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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 01.10.2009

Rechtsprechung
   BSG, 02.07.2007 - B 2 U 41/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8500
BSG, 02.07.2007 - B 2 U 41/07 B (https://dejure.org/2007,8500)
BSG, Entscheidung vom 02.07.2007 - B 2 U 41/07 B (https://dejure.org/2007,8500)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - B 2 U 41/07 B (https://dejure.org/2007,8500)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 224
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …

    Auszug aus BSG, 02.07.2007 - B 2 U 41/07 B
    Eine solche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann jedoch nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (vgl für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwGE 59, 302; BVerwG vom 22. November 1994 - 6 B 29/94 - NVwZ-RR 1995, 232).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 29.94

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Klagefrist und der Wiedereinsetzungsfrist - …

    Auszug aus BSG, 02.07.2007 - B 2 U 41/07 B
    Eine solche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann jedoch nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (vgl für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwGE 59, 302; BVerwG vom 22. November 1994 - 6 B 29/94 - NVwZ-RR 1995, 232).
  • BSG, 01.12.2016 - B 9 SB 25/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …

    Die Beschwerdebegründung versäumt insoweit bereits jegliche Auseinandersetzung mit der hierzu ergangenen und vom LSG auch zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden kann (BSG SozR 4-1500 § 67 Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2025 - L 10 U 3281/25

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - …

    Denn eine solche stillschweigende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt von vornherein nicht in Betracht (statt vieler nur BSG 02.07.2007, B 2 U 41/07 B, in juris, Rn. 3 m.w.N.;… Senatsurteil vom 17.11.2022, L 10 R 2415/22 , in juris, Rn. 23 ).
  • LSG Saarland, 04.03.2016 - L 5 SB 14/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einhaltung der Klagefrist - Zugang des …

    Denn eine stillschweigende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 67 SGB X ist nicht möglich; die Wiedereinsetzung kann vielmehr ausschließlich durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (…vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 11. Auflage 2014, § 67 Randnr. 17; BSG-Beschluss vom 02.07.2007, Az.: B 2 U 41/07 B).
  • BSG, 19.05.2009 - B 2 U 58/09 B
    Der Senat hat ausdrücklich über den Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden (vgl BSG vom 2.7.2007 - B 2 U 41/07 B -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - I-2 U 41/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19064
OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - I-2 U 41/07 (https://dejure.org/2009,19064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2009 - I-2 U 41/07 (https://dejure.org/2009,19064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - I-2 U 41/07 (https://dejure.org/2009,19064)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ArbEG § 5 ; ArbEG § 6 Abs. 2
    Anforderungen an die Form der Meldung einer Diensterfindung; Anforderungen an die Form der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Form der Meldung einer Diensterfindung; Anforderungen an die Form der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03

    gummielastische Masse II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 41/07
    Die Erfindung 4 ist infolge der fehlenden Überleitung auf die Beklagte zu 1.) jedenfalls in Bezug auf den Miterfinderanteil des Klägers freigeworden, und es ist eine Gemeinschaft nach Bruchteilen gemäß §§ 741 ff. BGB mit dem Inhaber des weiteren Anteils entstanden, sofern die Teilhaber ihr Verhältnis nicht anderweitig durch Veabarung geregelt haben (vgl. BGH GRUR 2005, 663 - Gummielastische Masse II; 2001, 226, 227 - Rolleneinheit; 2003, 702, 704 - Gehäusekonstruktion).

    Solange von diesen Möglichkeiten kein Gebrauch gemacht wird, kann der nicht nutzende von dem nutzenden Teilhaber keine Ausgleichszahlungen beanspruchen und deshalb zur Vorbereitung und Bezifferung auch keine Auskünfte vom nutzenden Mitinhaber verlangen (BGH, GRUR 2005, 663, 664 - Gummielastische Masse II); eine rückwirkende Geltendmachung ist nicht möglich (BGH NJW 1966, 1708, 1709).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 41/07
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Meldung der Diensterfindung, beginnt deshalb die nach § 6 Abs. 2 ArbEG vom Arbeitgeber einzuhaltende Frist zur Erklärung über die Inanspruchnahme mit der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zu laufen (BGH GRUR 2006, 754, 757 Tz. 26 - Haftetikett).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 41/07
    Die Erfindung 4 ist infolge der fehlenden Überleitung auf die Beklagte zu 1.) jedenfalls in Bezug auf den Miterfinderanteil des Klägers freigeworden, und es ist eine Gemeinschaft nach Bruchteilen gemäß §§ 741 ff. BGB mit dem Inhaber des weiteren Anteils entstanden, sofern die Teilhaber ihr Verhältnis nicht anderweitig durch Veabarung geregelt haben (vgl. BGH GRUR 2005, 663 - Gummielastische Masse II; 2001, 226, 227 - Rolleneinheit; 2003, 702, 704 - Gehäusekonstruktion).
  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01

    "Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 41/07
    Die Erfindung 4 ist infolge der fehlenden Überleitung auf die Beklagte zu 1.) jedenfalls in Bezug auf den Miterfinderanteil des Klägers freigeworden, und es ist eine Gemeinschaft nach Bruchteilen gemäß §§ 741 ff. BGB mit dem Inhaber des weiteren Anteils entstanden, sofern die Teilhaber ihr Verhältnis nicht anderweitig durch Veabarung geregelt haben (vgl. BGH GRUR 2005, 663 - Gummielastische Masse II; 2001, 226, 227 - Rolleneinheit; 2003, 702, 704 - Gehäusekonstruktion).
  • RG, 06.06.1934 - I 243/33

    Kann der berechtigte Patentinhaber gegen den zu Unrecht in der Patentrolle als …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 41/07
    Rn. 73 Insoweit ist der Kläger, auch wenn er nicht als Schutzrechtsinhaber eingetragen ist, befugt, ihm zustehende Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung, Entschädigung und Schadenersatz geltend zu machen; der aus einer Erfindung materiell Berechtigte benötigt für die Geltendmachung aus dieser Erfindung folgende Ansprüche gegen den zu Unrecht als Schutzrechtsinhaber im Register Eingetragenen ausnahmsweise keine formale Berechtigung (…vgl. Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 334;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 139 Rdnr. 20; RGZ 144, 389, 390 - Geschwindigkeitsmesser;… Schulte/Kühnen, PatG, 7. Aufl., § 139 Rdnr. 14, Benkard/Rogge/Grabinski, PatG GbMG, 10. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 2 U 60/19
    Rn. 95 bb)Nach früher herrschender und auch heute noch vertretener Meinung soll der Arbeitnehmer im Falle des nachträglichen Freiwerdens seiner Diensterfindung zwar auch ohne vorherige Registerumschreibung befugt sein, ihm gegen den Arbeitgeber zustehende Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung, Entschädigung und Schadensersatz geltend zu machen (…Bartenbach/Volz, ArbnErfG, 5. Aufl., § 8 n.F. Rn. 113; so auch noch Senat, Urt. v. 01.10.2009 - 2 U 41/07, BeckRS 2010, 142295 Rn. 40 - Glasverbundpatten).

    Es gelte insoweit der Grundsatz, dass der aus einer Erfindung materiell Berechtigte für die Geltendmachung dieser Ansprüche gegen den zu Unrecht als Schutzrechtsinhaber im Register Eingetragenen ausnahmsweise keiner formalen Berechtigung bedürfe (vgl. RGZ 144, 389 f. = GRUR 1934, 657; Senat, Urt. v. 01.10.2009 - 2 U 41/07, BeckRS 2010, 142295 Rn. 40 - Glasverbundpatten;… Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl., § 139 Rn. 16;… BeckOK PatR/Pitz, 17. Ed., Stand: 15.07.2020, § 139 Rn. 10;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 13 Rn. 81).

    Rn. 114 Durch diese Anforderungen soll sichergestellt werden, dass dem Arbeitgeber die unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 ArbnErfG gemachten Erfindungen seiner Arbeitnehmer und die insoweit maßgeblichen Umstände so bekannt werden, dass er den Erfindungscharakter erkennen kann und in der Lage ist, sachgerecht über eine Inanspruchnahme oder Freigabe allen etwaigen Miterfindern gegenüber, über den der gemachten Erfindung gerecht werdenden Inhalt einer Schutzrechtsanmeldung und über die Festsetzung einer Vergütung allen Miterfindern gegenüber zu entscheiden (…BGHZ 167, 118 Rn. 26 = GRUR 2006, 754 - Haftetikett;… BGH, GRUR 2011, 733 Rn. 14 - Initialidee;… GRUR 2017, 504 Rn. 13 - Lichtschutzfolie; Senat, Urt. v. 01.10.2009 - 2 U 41/07, BeckRS 2010, 142295 Rn. 42 - Glasverbundpatten).

    Die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber ist eine empfangsbedürftige rechtsgestaltende Willenserklärung (…BGHZ 167, 118 Rn. 27 = GRUR 2006, 754 - Haftetikett; Senat, Urt. v. 01.10.2009 - 2 U 41/07, BeckRS 2010, 142295 Rn. 44 - Glasverbundpatten;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 a.F. Rn. 6).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2025 - 2 U 54/23

    Arbeitnehmererfinder; offene Teilklage; Arbeitnehmererfindervergütung; …

    Bei der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber handelt es sich um eine empfangsbedürftige rechtsgestaltende Willenserklärung (…BGH, GRUR 2006, 754 Rn. 27 - Haftetikett; Senat, Urt. v. 01.10.2010 - I-2 U 41/07, BeckRS 2010, 142295 Rn. 44; OLG Karlsruhe, GRUR 2011, 318, 319 - Formlose Meldung einer Initialidee; LG München I, GRUR-RR 2014, 8,11 - Spülbare Mehrschichtfolie).

    Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung, ihre Nichtbeachtung führt zur Nichtigkeit der Inanspruchnahme gemäß § 125 BGB (…BGH, GRUR 2006, 754 Rn. 27 - Haftetikett; Senat, Urt. v. 01.10.2010 - I-2 U 41/07, BeckRS 2010, 142295 Rn. 44;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindungsgesetz, 7. Aufl. 2024, § 6 ArbEG a.F. Rn. 27).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2025 - 2 U 55/23

    Arbeitnehmererfinder; offene Teilklage; Arbeitnehmererfindervergütung; …

    Bei der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber handelt es sich um eine empfangsbedürftige rechtsgestaltende Willenserklärung (…BGH, GRUR 2006, 754 Rn. 27 - Haftetikett; Senat, Urt. v. 01.10.2010 - I-2 U 41/07, BeckRS 2010, 142295 Rn. 44; OLG Karlsruhe, GRUR 2011, 318, 319 - Formlose Meldung einer Initialidee; LG München I, GRUR-RR 2014, 8,11 - Spülbare Mehrschichtfolie).

    Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung, ihre Nichtbeachtung führt zur Nichtigkeit der Inanspruchnahme gemäß § 125 BGB (…BGH, GRUR 2006, 754 Rn. 27 - Haftetikett; Senat, Urt. v. 01.10.2010 - I-2 U 41/07, BeckRS 2010, 142295 Rn. 44;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindungsgesetz, 7. Aufl. 2024, § 6 ArbEG a.F. Rn. 27).

  • LG Düsseldorf, 22.10.2015 - 4c O 41/13

    Kettenkratzförderer

    Auch ohne Eintragung des Klägers zu 1) als Inhaber im Register ist dieser berechtigt ihm gegenüber den Beklagten zustehende Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht (gegenüber der Beklagten zu 2)) geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 1. Oktober 2010, Az. I-2 U 41/07 - Glasverbundplatten).

    Auch ohne Eintragung der Kläger als Inhaber im Register sind diese berechtigt ihnen gegenüber den Beklagten zustehende Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht (nur die Beklagte zu 1)) zu machen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 1. Oktober 2010, Az. I-2 U 41/07 - Glasverbundplatten).

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