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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 04.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.05.2011 - 2 U 871/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28226
OLG Koblenz, 23.05.2011 - 2 U 871/10 (https://dejure.org/2011,28226)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.05.2011 - 2 U 871/10 (https://dejure.org/2011,28226)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 2 U 871/10 (https://dejure.org/2011,28226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; ZPO § 337
    Zurückweisung der Berufung gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid durch zweites Versäumnisurteil, da der Beklagte nicht ohne sein Verschulden an der Wahrnehmung der Einspruchsfrist gehindert war

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil bei Geltendmachung unverschuldeter Säumnis i.R.d. § 514 Abs. 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1498
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.05.2011 - 2 U 871/10
    Eine unverschuldete Säumnis liegt unter Berücksichtigung von § 337 ZPO nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch die Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn eine solche Mitteilung war der Partei nicht möglich oder zumutbar (…Zöller/Heßler, aaO.; BGH NJW 2007, 2047 ).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2022 - 5 U 28/21

    Zulässigkeit einer Berufung bei schuldhafter Versäumung des Termins

    Die Frage des Verschuldens im Falle der Versäumung eines Termins ist bei § 514 ZPO nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2015 - IX ZR 207/14, juris;… BGH, Urt. v. 25. November 2008 - VI ZR 317/07, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 2 U 871/10 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 13 UF 7/21 -, juris;… Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 514 ZPO Rn.9).
  • LAG Köln, 17.12.2012 - 5 Sa 188/12

    Voraussetzungen des Erlasses eines zweiten Versäumnisurteils, unverschuldete …

    Eine unverschuldete Säumnis liegt unter Berücksichtigung von § 337 ZPO nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch die Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn eine solche Mitteilung war der Partei nicht möglich oder zumutbar (BGH 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047; BAG 8. April 1974 - 2 AZR 542/73 - AP § 513 ZPO Nr. 5; OLG Koblenz 23. Mai 2011 - 2 U 871/10 - MDR 2011, 1498: LAG Köln 2. Juni 2006 - 4 (2) Sa 309/06 - juris).
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   OLG Koblenz, 04.08.2011 - 2 U 871/10   

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OLG Koblenz, 04.08.2011 - 2 U 871/10 (https://dejure.org/2011,21514)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.08.2011 - 2 U 871/10 (https://dejure.org/2011,21514)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. August 2011 - 2 U 871/10 (https://dejure.org/2011,21514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de

    ZPO § 337; ZPO § 514 Abs. 2
    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden einer Partei an der Versäumung des Termins

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil bei Vorliegen unverschuldeter Säumnis der betroffenen Partei

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem …

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.08.2011 - 2 U 871/10
    Eine unverschuldete Säumnis liegt unter Berücksichtigung von § 337 ZPO nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch die Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn eine solche Mitteilung war der Partei nicht möglich oder zumutbar (…Zöller/Heßler, aaO.; BGH NJW 2007, 2047 ).
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