Arbeitsunfall - Auch bei Reparatur am eigenen Auto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Behebung eines Störung der Betriebsfähigkeit des Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verletzung bei Autoreparatur auf dem Weg zur Arbeit ist Arbeitsunfall

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung bei Panne auf Fahrt zur Arbeit versichert

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Panne auf dem Weg zur Arbeit: BG muss zahlen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsunfall - Auch bei Reparatur am eigenen Auto auf dem Weg zur Arbeit

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Panne auf dem Weg zur Arbeit: BG muss zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 458
  • NZS 2008, 488
 
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Wird zitiert von ... (161)Zitiert selbst (22)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5;… BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 5;… BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).

    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten, ob er eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung ausüben wollte, und zu deren Beurteilung ist neben den Angaben des Versicherten auf die objektiven Umstände abzustellen (stRspr vgl nur BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 6 bis 8 mwN;… zuletzt BSG vom 7. Februar 2006 - B 2 U 30/04 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 1 RdNr 18 mwN;… BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - RdNr 14, vorgesehen für SozR).

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender …

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass der Weg von und zur Arbeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht nur einmal am Tag unter Versicherungsschutz steht, sondern ggf mehrmals, wenn dieses wiederholte Zurücklegen des Weges durch die versicherte Tätigkeit bedingt und ihr damit zuzurechnen ist (…stRspr BSG SozR Nr. 11 zu § 543 aF;… BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25, 62, 66; zuletzt BSG vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - RdNr 13; ebenso die überwiegende Literatur, vgl nur Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2007, § 8 RdNr 214 mwN).

    Daher hat der Senat in der Entscheidung vom 20. März 2007 (- B 2 U 19/06 R -) einen Versicherungsschutz der Verletzten verneint, weil die Fahrt, während der sich der umstrittene Unfall ereignete, nicht durch die versicherte Tätigkeit bedingt und ihr zuzurechnen war, sondern ihrem privaten Lebensbereich.

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Dasselbe gelte, wenn der Versicherte von vornherein habe erkennen können, dass der Schaden nicht vor Ort behoben werden könne (ua Hinweis auf das Urteil des Senats vom 28. Februar 1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 RVO aF).

    Bei Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung hat der Senat hingegen ein Fortbestehen des Versicherungsschutzes bejaht, wenn kein Zurücklegen des restlichen Weges ohne Behebung der Störung in angemessener Zeit auf andere Weise (zB zu Fuß) möglich ist, die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit nach Art und Zeitaufwand nicht in einem Missverhältnis zur Dauer des Weges im Ganzen steht und der Versicherte sich auf Maßnahmen beschränkt, die zur Fortsetzung des Weges notwendig sind (so schon die von den Beteiligten angeführte Entscheidung des BSG vom 28. Februar 1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 RVO aF: Reinigen der Zündkerzen; vgl BSG vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - …

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Von den Feststellungen des LSG abweichender Sachvortrag eines Beteiligten ist im Revisionsverfahren unbeachtlich (vgl nur BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN).
  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81

    Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft; Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Denn es entspricht ebenfalls der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass der Versicherte in der Wahl der Fortbewegungsart und des Fortbewegungsmittels frei ist (stRspr: BSG vom 30. Juli 1959 - 2 RU 157/57 - BSGE 10, 226; BSG vom 28. Juli 1982 - 2 RU 49/81 - BSGE 54, 46 = SozR 2200 § 550 Nr. 51;… ebenso die Literatur: vgl nur Krasney, aaO, § 8 RdNr 211).
  • BSG, 30.07.1959 - 2 RU 157/57

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Denn es entspricht ebenfalls der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass der Versicherte in der Wahl der Fortbewegungsart und des Fortbewegungsmittels frei ist (stRspr: BSG vom 30. Juli 1959 - 2 RU 157/57 - BSGE 10, 226;… BSG vom 28. Juli 1982 - 2 RU 49/81 - BSGE 54, 46 = SozR 2200 § 550 Nr. 51;… ebenso die Literatur: vgl nur Krasney, aaO, § 8 RdNr 211).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (…BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5;… BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (…BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 5;… BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher …

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Zu Unfällen auf Wegen hat der Senat in den Entscheidungen vom 12. Dezember 2006 (- B 2 U 28/05 R -, vorgesehen für SozR, und - B 2 U 1/06 R -, vorgesehen für BSGE und SozR) ausgeführt, dass das Zurücklegen von Wegen in aller Regel nicht die Ausübung der versicherten Tätigkeit selbst darstellt, sondern eine der versicherten Tätigkeit vor- oder nachgelagerte Tätigkeit ist, die zu der eigentlichen Tätigkeit, weswegen das Beschäftigungsverhältnis eingegangen wurde, in einer mehr (zB bei Betriebswegen) oder weniger engen Beziehung (zB Weg zur Arbeit) steht, und dass die Beurteilung des Versicherungsschutzes auf Wegen spezielle Probleme aufwirft.
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
    Allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines PKW, der wie hier kein Arbeitsgerät iS des § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII ist, sind als Vorbereitungshandlungen unversichert, also zB Tanken, Inspektionen, Reparaturen usw, auch wenn sie letztlich mit einer auf die grundsätzlich versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (stRspr: BSG vom 26. Juni 1958 - 2 RU 30/56 - BSGE 7, 255: Kauf der Wochenkarte;… BSG vom 20. Dezember 1961 - 2 RU 206/58 - BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO aF: Tanken des Kfz;… BSG vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19: Tanken; vgl zuletzt umfassend zu Vorbereitungshandlungen: BSG vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5: Holen des Bootshausschlüssels; vgl zur Literatur nur Ricke, Kasseler Kommentar zu Sozialversicherung, Stand März 2007, SGB VII, § 8 RdNr 217 ff; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand, Februar 2007, § 8 RdNr 119 ff).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige …

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken …

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz - …

  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 30/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit - Unfallversicherungsträger - …

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82

    Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit - Rollschuhe - Unfallversicherung

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 99/75

    Ort der Tätigkeit - Beginn der Arbeitszeit - Verlassen des Arbeitsortes - …

  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 206/58

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 30/56
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem …

    Maßgebendes Kriterium für den sachlichen Zusammenhang ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet ist, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, dh ob sein Handeln auf das Zurücklegen des direkten Weges zu oder von der Arbeitsstätte gerichtet ist (…vgl BSG Urteile vom 23.1.2018 - B 2 U 3/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 64 RdNr 12;… vom 31.8.2017 - B 2 U 11/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 62;… vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 60 RdNr 15;… vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 RdNr 14;… vom 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 RdNr 9; vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 12;… vom 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 S 33, jeweils mwN).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Maßgebliches Kriterium für den sachlichen Zusammenhang ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet ist, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, dh ob sein Handeln auf das Zurücklegen des direkten Weges zu oder von der Arbeitsstätte bezogen ist (…vgl BSG vom 31.8.2017 - B 2 U 11/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 62;… BSG vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 60 RdNr 15;… BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 RdNr 14;… BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 RdNr 9; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 12;… BSG vom 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 S 33, jeweils mwN).

    Dabei handelte es sich um Sachverhalte, bei denen die betreffende Verrichtung während der Dienstzeit bzw bei der Zurücklegung des Betriebsweges oder des Weges zum oder vom Ort der Tätigkeit unerwartet notwendig geworden war, um weiterhin die betriebliche Arbeit verrichten bzw den Weg zurücklegen zu können (…vgl BSG vom 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 mwN;… BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50 mwN; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24;… BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 13 mwN).

    So ist Versicherungsschutz angenommen worden bei Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug (BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24;… BSG vom 28.2.1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 RVO aF; vgl BSG vom 28.6.1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112), beim Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (…BSG vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF;… BSG vom 24.1.1995 - 8 RKnU 1/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (vgl BSG vom 26.6.1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105;… BSG vom 26.5.1977 - 2 RU 97/76 - SozR 2200 § 548 Nr. 31;… vgl auch BSG vom 26.6.2001 - B 2 U 30/00 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (…BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 17/96 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).

  • BSG, 21.03.2024 - B 2 U 14/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Homeoffice - Betriebsweg - …

    Unabhängig davon gelangt auch die Beklagte (unter Hinweis unter anderem auf BSG Urteil vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24) insgesamt auf Grundlage des festgestellten Sachverhaltes zu der Annahme eines inneren Zusammenhanges, weil auch eine Vorbereitungshandlung hier jedenfalls aufgrund des unerwarteten Temperaturabfalls und der verhältnismäßigen Reaktion darauf versichert gewesen wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12388
OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06 (https://dejure.org/2007,12388)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 U 24/06 (https://dejure.org/2007,12388)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 2 U 24/06 (https://dejure.org/2007,12388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Überschwemmungsschaden durch unterdimensionierte Entwässerungsanlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

    Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    Für Fehler bei der Planung, der Herstellung und dem Betrieb einer solchen Anlage, die nicht nur dem allgemeinen Interesse dient, sondern auch die Anlieger und Nutzer im Rahmen des Zumutbaren vor Überschwemmungsschäden schützen soll, hat die Gemeinde daher nach Amtshaftungsgrundsätzen einzustehen (ständ. Rspr., vgl. BGH DVBl. 1983, 1055/1059; BGHZ 115, 141/147; BGH NJW 1998, 1307; BGHZ 140, 380).

    In den Schutzbereich dieser Amtshaftung fallen auch solche Schäden, die darauf beruhen, dass Niederschlagswasser infolge unzureichender Kapazität der Kanalisation erst gar nicht in die Rohrleitung gelangt, sondern ungefasst in die anliegenden Häuser eindringt (BGHZ 140, 380).

    Der Schaden hätte die Kläger vielmehr auch dann und nicht anders getroffen, wenn ihr Haus nicht an das Entwässerungssystem angeschlossen gewesen wäre (vgl. dazu BGHZ 115, 141; BGHZ 140, 380).

  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90

    Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    Für Fehler bei der Planung, der Herstellung und dem Betrieb einer solchen Anlage, die nicht nur dem allgemeinen Interesse dient, sondern auch die Anlieger und Nutzer im Rahmen des Zumutbaren vor Überschwemmungsschäden schützen soll, hat die Gemeinde daher nach Amtshaftungsgrundsätzen einzustehen (ständ. Rspr., vgl. BGH DVBl. 1983, 1055/1059; BGHZ 115, 141/147; BGH NJW 1998, 1307; BGHZ 140, 380).

    Der Schaden hätte die Kläger vielmehr auch dann und nicht anders getroffen, wenn ihr Haus nicht an das Entwässerungssystem angeschlossen gewesen wäre (vgl. dazu BGHZ 115, 141; BGHZ 140, 380).

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    Rn. 31 Dementsprechend ist auch der BGH in seiner Entscheidung vom 13. Juni 1996, bei der es u. a. um die deliktische Haftung der öffentlichen Hand für Wasserschäden nach einem Straßenneubau ging, ohne weiteres von der Anwendbarkeit der Subsidiaritätsklausel ausgegangen (BGH NJW 1996, 3208).

    Die Frage einer fehlenden anderweitigen Ersatzmöglichkeit gehört jedoch zu den Umständen, die die Kläger selbst vortragen müssen, um ihren Anspruch aus § 839 BGB, Art. 34 GG schlüssig darzulegen (ständ. Rspr., vgl. BGH NJW 1993, 933; BGH NJW 1996, 3208).

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    Die Einwirkung auf das Grundstück der Kläger ginge jedenfalls nicht von einer "privatwirtschaftlichen" Benutzung des (Straßen-)Grundstücks der Beklagten aus; sie wäre außerdem auch nicht "wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers" zurückzuführen (vgl. BGH NJW 1999, 2896; OLG Schleswig, Urteil vom 16. August 2001, Az. 11 U 180/99 - zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94

    Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    Für das Gebiet, in dem das Staatshaftungsrecht der ehemaligen DDR fortgilt, hat auch der BGH mit Urteil vom 19. Dezember 1995 (NVwZ-RR 1997, 204) entschieden, dass eine Haftung unter dem Aspekt des enteignungsgleichen Eingriffs im Geltungsbereich des Staatshaftungsgesetzes von diesem verdrängt wird.
  • BGH, 14.05.1987 - III ZR 159/86

    Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    39 Es ist zwar anerkannt, dass bei Überschwemmungsschäden eine Haftung wegen enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff grundsätzlich zu beachten ist (BGH NVwZ 1987, 1115 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, insbes. BGH VersR 1976, 985 und NVwZ 1982, 700 und NJW 1985 496 für die Fälle der Errichtung unzureichender Entwässerungsanlagen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen).
  • BGH, 02.02.1984 - III ZR 13/83

    Bindungswirkung eines auf Teilklage ergehenden Grundurteils; Haftung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    39 Es ist zwar anerkannt, dass bei Überschwemmungsschäden eine Haftung wegen enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff grundsätzlich zu beachten ist (BGH NVwZ 1987, 1115 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, insbes. BGH VersR 1976, 985 und NVwZ 1982, 700 und NJW 1985 496 für die Fälle der Errichtung unzureichender Entwässerungsanlagen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen).
  • BGH, 29.04.1976 - III ZR 185/73

    Landschaftsverband - Überschwemmung - Ausbau einer Bundesstraße - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    39 Es ist zwar anerkannt, dass bei Überschwemmungsschäden eine Haftung wegen enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff grundsätzlich zu beachten ist (BGH NVwZ 1987, 1115 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, insbes. BGH VersR 1976, 985 und NVwZ 1982, 700 und NJW 1985 496 für die Fälle der Errichtung unzureichender Entwässerungsanlagen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen).
  • BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80

    Überschwemmungen - Haftung - Straßenbaumaßnahmen - Abflußverhältnisse - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    39 Es ist zwar anerkannt, dass bei Überschwemmungsschäden eine Haftung wegen enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff grundsätzlich zu beachten ist (BGH NVwZ 1987, 1115 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, insbes. BGH VersR 1976, 985 und NVwZ 1982, 700 und NJW 1985 496 für die Fälle der Errichtung unzureichender Entwässerungsanlagen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen).
  • OLG Schleswig, 16.08.2001 - 11 U 180/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06
    Die Einwirkung auf das Grundstück der Kläger ginge jedenfalls nicht von einer "privatwirtschaftlichen" Benutzung des (Straßen-)Grundstücks der Beklagten aus; sie wäre außerdem auch nicht "wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers" zurückzuführen (vgl. BGH NJW 1999, 2896; OLG Schleswig, Urteil vom 16. August 2001, Az. 11 U 180/99 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 11.11.1994 - 2 U 30/94
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines …

  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

  • BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97

    Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation

  • BGH, 27.01.1983 - III ZR 70/81

    Amtspflichtverletzung - Gemeinde - Kanalisation - Ausbau- und Unterhaltspflichten

  • OLG Karlsruhe, 07.10.1999 - 19 U 93/98

    Haftung der Gemeinde für aus der Kanalisation austretendes Regenwasser)

  • OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 2 U 13/21

    Schloss Diedersdorf: Entschädigungsforderung bleibt erfolglos

    Zugunsten des Klägers kann in diesem Zusammenhang unterstellt werden, dass diese Grundsätze im Streitfall nicht bereits durch die Bestimmungen des erwähnten Staatshaftungsgesetzes, dessen Anwendbarkeit auf Rechtsverordnungen zumindest nicht unzweifelhaft erscheint (s. o.), verdrängt werden (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 U 24/06 -, LKV 2008, 190/192; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - III ZR 190/94 -, NVwZ-RR 1997, 204/205;… Ossenbühl/Cornils, a.a.O., 14. III. 9 b), S. 588).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06

    Staats- und Amtshaftung: Schadensersatzansprüche gegen eine Gemeinde wegen eines …

    Darüber hinaus ist ein solcher Anspruch im Hinblick auf den insoweit vorrangigen § 1 StaatshaftungsG ausgeschlossen (s. hierzu Senat, Urteil vom 16.01.2007, Az. 2 U 24/06).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 2 U 53/10

    Haftung bei Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht

    Rn. 64 Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, der dem Senat im Verfahren 2 U 24/06 (Urteil vom 16. Januar 2007; zitiert nach juris) zur Entscheidung vorlag und auf den der Kläger hinweist.
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 11/22

    Amtshaftung des Trägers der Straßenbaulast wegen unzureichender Dimensionierung …

    In den Schutzbereich der Amtshaftung fallen vielmehr auch solche Schäden, die darauf beruhen, dass das Regenwasser infolge unzureichender Kapazität der Kanalisation erst gar nicht in die Rohrleitung gelangt, sondern ungefasst in die anliegenden Häuser dringt (Senat, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 U 24/06 -, Rdnr. 18 bei juris; BGH…, Urteil vom 18. Februar 1999 - III ZR 272/96 -, BGHZ 140, 380, Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der …

    Es müssen alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (Senat NJW-RR 1997, 983; Senat NVersZ 2000, 478; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006, 2 U 24/06).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2015 - 2 U 15/13

    Haftung einer Gemeinde bei Überschwemmung eines Hauses durch Überlauf einer …

    Rn. 18 Der Anspruch aus § 1 Staatshaftungsgesetz hat - wie der Senat in den Urteilen vom 29.05.2007 - 2 U 41/06 - und 16.01.2007 - 2 U 2 U 24/06 - ausgeführt hat - im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen wie ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff.
  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    So hat der Senat bereits entschieden, dass eine Haftung unter dem Aspekt des enteignungsgleichen Eingriffs im Geltungsbereich des Staatshaftungsgesetzes von diesem verdrängt wird (Senat, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 U 24/06 Rn. 40, juris), nicht jedoch den Staatshaftungsanspruch begrenzt.
  • LG Dortmund, 10.05.2007 - 2 O 282/06

    Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung i.R.d. …

    Es müssen alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007 - IV ZR 137/06; OLG Hamm, NVersZ 2000, 478; NJW-RR 1997, 983; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 2 U 24/06).
  • LG Dortmund, 07.07.2010 - 2 O 288/08
    Es müssen vielmehr alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (vgl. BGH VersR 2007, 1114; OLG Hamm NVersZ 2000, 478; OLG Hamm NJW-RR 1997, 983; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.7.2006 - 2 U 24/06).
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