Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - I-2 U 40/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- d-prax.de
Leflunomid/Teriflunomid
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 4b O 29/11
- OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - I-2 U 40/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11
Grundsätzlich kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zu Gunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher).Von einem hinreichenden Rechtsbestand des dem Verfügungsantrag zugrundegelegten Patents kann hierbei im allgemeinen nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).
- OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11
Mit der Herstellung und dem Vertrieb eines Erzeugnisses wird allerdings auch dann von der Lehre eines Vorrichtungspatents Gebrauch gemacht, wenn ein Merkmal des Patentanspruchs noch nicht bei der fertigen aber ungebrauchten Vorrichtung in Erscheinung tritt, sondern erst dann und dadurch gebildet wird, dass sich die Vorrichtung in Zukunft verlässlich und vorhersehbar ändert (Senat, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; InstGE 12, 213 - Traktionshilfe).In der Entscheidung "Traktionshilfe" (InstGE 12, 213) war nicht abschließend zu entscheiden, ob das Abstellen auf eine sich erst in Zukunft ergebende Merkmalsverwirklichung als Folge einer substantiellen Veränderung des angebotenen Gegenstandes zu unterbleiben hat, wenn und soweit damit Gegenstände in den Patentschutz einbezogen werden, die zu dem für das Klagepatent maßgeblichen Stand der Technik gehören.
- BGH, 19.05.1981 - X ZB 19/80
Etikettiermaschine
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11
Bei einer derartigen Sachlage entspricht es der von der Verfügungsklägerin herangezogenen BGH-Rechtsprechung (GRUR 1981, 812 - Etikettiermaschine), dass eine Bemessungsregel neu ist, wenn sie erstmals die Bedingungen für eine Auswahl aus dem im Stand der Technik undifferenziert mitgeteilten Gesamtbereich benennt.
- BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04
Luftabscheider für Milchsammelanlage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11
Unerheblich ist dabei, ob die schutzbereichsbeschränkende Erklärung in der Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung urkundlich dokumentiert ist oder, weil es daran fehlt, durch Zeugenbeweis aufgeklärt werden muss (BGH, GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage). - BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
Patentfähigkeit eines Waschmittels
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11
Zu Unrecht stützen sich die Beklagten für ihre gegenteilige Auffassung auf die BGH-Entscheidung "Inkrustierungsinhibitoren" (GRUR 2000, 591). - OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
Olanzapin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11
Von einem hinreichenden Rechtsbestand des dem Verfügungsantrag zugrundegelegten Patents kann hierbei im allgemeinen nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset). - OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09
Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11
Grundsätzlich kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zu Gunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher). - BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91
Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11
Richtig ist zwar, dass Äußerungen im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren für den Verletzungsprozess im Hinblick auf die Gebote von Treu und Glauben (§ 242 BGB) Bedeutung haben können, nämlich dann, wenn der Patentinhaber (z.B. in Bezug auf eine bestimmte mögliche Ausführungsform der Erfindung) schutzbereichsbeschränkende Erklärungen abgegeben hat, die Beschränkung Grundlage für die Aufrechterhaltung des Patents war und der spätere Verletzungsbeklagte bereits am Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren teilgenommen hat (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; BGH, Mitt 1997, 364 - Weichvorrichtung II).
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 34/15
Prothetischer Stent I
Rn. 121 Umgekehrt folgt aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandentscheidung aber auch, dass, sobald sie vorliegt, der Bestand des Verfügungspatents grundsätzlich als ausreichend gesichert angesehen werden muss, um eine einstweilige Verfügung zu rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).Mit dem Gebot eines effektiven vorläufigen Rechtsschutzes in Patentsachen (Art. 50 Abs. 1 TRIPS, Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a) Enforcement-RL) wäre es nicht zu vereinbaren, wenn das Verletzungsgericht, bevor es einstweilige Maßnahmen anordnet, stets den rechtskräftigen Abschluss des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abwarten würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).
Grund, die Rechtsbestandsentscheidung in Zweifel zu ziehen und von einem Unterlassungsgebot abzusehen, besteht allerdings dann, wenn das Verletzungsgericht die Argumentation der Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz für nicht vertretbar hält oder wenn der mit dem Rechtsbehelf gegen die Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung unternommene Angriff auf das Verfügungspatent auf (z.B. neue) erfolgversprechende Gesichtspunkte gestützt wird, die die bisher mit der Sache befassten Stellen noch nicht berücksichtigt und beschieden haben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).
Der Bestand des Verfügungspatents musste nach der Entscheidung der Einspruchsabteilung somit grundsätzlich als ausreichend gesichert angesehen werden, um eine einstweilige Verfügung zu rechtfertigen und damit für die Verfügungsklägerin zu ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 33/15
Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Besorgnis der Verletzung …
Rn. 129 Umgekehrt folgt aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandentscheidung aber auch, dass, sobald sie vorliegt, der Bestand des Verfügungspatents grundsätzlich als ausreichend gesichert angesehen werden muss, um eine einstweilige Verfügung zu rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).Mit dem Gebot eines effektiven vorläufigen Rechtsschutzes in Patentsachen (Art. 50 Abs. 1 TRIPS, Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a) Enforcement-RL) wäre es nicht zu vereinbaren, wenn das Verletzungsgericht, bevor es einstweilige Maßnahmen anordnet, stets den rechtskräftigen Abschluss des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abwarten würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).
Grund, die Rechtsbestandsentscheidung in Zweifel zu ziehen und von einem Unterlassungsgebot abzusehen, besteht allerdings dann, wenn das Verletzungsgericht die Argumentation der Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz für nicht vertretbar hält oder wenn der mit dem Rechtsbehelf gegen die Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung unternommene Angriff auf das Verfügungspatent auf (z.B. neue) erfolgversprechende Gesichtspunkte gestützt wird, die die bisher mit der Sache befassten Stellen noch nicht berücksichtigt und beschieden haben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).
Der Bestand des Verfügungspatents musste nach der Entscheidung der Einspruchsabteilung somit grundsätzlich als ausreichend gesichert angesehen werden, um eine einstweilige Verfügung zu rechtfertigen und damit für die Verfügungsklägerin zu ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 35/15
Prothetischer Stent II
Umgekehrt folgt aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandentscheidung aber auch, dass, sobald sie vorliegt, der Bestand des Verfügungspatents grundsätzlich als ausreichend gesichert angesehen werden muss, um eine einstweilige Verfügung zu rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).Mit dem Gebot eines effektiven vorläufigen Rechtsschutzes in Patentsachen (Art. 50 Abs. 1 TRIPS, Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a) Enforcement-RL) wäre es nicht zu vereinbaren, wenn das Verletzungsgericht, bevor es einstweilige Maßnahmen anordnet, stets den rechtskräftigen Abschluss des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abwarten würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).
Grund, die Rechtsbestandsentscheidung in Zweifel zu ziehen und von einem Unterlassungsgebot abzusehen, besteht allerdings dann, wenn das Verletzungsgericht die Argumentation der Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz für nicht vertretbar hält oder wenn der mit dem Rechtsbehelf gegen die Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung unternommene Angriff auf das Verfügungspatent auf (z.B. neue) erfolgversprechende Gesichtspunkte gestützt wird, die die bisher mit der Sache befassten Stellen noch nicht berücksichtigt und beschieden haben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).
Der Bestand des Verfügungspatents musste nach der Entscheidung der Einspruchsabteilung somit grundsätzlich als ausreichend gesichert angesehen werden, um eine einstweilige Verfügung zu rechtfertigen und damit für die Verfügungsklägerin zu ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2011, Az. 2 U 40/11 - Leflunomid/Teriflunomid; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012, Az. I - 2 U 46/12).
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 78/11
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Fixationssystem für Knochen
Rn. 39 Steht somit fest, dass das angegriffene Produkt das Verfügungspatent wortsinngemäß verletzt, und ist darüber hinaus (mangels Sachvortrages der Beklagten) nicht zu erkennen, dass die gegen die Aufrechterhaltung des Verfügungspatents geführten Nichtigkeitsangriffe irgendeine Erfolgsaussicht bieten, gibt es ungeachtet der bestehenden Marktverhältnisse und der jeweils betroffenen wirtschaftlichen Interessen beider Parteien keinen Grund, der Verfügungsklägerin eine Durchsetzung ihres Unterlassungsanspruchs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu verweigern und damit der Verfügungsbeklagten eine Fortsetzung ihres rechtswidrigen Verhaltens zu ermöglichen (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 40/11).Sind die Verletzungsfrage und der Rechtsbestand klar zugunsten des Schutzrechtsinhabers zu beantworten, so begründet schon die Eindeutigkeit der Rechtslage für sich die Notwendigkeit, dem deliktischen Verhalten des Verletzers mithilfe des vorläufigen Rechtsschutzes Einhalt zu gebieten (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 40/11).
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Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 04.02.2013 - L 2 U 40/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Unfall einer unter 30-jährigen Studentin im Rahmen des Hochschul-sports - Neuberechnung des JAV nach § 90 Abs. 2 SGB VII - abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung - Regelung des § 90 Abs. 2 SGB VII unabhängig und eigenständig gegenüber § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 02.12.2010 - S 12 U 266/09
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.02.2013 - L 2 U 40/11
- BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.02.2013 - L 2 U 40/11
Nach der jüngsten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R -) stünde der Klägerin sogar nur der Mindest-JAV gemäß § 85 SGB VII zu, da eine unfallbedingte Verzögerung des Studiums nicht erkennbar sei und eine entsprechende Anwendung von § 90 Abs. 1 SGB VII nicht in Betracht komme.Nur zu § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII hat das BSG jüngst entschieden, dass die Zuerkennung höherer Verletztenrente unter Ansatz eines höheren JAV nach § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nicht in Betracht kommt, wenn die Ausbildung planmäßig und ohne Verzögerung beendet worden ist (Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R - juris).
- BSG, 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Neuberechnung des JAV - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.02.2013 - L 2 U 40/11
Bei der Regelung des anzuwendenden Rechts differenziert das SGB VII hinsichtlich der Rechtsanwendung grundsätzlich zwischen Versicherungsfällen vor und nach seinem Inkrafttreten (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R - SozR 3-2700 § 214 Nr. 2).
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV - Auszubildender - …
In dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 04. Februar 2013 (L 2 U 40/11) ist bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. im Ergebnis auf das Entgelt einer Angestellten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung abgestellt worden, wobei sich der Arbeitsunfall dort während des Studiums an einer technischen Universität beim Hochschulsport ereignet hatte (…vgl. Rn. 46 f. des genannten Urteils, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| BSG, 10.05.2011 - B 2 U 40/11 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Koblenz - S 1 U 132/08
- LSG Rheinland-Pfalz - L 2 U 338/09
- BSG, 10.05.2011 - B 2 U 40/11 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96
Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 10.05.2011 - B 2 U 40/11 B
Zumindest bei rechtskundig vertretenen Beteiligten muss der Beweisantrag in der abschließenden mündlichen Verhandlung gestellt oder aufrechterhalten worden sein (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31;… BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6). - BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B
Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren …
Auszug aus BSG, 10.05.2011 - B 2 U 40/11 B
Dass der Kläger bis zuletzt einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt hätte, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wird, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden soll (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 6), ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen. - BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - …
Auszug aus BSG, 10.05.2011 - B 2 U 40/11 B
Zumindest bei rechtskundig vertretenen Beteiligten muss der Beweisantrag in der abschließenden mündlichen Verhandlung gestellt oder aufrechterhalten worden sein (…vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31; BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
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