Rechtsprechung
| OLG Jena, 08.12.2004 - 2 U 81/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Getriebe, Fertigungs- sowie Entwicklungs- und Motorenkomponenten -, Getriebe-Einzelteile, Automotive, Automobilindustrie, Abgrenzung Kaufmann / Kleingewerbetreibender, Kleingewerbetreibende, Abgrenzung Erweiterung des HVV / Erbringung einmaliger Sonderleistung, ...
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 23.12.2003 - HKO 35/03
- OLG Jena, 08.12.2004 - 2 U 81/04
- BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 384/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.01.1981 - I ZR 17/79
Provisionsanspruch aus Handelsvertretervertrag - Anspruch eines Bezirksvertreters …
Auszug aus OLG Jena, 08.12.2004 - 2 U 81/04
Mit Treu und Glauben ist es dann nicht vereinbar, wenn ein U einerseits - gleichviel unter welchem Namen und unter welcher Rechtsform - sich die Dienste eines HV nutzbar macht, andererseits dafür aber unter bloßem Hinweis auf verschiedene Rechtspersönlichkeiten keine Provision zahlen will (im Anschluss an BGH, 30.01.1981 LS 2 m.w.N., NJW 81, 1785, 1786).Eine Forderungsberechtigung des HV nach § 354 HGB muss erst recht dann bestehen, wenn der U sich die Tätigkeit des HV sogar gefallen lässt und nutzbar macht, obwohl er insoweit vom Fehlen der vertraglichen Grundlage weiß bzw. er die in seinem Interesse liegende Mitwirkung des HV stillschweigend duldet (im Anschluss an BGH, 28.01.1993 LS 2 m.w.N. = NJW 81, 1785).
- BGH, 28.01.1993 - I ZR 292/90
Voraussetzungen des kaufmännischen Provisionsanspruchs
Auszug aus OLG Jena, 08.12.2004 - 2 U 81/04
Die Frage, ob der HV einen Mitverursachungsbeitrag für den Abschluss eines Geschäfts geleistet hat, ist unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden (unter Bezugnahme auf BGH, NJW-RR 93, 802).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 02.06.2005 - 2 U 81/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 15.12.2005 - 15 O 390/05 Rn. 22 Darüber hinaus sind auch die Grundsätze über die Sekundärverjährung auf die Fälle schuldhafter Anlageberatung durch Wertpapierdienstleister nicht anwendbar (…vgl. BGH Urteil v. 08.03.2005 - XI ZR 170/04, aaO; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen/ Urteil v. 02.06.2005 - 2 U 81/04 - BI.
Ein besonderes Näheverhältnis zwischen dem Anleger und dem Vermögensverwalter, die der Vertrauensstellung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters vergleichbar ist, kommt hierdurch nicht zustande (vgl. Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 02.06.2005, aaO).
- OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06
Nichterwähnung einer jährlichen Bestandsprovision von 0,4 % durch den Mitarbeiter …
Darüber hinaus sind auch die Grundsätze über die Sekundärverjährung auf die Fälle schuldhaft" Anlageeinarmig durch Wertpapierdienstleister nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil v. 8.32005= WM 2005, 929; Hans. OLG Bremen, Urteil v. 2.6,2005 - 2 U 81/04 - BL 79, 84 d.A ).
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