Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- jurawelt.com
Alles was Recht ist - Anwaltswerbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 43b ; UWG § 1
Unzulässige Anwaltswerbung mit Telefonbucheintrag "Alles was Recht ist" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 14.02.2000 - 5 O 1941/99
- OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1067
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98
Anwaltswerbung: "Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe"
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Denn jede Aussage, weiche sich nicht auf die Angabe des Tätigkeitsschwerpunktes beschränkt, sondern eine Selbsteinschätzung enthält, oder durch zusätzliche Mittel den Adressaten zu beeinflussen sucht, enthält Merkmale reklamehafter Anpreisung, die mit dem gesetzlichen Berufsbild de Rechtsanwalts als einem Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist (BGH, ZI 1997, 1516 m. w. N. für die Hinweise "Rechtliche und steuerliche Beratung im Verbund" und "Erbrechtliche und erbschaftssteuerrechtliche Beratung aus einer Hand"; ebenso: OLG Köln, NJW 1999, 63 ff. - "ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe").d) Dass der Verstoß gegen § 43 b BRAO gleichzeitig auch einen Verstoß gegen § 1 UWG darstellt, entspricht gesicherter Rechtsprechung (ausführlich begründet in OLG Köln, NJW 1999, 63, 64).
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Gestärkt werden soll dadurch das Vertrauen der Rechtssuchenden darauf, dass der Rechtsanwalt seinen Beruf nicht allein an Gewinnstreben ausrichtet (…Jessnitzer/Blumberg, § 43 b, Rn. 3; ähnlich schon: BVerfGE 76, 196, 207 f.). - BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Eine solche, auf den Inhalt abgestellte Betrachtungsweise entspricht auch Sinn und Zweck von § 43 b BRAO : Ob eine Anzeigenwerbung, die berufsrechtlich zur Sachlichkeit verpflichtet ist, übertrieben und reklamehaft wirkt, lässt sich nämlich nicht allein aus Äußerlichkeiten, wie etwa der Größe der Anzeige ableiten (BVerfGE 94, 372, 396), sondern bestimmt sich maßgeblich nach deren Inhalt (…BGH, Urt. v. 27.04.2000 - I ZR 292/97 - Steuerberateranzeige - zum vergleichbaren § 57 a StBerG ).
- BGH, 27.04.2000 - I ZR 292/97
Steuerberateranzeige; Größe einer Zeitungsanzeige
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Eine solche, auf den Inhalt abgestellte Betrachtungsweise entspricht auch Sinn und Zweck von § 43 b BRAO : Ob eine Anzeigenwerbung, die berufsrechtlich zur Sachlichkeit verpflichtet ist, übertrieben und reklamehaft wirkt, lässt sich nämlich nicht allein aus Äußerlichkeiten, wie etwa der Größe der Anzeige ableiten (BVerfGE 94, 372, 396), sondern bestimmt sich maßgeblich nach deren Inhalt (BGH, Urt. v. 27.04.2000 - I ZR 292/97 - Steuerberateranzeige - zum vergleichbaren § 57 a StBerG ). - BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96
Berufswidrige Werbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Doch muss der Adressat daraus ersehen können, auf weichem Gebiet der Anwalt vorwiegend arbeitet (BGH, ZIP 1997, 1514, 1516 = NJW 1997, 2522). - BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98
Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Anwaltliches …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Ein Beispiel bilde der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgericht vom 01.12.1999 -1 BvR 1630/98 - über den in der Zeitschrift "a.." berichtet worden sei. - OLG Stuttgart, 21.03.1997 - 2 U 131/96
Wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung um Anwaltsmandate; Unaufgefordertes …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Davon ist auch die einschlägige Senatsrechtssprechung bisher ausgegangen (Senat, NJW 1997, 2529 - Anwaltswerbung mit Serienrundschreiben und MDR 2000 - Heft 8 -, 483 - Vanity-Nr.). - AnwG München, 30.03.1999 - 4 AnwG 92/98
Rüge gegen einen Rechtsanwalt wegen der Benennung von vier …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Mit dem Sachverhalt der von beiden Parteien zitierten Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen (Anwaltsblatt 1999, 557 ff.) sei der vorliegende Sachverhalt nicht zu vergleichen.
- OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
Rechtsanwaltswerbung
So hat er im Urteil vom 27.10.2000 - 2 U 67/00 - in der Verwendung der Werbeaussage "Alles was Recht ist!" durch die Mitglieder einer Rechtsanwaltskanzlei eine unzulässige Selbsteinschätzung gesehen, die gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43 b BRAO verstößt.Davon ist auch die einschlägige Senatsrechtsprechung bisher ausgegangen (NJW 97, 2529 - Anwaltswerbung mit Serienrundschreiben; MDR 2000, 483 - Vanity-Nr.; Urteil vom 27.10.2000 - 2 U 67/00 I Seite 10 - "ALLES WAS RECHT IST!".
- LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 40/02
Anspruch eines Zahntechnikermeisters auf Anerkennung eines …
Das Berufungsverfahren (Aktenzeichen L 2 U 67/00) wurde durch einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich beendet, in dem sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Anerkennung bzw. Ablehnung einer Entschädigung aufgrund eines Versicherungsfalls nach § 551 Abs. 2 RVO zu erteilen und als Datum der Antragstellung den 11. September 1995 zugrunde zu legen.
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Rechtsprechung
| SG Nürnberg, 17.05.2001 - S 2 U 67/00 |
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 17.05.2001 - S 2 U 67/00
- LSG Bayern, 06.03.2002 - L 18 U 202/01
- BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R
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