Rechtsprechung
| BSG, 17.12.2008 - B 2 U 267/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg - S 7 U 11/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2008 - L 14 U 42/08
- BSG, 17.12.2008 - B 2 U 267/08 B
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B
Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 17.12.2008 - B 2 U 267/08 B
Zwar hat der 9. Senat die obige Rechtsprechung für die Fälle eingeschränkt, in denen der Kläger vor dem LSG nicht anwaltlich vertreten war und im Laufe des Berufungsverfahrens schriftsätzlich weitere Beweisanträge gestellt hatte (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5). - BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung
Auszug aus BSG, 17.12.2008 - B 2 U 267/08 B
3 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (…vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130). - BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88
Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag
Auszug aus BSG, 17.12.2008 - B 2 U 267/08 B
3 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67;… SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130). - BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - …
Auszug aus BSG, 17.12.2008 - B 2 U 267/08 B
3 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (…vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130).
- BSG, 20.10.2014 - B 14 AS 100/14 B
Substantiierung einer Abweichung; Bezugnahme auf eine konkrete Entscheidung
Auch wenn von der vor dem LSG nicht rechtskundig vertretenen Klägerin kein ordnungsgemäßer Beweisantrag im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren vor dem LSG zu verlangen sein sollte (…vgl BSG Beschluss vom 18.9.2003 - B 9 SB 11/03 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5), so hätte nun aber im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ein solcher im damaligen Verfahren sinngemäß gestellter Antrag von ihrem Prozessbevollmächtigten formuliert werden müssen, damit klar wird, wieso das LSG sich zu einer weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt sehen müssen (BSG Beschluss vom 17.12.2008 - B 2 U 267/08 B - RdNr 4). - VG Magdeburg, 17.05.2024 - 4 A 266/22
Baubeseitigung wegen Eingriffs in die Freifläche eines Baudenkmals
Regelmäßig geboten ist ein Einschreiten nicht nur zur Untersagung formell rechtswidriger Nutzungen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 2 M 49/21 -, juris, Rn. 15), sondern auch zur Beseitigung formell illegaler Bauten, die zudem in Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, juris, Rn. 36; Urteil vom 11. August 2010 - 2 U 267/08 -, juris, Rn. 38; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 9. Mai 2011 - 4 B 47.10 -, juris, Rn. 16). - BSG, 01.06.2017 - B 14 AS 446/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Aufrechterhaltener Beweisantrag; …
Auch wenn von dem vor dem LSG nicht rechtskundig vertretenen Kläger kein ordnungsgemäßer Beweisantrag iS der ZPO zu verlangen sein sollte, hätte nun im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ein solcher im damaligen Verfahren sinngemäß gestellter Antrag formuliert werden müssen, um die weiteren Voraussetzungen einer Aufklärungsrüge darzustellen (BSG vom 17.12.2008 - B 2 U 267/08 B).
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