Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Fehlender Nachweis der Bündelung eines Getränkebezugsvertrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung des Drittbezuges von Bier und alkoholfreien Getränken für bestimmte Gastronomiebetriebe augfrund eines Darlehensvertrages und Getränkebezugsverträgen; Wahrung der Schriftformerfordernisse; Verstoß langfristiger Ausschließlichkeitsbindungen bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Bierbezugsverpflichtung -, Schriftform, Darlegungslast, Bündeltheorie
Verfahrensgang
- LG Aachen, 17.05.1988 - 41 O 25/88
- OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1336
- GRUR 1990, 60
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 05.08.1986 - 4 U 228/86
Auszug aus OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1972, 1459 [BGH 14.06.1972 - VIII ZR 14/71] ; BGH NJW 1974, 2089; BGH NJW 1979, 865; OLG Hamm, Urt. v. 5.8.1986 - 4 U 228/86 -, insoweit in NJW 1988, 1473 f. nicht abgedruckt), daß im Hinblick auf die allgemeine Vertragsfreiheit auch langfristige Ausschließlichkeitsbindungen bei dem Bezug von Bier und sonstigen Getränken nur dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn sie die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit des Gastwirts in unvertretbarer Weise einengen und dadurch bewirken, daß er in eine mit den Anschauungen des redlichen Geschäftsverkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit von der Brauerei oder dem sonstigen Getränkelieferanten gerät.Nach Art. 85 Abs. 1 EWGV sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken., Die Darlegungslast dafür, daß diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, trifft - worauf der Senat bereits im ersten Verhandlungstermin in der Berufungsinstanz am 11.1.1989 hingewiesen hat - die Beklagte, die sich auf die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen nach Art. 85 Abs. 2 EWGV beruft (vgl. BGH NJW 1970, 1131, 1133 [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] ; OLG Hamm, NJW 1988, 1473, 1474) [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] .
Ein einzelner Bierlieferungsvertrag ist nicht geeignet, spürbare Auswirkungen im Sinne dieser Rechtsprechung zu zeitigen und verstößt daher (für sich betrachtet) regelmäßig nicht gegen Art. 85 Abs. 1 EWGV (vgl. OLG Hamm, NJW 1988, 1473, 1474 [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] ;… Wahl, a.a.O.).
Diese Feststellung setzt eine substantiierte Darstellung nicht nur der Prozentzahl, sondern auch von Art, Umfang und Inhalt der im übrigen bestehenden Bindungen und ihrer Auswirkungen auf den relevanten Markt voraus (vgl. BGH NJW 1970, 1131, 1133 [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] ;… OLG Celle, a.a.O., S. 6, 7; OLG Hamm, NJW 1988, 1473, 1474 [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] ; Gleiss in Anm. zu EuGH WuW/E EWG/MUV 187 f., WuW/E EWG/MUV 190, 191; Sedemund, NJW 1988, 3069, 3070).
- BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69
Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen
Auszug aus OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88
Nach Art. 85 Abs. 1 EWGV sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken., Die Darlegungslast dafür, daß diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, trifft - worauf der Senat bereits im ersten Verhandlungstermin in der Berufungsinstanz am 11.1.1989 hingewiesen hat - die Beklagte, die sich auf die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen nach Art. 85 Abs. 2 EWGV beruft (vgl. BGH NJW 1970, 1131, 1133 [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] ; OLG Hamm, NJW 1988, 1473, 1474) [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] .Diese Feststellung setzt eine substantiierte Darstellung nicht nur der Prozentzahl, sondern auch von Art, Umfang und Inhalt der im übrigen bestehenden Bindungen und ihrer Auswirkungen auf den relevanten Markt voraus (vgl. BGH NJW 1970, 1131, 1133 [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] ;… OLG Celle, a.a.O., S. 6, 7; OLG Hamm, NJW 1988, 1473, 1474 [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] ; Gleiss in Anm. zu EuGH WuW/E EWG/MUV 187 f., WuW/E EWG/MUV 190, 191; Sedemund, NJW 1988, 3069, 3070).
Dies rechtfertigt es indes nicht, von der substantiierten Darlegungen der tatsächlichen Voraussetzungen abzusehen, an die sich - auch unter Berücksichtigung der Bündeltheorie - die Anwendung des Art. 85 Abs. 1 EWGV knüpft (vgl. BGH, NJW 1970, 1131, 1133) [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] .
- BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 14/71
Nichtigkeit eines Getränkebezugsvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Anforderungen …
Auszug aus OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1972, 1459 [BGH 14.06.1972 - VIII ZR 14/71] ; BGH NJW 1974, 2089; BGH NJW 1979, 865;… OLG Hamm, Urt. v. 5.8.1986 - 4 U 228/86 -, insoweit in NJW 1988, 1473 f. nicht abgedruckt), daß im Hinblick auf die allgemeine Vertragsfreiheit auch langfristige Ausschließlichkeitsbindungen bei dem Bezug von Bier und sonstigen Getränken nur dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn sie die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit des Gastwirts in unvertretbarer Weise einengen und dadurch bewirken, daß er in eine mit den Anschauungen des redlichen Geschäftsverkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit von der Brauerei oder dem sonstigen Getränkelieferanten gerät.
- BGH, 16.09.1974 - VIII ZR 116/72
Verpflichtung zum Bierbezug für eine Dauer von 24 Jahren - Einräumung einer …
Auszug aus OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1972, 1459 [BGH 14.06.1972 - VIII ZR 14/71] ; BGH NJW 1974, 2089; BGH NJW 1979, 865;… OLG Hamm, Urt. v. 5.8.1986 - 4 U 228/86 -, insoweit in NJW 1988, 1473 f. nicht abgedruckt), daß im Hinblick auf die allgemeine Vertragsfreiheit auch langfristige Ausschließlichkeitsbindungen bei dem Bezug von Bier und sonstigen Getränken nur dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn sie die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit des Gastwirts in unvertretbarer Weise einengen und dadurch bewirken, daß er in eine mit den Anschauungen des redlichen Geschäftsverkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit von der Brauerei oder dem sonstigen Getränkelieferanten gerät. - BGH, 17.01.1979 - VIII ZR 262/77
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Bierlieferungsvertrages - Vertrag über …
Auszug aus OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1972, 1459 [BGH 14.06.1972 - VIII ZR 14/71] ; BGH NJW 1974, 2089; BGH NJW 1979, 865;… OLG Hamm, Urt. v. 5.8.1986 - 4 U 228/86 -, insoweit in NJW 1988, 1473 f. nicht abgedruckt), daß im Hinblick auf die allgemeine Vertragsfreiheit auch langfristige Ausschließlichkeitsbindungen bei dem Bezug von Bier und sonstigen Getränken nur dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn sie die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit des Gastwirts in unvertretbarer Weise einengen und dadurch bewirken, daß er in eine mit den Anschauungen des redlichen Geschäftsverkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit von der Brauerei oder dem sonstigen Getränkelieferanten gerät. - BGH, 12.02.1980 - KZR 8/79
Schriftform für Ausschließlichkeitsbindung
Auszug aus OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88
Denn jedenfalls erfordert § 34 GWB die schriftliche Abfassung und Unterzeichnung des Vertrages nur so, wie er tatsächlich zwischen den Vertragsparteien geschlossen worden ist (vgl. BGH NJW 1980, 1529, 1530 [BGH 12.02.1980 - KZR 8/79] ; BGH NJW 1981, 343, 344).
- BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90
Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Die Zulassung einer uneingeschränkten Vermarktung der Titel und/oder des Rufes von Fernsehsendungen würde daher verschiedene Wege zur Einflußnahme Dritter auf die Programmgestaltung eröffnen und durch ein starkes Ineinandergreifen der wirtschaftlichen Interessen der Fernsehanstalten und der lizenz-interessierten Wirtschaftskreise zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Programmgestaltung und Schwächung der Abwehr sachfremder Einflüsse Dritter führen; außerdem würden die damit in weitem Umfang eröffneten Möglichkeiten einer teils offenen, teils verdeckten Werbung in Widerspruch zu dem nach den Rundfunkstaatsverträgen grundsätzlich bestehenden und nur durch konkrete Ausnahmeregelungen durchbrochenen Verbot der medialen Werbung stehen (vgl, zu letzterem schon BGHZ 110, 278, 285 f. = GRUR 1990, 61 [OLG Köln 28.06.1989 - 2 U 93/88]l, 613 = WRP 1990, 626 - Werbung im Programm und BGHZ 117, 353 = GRUR 1992, 518, 520 = WRP 1992, 550 - Ereignis-Sponsorwerbung).
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1989, 76
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