Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; HStrG § 10 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; HStrG § 10 Abs. 5
Straßen- und Wegerecht - Straßenreinigungspflicht bei Eckgrundstücken: Befreiung; Eckgrundstück; Einseitiger Gehweg; Kopfgrundstück; Straßenreinigung; Straßenreinigungseinheit; Winterdienst; Zumutbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Regelung einer kommunalen Straßenreinigungssatzung über die Verpflichtung zur Reinigung nur einer Straße bei der Bildung von Straßenreinigungseinheiten für Eckgrundstücke; Verpflichtung des Eigentümers eines nicht als Kopfgrundstück einer ...
Verfahrensgang
- VG Kassel, 09.05.2006 - 2 E 2683/04
- VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 34 (Ls.)
- DÖV 2009, 41
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Da die Kläger als Eigentümer eines an die ...straße sowie an den ...weg direkt angrenzenden und deshalb mehrfach erschlossenen Grundstücks somit unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG zur Reinigungspflicht herangezogen würden, sei es dem Gericht nach Maßgabe der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1995 (- 8 B 193.94 -, NVwZ-RR 1996, 54) und vom 10. Februar 2000 (- 11 B 54.99 -, NVwZ-RR 2000, 457) verwehrt, von der Aufhebung des angefochtenen Bescheids oder der Annahme der Nichtigkeit nur von § 3 Abs. 4 StrRS abzusehen.Deshalb bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob es dem Gericht in einem derartigen Fall entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ-RR 2000, 457 f.) grundsätzlich verwehrt ist, "von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer als rechtswidrig erkannten Satzung oder der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen".
- VGH Hessen, 24.08.1982 - II OE 59/81
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Enthält das Ortsrecht - wie hier § 12 StrRS - eine Ausnahmeregelung für den Fall, dass die Durchführung der Straßenreinigung (einschließlich des Winterdienstes) dem Pflichtigen unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht zugemutet werden kann (vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. August 1982 - II OE 59/81 -), ist damit hinreichend dem von dem Satzungsgeber im Rahmen seines Ermessens generalisierend zu berücksichtigenden Grundsatz Rechnung getragen, dass die Auferlegung von Reinigungs- und Sicherungspflichten nicht über das hinausgehen darf, was einem Straßenanlieger persönlich (insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Leben und Gesundheit, aber etwa auch im Hinblick auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und sachlich (beispielsweise im Hinblick auf die zeitliche und räumliche Ausdehnung der Pflichten, auf die Struktur der Straße oder auf die Leistbarkeit der Pflichten z. B. in besonders schneereichen Gebieten) billigerweise zugemutet werden kann (vgl. Urteil des Bay. VGH vom 4. April 2007 - 8 B 05.3195 -, BayVBl. 2007, 558, 560).In der Rechtsprechung des Senats ist ebenfalls anerkannt, dass bei Anwendung einer kommunalen Straßenreinigungssatzung im Einzelfall der Grundsatz der Zumutbarkeit zu beachten ist (Urteil vom 24. August 1982 - II OE 59/81 -).
- VGH Bayern, 15.12.1992 - 8 B 90.348
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Auch höhere finanzielle Aufwendungen stellen im Übrigen zumindest bei einem vergleichsweise großen, auch baulich noch weitergehend als bisher nutzbaren Grundstück keine übermäßige Belastung und grundlegende Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse des Eigentümers dergestalt dar, dass von einem unzulässigen Eingriff in die Kapitalsubstanz gesprochen werden könnte (vgl. Urteil des Bay. VGH vom 15. Dezember 1992 - 8 B 90.348 -, Juris).
- VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195
Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit …
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Enthält das Ortsrecht - wie hier § 12 StrRS - eine Ausnahmeregelung für den Fall, dass die Durchführung der Straßenreinigung (einschließlich des Winterdienstes) dem Pflichtigen unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht zugemutet werden kann (vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. August 1982 - II OE 59/81 -), ist damit hinreichend dem von dem Satzungsgeber im Rahmen seines Ermessens generalisierend zu berücksichtigenden Grundsatz Rechnung getragen, dass die Auferlegung von Reinigungs- und Sicherungspflichten nicht über das hinausgehen darf, was einem Straßenanlieger persönlich (insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Leben und Gesundheit, aber etwa auch im Hinblick auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und sachlich (beispielsweise im Hinblick auf die zeitliche und räumliche Ausdehnung der Pflichten, auf die Struktur der Straße oder auf die Leistbarkeit der Pflichten z. B. in besonders schneereichen Gebieten) billigerweise zugemutet werden kann (vgl. Urteil des Bay. VGH vom 4. April 2007 - 8 B 05.3195 -, BayVBl. 2007, 558, 560). - BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der …
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Da die Kläger als Eigentümer eines an die ...straße sowie an den ...weg direkt angrenzenden und deshalb mehrfach erschlossenen Grundstücks somit unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG zur Reinigungspflicht herangezogen würden, sei es dem Gericht nach Maßgabe der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1995 (- 8 B 193.94 -, NVwZ-RR 1996, 54) und vom 10. Februar 2000 (- 11 B 54.99 -, NVwZ-RR 2000, 457) verwehrt, von der Aufhebung des angefochtenen Bescheids oder der Annahme der Nichtigkeit nur von § 3 Abs. 4 StrRS abzusehen. - BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62
Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen …
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Entscheidend für die Frage der Straßenreinigungspflicht (einschließlich des Winterdienstes) ist nämlich der damit verbundene Erfolg, nicht die persönliche Dienstleistung des Pflichtigen (vgl. Urteile des BVerwG vom 5. August 1965 - 1 C 78.62 -, BVerwGE 22, 26, 28 = NJW 1966, 170 f., und vom 11. März 1988 - 4C 78.84 -, NJW 1988, 2121 f.). - BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 78.84
Straßengesetz - Anlieger - Zugangsmöglichkeit - Streupflicht
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Entscheidend für die Frage der Straßenreinigungspflicht (einschließlich des Winterdienstes) ist nämlich der damit verbundene Erfolg, nicht die persönliche Dienstleistung des Pflichtigen (vgl. Urteile des BVerwG vom 5. August 1965 - 1 C 78.62 -, BVerwGE 22, 26, 28 = NJW 1966, 170 f., und vom 11. März 1988 - 4C 78.84 -, NJW 1988, 2121 f.). - OVG Berlin, 02.12.1998 - 1 B 79.94
Geltendmachung eines Anspruchs auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung eines …
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Ein aus der Regel fallender, atypischer Sachverhalt, der es gebietet, die Härten der Anwendung genereller Satzungsvorschriften durch Erteilung einer (teilweisen) Befreiung zu mildern, liegt beispielsweise dann vor, wenn die betreffende Grundstücksfläche so gestaltet und genutzt ist, dass die von ihr für die Straßenreinigung ausgehende Kostenverursachung und der Vorteil, der sich für sie mit der Straßenreinigung verbindet, außergewöhnlich gering sind (vgl. Urteil des OVG Berlin vom 2. Dezember 1998 - 1 B 79/94 -, NVwZ-RR 2000, 463 ff.). - VerfGH Bayern, 28.03.1977 - 3-VII-76
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Soweit - wie auch hier - in einer kommunalen Satzung für Fälle eine Befreiungsmöglichkeit vorgesehen ist, in denen eine allgemeine Regelung für einzelne Betroffene wegen der bei ihnen gegebenen besonderen Verhältnisse zu Härten führt, lässt sich deshalb aus derartigen individuellen Härten ein Verstoß des Satzungsgebers gegen das Willkürverbot nicht ableiten (vgl. Entscheidung des Bay. VerfGH vom 28. März 1977 - Vf. 3-VII-76 -, BayVBl. 1977, 369, 370). - VGH Hessen, 15.11.1967 - II OE 99/67
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 2 UE 203/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. schon Urteile vom 15. November 1967 - II OE 99/67 -, HessVGRspr. 1968, 29 f., und vom 10. Oktober 1968 - OS V 61/66 -, ESVGH 20, 79, 83) ist nämlich ein Grundstück dann im Sinne des § 10 Abs. 5 Satz 1 HStrG durch öffentliche Straßen erschlossen, wenn es von einer öffentlichen Straße einen wirtschaftlichen Vorteil hat. - VGH Hessen, 10.10.1968 - OS V 61/66
Straßenreinigungsgebühr - Bahnkörper der Deutscher Bundesbahn parallel zur Straße
- VGH Hessen, 11.09.1979 - II N 2/75
- VGH Hessen, 06.12.1985 - 2 N 2676/84
- VGH Hessen, 01.03.1977 - II OE 131/76
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg
Denn für diese, bereits in der gesetzlichen Regelung angelegte sachbezogene - weil an die räumliche Nähe zum zu reinigenden bzw. zu räumenden Gehweg anknüpfende - Ungleichbehandlung gibt es sachlich einleuchtende Gründe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989 - 4 NB 21.89 -, Buchholz 407.0 Allgemeines Straßenrecht Nr. 21;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 - BayVGH, Urt. v. 25.04.1989 - 8 N 87.01583 -, BayVBl 1989, 435; anders HessVGH, Urt. v. 17.06.2008 - 2 UE 203/07 -, ESVGH 59, 18), die auch von solcher Art und solchem Gewicht sind, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 -, BVerfGE 107, 27; Beschl. v. 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 -, BVerfGE 110, 412); von einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot führenden evidenten Unsachlichkeit der vorgenommenen Differenzierung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.1993 - BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 -,BVerfGE 88, 87), kann ersichtlich nicht die Rede sein.Denn schon das Erschlossensein durch die Straße stellt einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die Begründung von Straßenreinigungspflichten dar (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 17.06.2008, a.a.O.;… Urt. v. 10.11.1987 - 2 UE 329/85 -, RdL 1989, 19).
- VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21
Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall; …
Die Zulässigkeit der Typisierung und die Wirksamkeit des Gebührenmaßstabes bleiben dann unberührt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 17.6.2008 - 2 UE 203/07, Rn. 30, juris: zur Straßenreinigungspflicht).
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