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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29917
OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10 (https://dejure.org/2010,29917)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 U 46/10 (https://dejure.org/2010,29917)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 U 46/10 (https://dejure.org/2010,29917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    AGB eines Stromlieferungsvertrages: Wirksamkeit des Sonderkündigungsrechts des Stromversorgers beim Umzug des Kunden; Gegenrechte des Kunden bei Lieferstörung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Inhaltskontrolle nach § 307 BGB bei Klauseln in Strom-Sonderkundenverträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen i.R.e. Sonderkündigungsrechts bei Umzug ins Nachbarhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen i.R.e. Sonderkündigungsrechts bei Umzug ins Nachbarhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    Abzustellen ist dabei nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners, sondern auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH WM 2010, 1237 [Tz. 25]; Z 183, 299 [Tz. 22]; WM 2008, 313 [Tz. 13]).

    Allerdings können Verweise auf im Einzelnen bezeichnete Gesetze oder Verordnungen genügen (BGH WM 2008, 313 [Tz. 14]) ebenso wie gesetzliche Definitionen (…BGHZ a.a.O. [Tz. 25]).

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH WM 2010, 1237 [Tz. 18]).

    Abzustellen ist dabei nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners, sondern auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH WM 2010, 1237 [Tz. 25]; Z 183, 299 [Tz. 22]; WM 2008, 313 [Tz. 13]).

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    Die Überprüfung nach § 307 BGB bleibt eröffnet (vgl. auch BGH WM 2010, 1762 [Tz. 28 und 34]).

    Allerdings gilt dies nicht pauschal; vielmehr ist die Leitbildfunktion für jede einzelne in Rede stehende Bestimmung zu prüfen (BGH WM 2010, 1762 [Tz. 34]).

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    Die gebotene Feststellung, ob eine Klausel die Grenze eines angemessenen vertraglichen Interessenausgleichs im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB überschreitet, kann nicht schon ohne Berücksichtigung der Art des konkreten Vertrags, der typischen Interessen des Vertragsschließenden und der die jeweilige Klausel begleitenden Regelung getroffen werden (BGH NJW 2010, 2789 [Tz. 26]).
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    So können durch eine Klausel begründete Nachteile durch Vorteile anderer Vertragsbestimmungen ausgeglichen werden (BGHZ 153, 93 [juris Tz. 20]).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    Danach sind diese ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (BGH NJW 2008, 2495 [Tz. 19]).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    Rn. 9 Die Klagebefugnis des Klägers, die von Amts wegen in jedem Verfahrensstadium zu prüfen ist (vgl. allg. BGH GRUR 2007, 610 [Tz. 14] - Sammelmitgliedschaft V), ist zu Recht von den Parteien nicht problematisiert worden.
  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    Dabei ist die Klausel nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung des gesamten Vertragsinhalts einschließlich der Individualbestandteile und des Zusammenwirkens dieser Klausel mit anderen, nicht angegriffenen Vertragsbestimmungen zu würdigen (BGH NJW 2010, 57 [Tz. 16]; Z 106, 259 [juris Tz. 17]).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08

    Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    Ein solcher Verstoß liegt u.a. dann vor, wenn eine Formularbestimmung die Rechtslage unzutreffend darstellt und es dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in ihr getroffene Regelung abzuwehren (BGH ZNER 2010, 270 [Tz. 19]).
  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 175/88

    Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
    So soll ein bei einem Dauerschuldverhältnis mit Laufzeitklausel eingeführtes Sonderkündigungsrecht für nur eine Vertragspartei (nur) dann gegen § 307 BGB verstoßen, wenn die unterschiedlich lange Bindung als Folge des Sonderkündigungsrechts gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verstößt, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, insbesondere gegen das Gebot der Waffengleichheit (…Coester a.a.O. § 307, 531 i.V.m. 164; allg. zum Gesichtspunkt der Waffengleichheit insoweit BGH NJW-RR 1991, 35 [juris Tz. 11]).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2012 - 2 U 118/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung: …

    Rn. 44 Die unzweifelhaft und unstreitig als Allgemeine Geschäftsbedingung zu bewertende (dazu BGHZ 133, 184, 188; 162, 294, 297; ferner Senatsurteil vom 28. Oktober 2010 - 2 U 46/10, ZNER 2011, 341, bei juris Rz. 34, m.w.N. und OLG Frankfurt am Main, GWR 2010, 433, bei juris Rz. 32 u.H. auf Cahn, WM 2010, 1197, 1199) Klausel verstößt weder gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers noch gegen das Transparenzgebot.
  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 2 U 50/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Kontrollfähigkeit …

    Die Erklärung muss nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (BGHZ 133, 184, 188; 162, 294, 297; ferner Senatsurteil vom 28.10.2010 - 2 U 46/10, ZNER 2011, 341, bei juris Rz. 34, m.w.N. und OLG Frankfurt am Main, GWR 2010, 433, bei juris Rz. 32 u.H. auf Cahn, WM 2010, 1197, 1199).
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