Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines Fußgängers über eine Asphaltkante bei Neubau eines Gehwegs - RA Kotz
Verkehrssicherungs-Pflichtverletzung: Sturz über Asphaltkante
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers hinsichtlich einer Absatzkante auf dem Gehweg aufgrund von Belagarbeiten
- rechtsportal.de
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers hinsichtlich einer Absatzkante auf dem Gehweg aufgrund von Belagarbeiten
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gehwegsanierung: Wer haftet, wenn ein Fußgänger über eine Asphaltkante stürzt? ...
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 13.08.2019 - 5 O 304/18
- OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04
Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Rn. 19 Derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, Urteil vom 08. November 2005 - VI ZR 332/04, juris Rn. 9).Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2005 - VI ZR 332/04).
Es sind vielmehr nur die Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2005 - VI ZR 332/04).
- LG Tübingen, 13.08.2019 - 5 O 304/18
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 13.08.2019 - Az. 5 O 304/18 - wird zurückgewiesen.Rn. 11 1. Das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 13.08.2019 - 5 O 304/18 - wird abgeändert.
- BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - VI ZR 189/05, juris Rn. 6, 7; BGH…, Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 155/02, juris Rn. 6).
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH…, Urteil vom 16. Mai 2006 - VI ZR 189/05, juris Rn. 6, 7; BGH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 155/02, juris Rn. 6). - BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden für den Zustand der Gehwege; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Ein Fußgänger braucht auf dem Gehweg allerdings nicht ständig die Augen nach unten zu richten, sondern es genügt, wenn er beim Gehen seine Blicke nur gelegentlich und beiläufig auch auf die Straßenoberfläche lenkt (BGH, Urteil vom 06. Februar 1969 - III ZR 193/66, juris Rn. 24). - OLG Hamm, 07.05.1993 - 9 U 227/92
Fußgängerwege; Unebenheiten ; Verkehrssicherungspflichten; Kriterium der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Niveauunterschiede mit einer Höhendifferenz von mehr als 2 cm können demgegenüber im Einzelfall als gefährlich und nicht mehr hinnehmbar einzustufen sein, weil Fußgänger hier abgelenkt werden können und nicht auf jeden Schritt achten (OLG Hamm, Urteil vom 07. Mai 1993 - 9 U 227/92; bei einer Kante von 6 cm: OLG Celle, Urteil vom 25. November 1987 - 9 U 274/86). - OLG Frankfurt, 30.09.1993 - 1 U 248/90
2 cm Niveauunterschied - § 823 BGB, Reichweite der Verkehrssicherungspflicht der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Mit Niveauunterschieden von 1, 5 bis 2 cm haben Fußgänger unter gewissen Umständen noch zu rechnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 1993 - 1 U 248/90, juris Rn. 5). - OLG Celle, 25.11.1987 - 9 U 274/86
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Niveauunterschiede mit einer Höhendifferenz von mehr als 2 cm können demgegenüber im Einzelfall als gefährlich und nicht mehr hinnehmbar einzustufen sein, weil Fußgänger hier abgelenkt werden können und nicht auf jeden Schritt achten (OLG Hamm, Urteil vom 07. Mai 1993 - 9 U 227/92; bei einer Kante von 6 cm: OLG Celle, Urteil vom 25. November 1987 - 9 U 274/86).
- LG Stuttgart, 17.02.2026 - 7 O 124/25 Eine Verkehrssicherungspflicht beginnt erst dort beginnt, wo auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt oder nicht ohne Weiteres erkennbar ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juli 1980 - III ZR 58/79 -, juris, Rn. 17; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. November 2020 - 2 U 437/19 -, juris, Rn. 22 ).
Vielmehr ist die durch den Höhenunterschied bedingte Gefährdung im Zusammenhang mit besonderen Umständen der einzelnen Örtlichkeit zu sehen und im Blick auf die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu beurteilen (vgl. BGH…, Urteil vom 27.10.1966 - III ZR 132/65 -, juris, Rn. 19; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. November 2020 - 2 U 437/19 -, juris, Rn. 23 ; OLG Koblenz…, Urteil vom 26. Juli 2018 - 1 U 149/18 -, juris, Rn. 40; LG Lübeck…, Urteil vom 6. September 2024 - 10 O 240/23 -, juris, Rn. 26;… Thomas, in: BeckOGK BGB, Stand: 01.11.2025, § 839 Rn. 245).
Mit absackenden Pflastersteinen oder einer angehobenen Asphaltdecke im Bereich eines großen Baumes hat ein Fußgänger zu rechnen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26. November 2020 - 2 U 437/19 -, juris, Rn. 23 ).
Dass es am Unfalltag um 15:30 Uhr wegen der aufgetretenen Bewölkung bereits recht dunkel war, die streitgegenständliche Unfallstelle zudem von den umliegenden Bäumen beschattet wurde und die dunkle Pflasterung auch sonst nicht bezüglich einzelner hervorstehender Pflastersteine ins Auge stach, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, zumal die Gefahrenstelle dennoch weiträumig erkennbar offen zutage trat und sich die Klägerin auch nicht auf eine unzureichende Beleuchtung der Friedhofswege beruft (vgl. dazu etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 26. November 2020 - 2 U 437/19 -, juris, Rn. 27 ).
- LG Lübeck, 06.09.2024 - 10 O 240/23
Schadensersatzforderung wegen eines Gehwegunfalls in der Innenstadt von Lübeck
Rn. 31 Für eine Fußgängerzone oder die nicht für den Kfz-Verkehr bestimmte Zuwegung zu einem Marktplatz wurde ein Niveauunterschied unter 2, 00 bis 2, 5 cm als erheblich angesehen (OLG Oldenburg vom 20.12.1985, Az. 6 U 72/85; OLG Hamm vom 16.10.2020, Az. 11 U 72/19), ebenso wie eine Asphaltkante von 3, 00 cm, während mit absackenden Pflastersteinen eher zu rechnen ist (OLG Stuttgart vom 26.11.2020, Az. 2 U 437/19). - LG Stuttgart, 20.02.2026 - 7 O 205/25
Unebenheit in der Fußgängerzone - Stadt haftet nicht für …
Eine besondere Verkehrspflicht setzt deshalb erst dann ein, wenn auch für einen aufmerksamen Gehwegbenutzer eine Gefahrenlage von einiger Erheblichkeit besteht, die entweder völlig überraschend eintritt, nicht ohne Weiteres erkennbar oder besonders groß ist ( OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2020 - 2 U 437/19 , BeckRS 2020, 47921).
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