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Weitere Entscheidung unten: BSG, 27.10.2021

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25218
OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20 (https://dejure.org/2020,25218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.09.2020 - 2 U 43/20 (https://dejure.org/2020,25218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. September 2020 - 2 U 43/20 (https://dejure.org/2020,25218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fußbodenverleger muss keine Bohrkerne ziehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beulen im Bodenbelag - Haftet der Bodenverleger für Mängel, die durch ungeeigneten Untergrund entstanden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostensparen durch sorgfältige Prüfung des Vorgewerks

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fußbodenverleger muss keine Bohrkerne ziehen! (IBR 2020, 579)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 22
  • MDR 2020, 1371
  • NZBau 2021, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20
    Der Unternehmer trägt dabei die Beweislast für die Behauptung, er habe bei der gebotenen Prüfung der Anordnungen des Bestellers oder der Vorleistung des Unternehmers einen Mangel nicht entdeckt und auch nicht entdecken können (BGH, Urt. v. 8.11.2007 - VII ZR 183/05).

    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt (…BGH, Urt. v. 23.10.1986 - VII ZR 48/85; Urt. v. 8.11.2007 - VII ZR 183/05;… Urt. v. 10.6.2010 - Xa ZR 3/07).

    Kommt der Unternehmer seinen hiernach bestehenden Verpflichtungen nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist er gewährleistungspflichtig (…BGH, Urt. v. 8.7.1982 - VII ZR 314/81; Urt. v. 8.11.2007 - VII ZR 183/05;… Urt. v. 10.6.2010 - Xa ZR 3/07; IBR-online-Kommentar, Bauvertragsrecht 2017, § 634 Rn 37).

  • BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 3/07

    Werkvertrag: Verantwortlichkeit des Werkunternehmers für mangelhaftes Gesamtwerk …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20
    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt (…BGH, Urt. v. 23.10.1986 - VII ZR 48/85;… Urt. v. 8.11.2007 - VII ZR 183/05; Urt. v. 10.6.2010 - Xa ZR 3/07).

    Kommt der Unternehmer seinen hiernach bestehenden Verpflichtungen nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist er gewährleistungspflichtig (…BGH, Urt. v. 8.7.1982 - VII ZR 314/81;… Urt. v. 8.11.2007 - VII ZR 183/05; Urt. v. 10.6.2010 - Xa ZR 3/07; IBR-online-Kommentar, Bauvertragsrecht 2017, § 634 Rn 37).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20
    Die Beweiskraft des Tatbestandes erstreckt sich dabei auch auf die Urteilsgründe (vgl. BGH NJW 2012, 928).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20
    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt (BGH, Urt. v. 23.10.1986 - VII ZR 48/85;… Urt. v. 8.11.2007 - VII ZR 183/05;… Urt. v. 10.6.2010 - Xa ZR 3/07).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 205/02

    Prüfungspflicht des auf dem Gewerk seines Auftragnehmers aufbauenden …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20
    Allerdings sind die Vorgaben aus der DIN nicht abschließend (vgl. BGH IBR 2001, 415; IBR 2003, 351), weshalb z.B. Hinweise auf Feuchtigkeit, weitere Prüfungen hätten indizieren können.
  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 471/99

    Prüfung von Vorleistungen anderer Unternehmer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20
    Allerdings sind die Vorgaben aus der DIN nicht abschließend (vgl. BGH IBR 2001, 415; IBR 2003, 351), weshalb z.B. Hinweise auf Feuchtigkeit, weitere Prüfungen hätten indizieren können.
  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20
    Kommt der Unternehmer seinen hiernach bestehenden Verpflichtungen nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist er gewährleistungspflichtig (BGH, Urt. v. 8.7.1982 - VII ZR 314/81;… Urt. v. 8.11.2007 - VII ZR 183/05;… Urt. v. 10.6.2010 - Xa ZR 3/07; IBR-online-Kommentar, Bauvertragsrecht 2017, § 634 Rn 37).
  • OLG Bamberg, 24.08.2023 - 12 U 58/22

    Pflicht des Bodenlegers zur Prüfung des Bodenunterbaus bei nicht unterkellerten …

    Die Berufung zitiert eine Entscheidung des OLG Oldenburg vom 01.09.2020 im Verfahren 2 U 43/20, wonach Kernbohrungen nicht zu den Prüfpflichten des Auftragnehmers für Bodenbelagsarbeiten gehören.

    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des OLG Oldenburg an, wonach es zur Erfüllung der Prüfpflicht einer Bohrkernentnahme nicht bedarf (OLG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2020 - 2 U 43/20 - Juris).

  • OLG Stuttgart, 17.12.2024 - 10 U 23/24

    Kostentragung der Beseitigung des Mangels an einem Bauwerk; Architektenhaftung …

    Rn. 132 (a) Zwar wird ein Unternehmer bzw. Auftragnehmer von der Mängelhaftung frei, wenn er bei gebotener Prüfung einer ihm vorgegebenen Planung oder darauf aufbauende Leistungsbeschreibungen deren Fehlerhaftigkeit nicht erkennen konnte (vgl. BGH…, Urteil vom 30. Juni 1977 - VII ZR 325/74 -, Rn. 14, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 1. September 2020 - 2 U 43/20 -, Rn. 18, juris;… Jurgeleit in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 5 Rn. 72, beck-online).
  • LG Oldenburg, 24.11.2023 - 5 O 1825/21

    Anspruch auf Zahlung eines Werklohns vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …

    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt Kommt der Unternehmer seinen hiernach bestehenden Verpflichtungen nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist er gewährleistungspflichtig (OLG Oldenburg Urt. v. 1.9.2020 - 2 U 43/20, BeckRS 2020, 21393 Rn. 18, beck-online).
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Rechtsprechung
   BSG, 27.10.2021 - B 2 U 43/20 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46721
BSG, 27.10.2021 - B 2 U 43/20 B (https://dejure.org/2021,46721)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2021 - B 2 U 43/20 B (https://dejure.org/2021,46721)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - B 2 U 43/20 B (https://dejure.org/2021,46721)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 11.07.2022 - B 5 R 54/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Insbesondere könnte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG , Art. 103 Abs. 1 GG ) nicht darauf gestützt werden, dass das LSG den auf den 13.1.2022 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung nicht aufgehoben und das Verfahren wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des BSG vom 27.10.2021 ( B 2 U 43/20 B) nicht ausgesetzt hat.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die unterbliebene Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des BSG im unfallversicherungsrechtlichen Verfahren (Beschluss vom 27.10.2021 - B 2 U 43/20 B - juris) einen Verfahrensmangel begründen könnte.

    Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des BSG vom 27.10.2021 ( B 2 U 43/20 B) hat den Eintritt der Rechtskraft nicht gehindert.

  • LSG Bayern, 13.01.2022 - L 14 R 348/18

    Rentenversicherung: Vorzeitige Wartezeiterfüllung bei Erwerbsminderung infolge …

    Die vom Kläger erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (Az: B 2 U 43/20 B) wurde vom BSG mit Beschluss vom 27.10.2021 verworfen.

    Rn. 19 Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 21.12.2021, den Termin zur mündlichen Verhandlung am 13.01.2022 zu vertagen, da er gegen den Beschluss des BSG, Az B 2 U 43/20 B, Verfassungsbeschwerde (Az: AR 9486/1) erhoben habe.

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