Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,60713
OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17 (https://dejure.org/2018,60713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.04.2018 - 2 U 660/17 (https://dejure.org/2018,60713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. April 2018 - 2 U 660/17 (https://dejure.org/2018,60713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,60713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • baurechtsiegen.de

    Architektenvertrag - Abnahme Planungs- und Überwachungsleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäude sechs Monate bewohnt: Architektenleistung abgenommen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbz.de (Kurzinformation)

    Abnahme durch Einzug?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäude sechs Monate bewohnt: Architektenleistung abgenommen! (IBR 2020, 78)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Unzulässig ist eine Streitverkündung indes wegen solcher Ansprüche, die nach Lage der Dinge von vornherein gegenüber den Beklagten als auch gegenüber den Antragsgegnern des selbständigen Beweisverfahrens geltend gemacht werden können, für die also aus der Sicht der Kläger schon im Zeitpunkt der Streitverkündung eine gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten und den Dritten, also den bauausführenden Handwerkern, in Betracht kommt (…vgl. BGH a.a.O.; BGH, Urt. v. 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 -, BGHZ 175, 1 Rn. 16; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 102/14).

    In einem solchen Fall kommt es auch im Zeitpunkt der Streitverkündung nicht mehr auf einen für den Streitverkünder ungünstigen Ausgang des Rechtsstreits an (BGHZ 175, 1 Rn. 16 m.w.N.).

    Bei rechtem Verständnis der Streitverkündungsschrift wurde dort auch allein der denkbare Rückgriffsanspruch gegen die Beklagten wegen Überwachungsfehlern i.S.d. § 73 ZPO individualisiert (vgl. BGHZ 175, 1 = NJW 2008, 519 Rn. 28).

  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 102/14

    Selbständiges Beweisverfahren: Wirkung einer Streitverkündung gegenüber einem …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Eine Streitverkündung kann zulässigerweise dann erfolgen, wenn die Partei im Zeitpunkt der Streitverkündung aus in diesem Augenblick naheliegenden Gründen für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch gegen einen Dritten erheben zu können glaubt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 102/14).

    Unzulässig ist eine Streitverkündung indes wegen solcher Ansprüche, die nach Lage der Dinge von vornherein gegenüber den Beklagten als auch gegenüber den Antragsgegnern des selbständigen Beweisverfahrens geltend gemacht werden können, für die also aus der Sicht der Kläger schon im Zeitpunkt der Streitverkündung eine gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten und den Dritten, also den bauausführenden Handwerkern, in Betracht kommt (…vgl. BGH a.a.O.;… BGH, Urt. v. 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 -, BGHZ 175, 1 Rn. 16; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 102/14).

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH genügt es für die erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, wenn dem Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt gebliebenen Tatsachen zugemutet werden kann, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen eine bestimmte Person aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos Klage zu erheben, wobei es ausreicht, wenn er eine Feststellungsklage erheben kann (…vgl. etwa BGH NJW 2014, 3092 Rn. 22; NJW 2017, 949 Rn. 11;… GRUR 2017, 890 Rn. 40).
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 104/14

    Zulässigkeit einer Streitverkündung zwischen Gesamtschuldnern

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Eine solche Verjährungshemmung ist nämlich nur möglich, wenn die Streitverkündung zulässig war (BGH BeckRS 2015, 09448).
  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Ausreichend kann dabei sein, dass das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist und der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstehen darf (BGH BeckRS 2014, 05632).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH genügt es für die erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, wenn dem Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt gebliebenen Tatsachen zugemutet werden kann, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen eine bestimmte Person aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos Klage zu erheben, wobei es ausreicht, wenn er eine Feststellungsklage erheben kann (…vgl. etwa BGH NJW 2014, 3092 Rn. 22;… NJW 2017, 949 Rn. 11; GRUR 2017, 890 Rn. 40).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Dies ist indes dann der Fall, wenn ein Mangel im Bauwerk auftritt, der sowohl dem Unternehmer als auch dem Architekten zuzurechnen ist (BGH NJW 2002, 3543, 3545).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Dies gilt auch dann, wenn die Mängel ihre Ursache auch in Planungs- oder Aufsichtsfehlern des Architekten selbst haben (BGH NZBau 2007, 108).
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Voraussetzung ist dabei lediglich, dass der Anspruchsberechtigte den Sachverhalt, etwa den Schadenshergang, in seinen Grundzügen kennt und weiß, dass der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für die Entstehung eines Anspruchs bietet (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87 - NJW 1990, 176, 179).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15

    Architektenhaftung: Sekundärhaftung des mit der Bauüberwachung beauftragten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2018 - 2 U 660/17
    Im Grundsatz ist der Architekt verpflichtet, dem Bauherrn im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebiets bei der Untersuchung und Behebung von Baumängeln zur Seite zu stehen (OLG Brandenburg NZBau 2017, 290 Rn. 65 ff.).
  • BGH, 22.07.2014 - KZR 13/13

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelten: …

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 134/08

    Anwendbarkeit der zur Sekundärhaftung eines Architekten entwickelten Grundsätze …

  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 94/76

    Zulässigkeit einer Streitverkündung; Umfang der Pflichten des Baubetreuers

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2004 - 22 U 135/03

    Grundwasser und Haftung des Architekten

  • KG, 28.04.2016 - 21 U 172/14

    Architektenvertrag: Verjährung der Mängelansprüche; Abnahme der …

  • OLG Dresden, 19.07.2007 - 10 U 1904/06

    Bestimmtheit einer Streitverkündung zur Verjährungshemmung

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …

  • LG München I, 05.03.2021 - 11 O 14347/19

    Werkvertrag: Beweislastverteilung bei § 632 II BGB

    Dieser Problemlage widmen sich die Entscheidungen OLG Koblenz 12.4.2018, 2 U 660/17 und OLG Düsseldorf, 6.8.2004, 22 U 135/03.
  • OLG Naumburg, 18.11.2021 - 2 U 155/20

    Eintritt der Verjährung für Architektenleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 …

    Denn in diesem Verhalten kann zum Ausdruck kommen, dass der Besteller die Leistungen als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf, Urteil v. 08.04.2016, I-22 U 165/15, BauR 2017, 1540; OLG München, Urteil v. 01.04.2014, 9 U 1862/11 Bau, BauR 2016, 874; OLG Koblenz, Urteil v. 12.04.2018, 2 U 660/17, nach juris - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss v. 18.09.2019, VII ZR 93/18, nach juris).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 13 U 198/18

    Verjährung von Ansprüchen nach § 637 Abs. 3 BGB

    Eine konkludente Abnahme ist anzunehmen, wenn die Bauleistungen nach den Vorstellungen des Bestellers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt sind, und der Unternehmer das Verhalten des Bestellers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstehen darf (vgl. BGH, Urteil vom 20.2.2014 - VII ZR 26/12; KG, Beschluss vom 28.4.2016 - 21 U 172/14; OLG Koblenz, Urteil vom 12.4.2018 - 2 U 660/17).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 13 U 198/18

    Verzicht auf förmliche Abnahme durch Bezahlung der Schlussrechnung!

    Eine konkludente Abnahme ist anzunehmen, wenn die Bauleistungen nach den Vorstellungen des Bestellers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt sind, und der Unternehmer das Verhalten des Bestellers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstehen darf (vgl. BGH, Urteil vom 20.2.2014 - VII ZR 26/12; KG, Beschluss vom 28.4.2016 - 21 U 172/14; OLG Koblenz, Urteil vom 12.4.2018 - 2 U 660/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Koblenz
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht