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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.09.1985 - 2 UE 23/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7350
VGH Hessen, 24.09.1985 - 2 UE 23/84 (https://dejure.org/1985,7350)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.1985 - 2 UE 23/84 (https://dejure.org/1985,7350)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 1985 - 2 UE 23/84 (https://dejure.org/1985,7350)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 17.03.1987 - 2 UE 1596/86
    Rn. 44 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend erkannt, daß es einer Nachprüfung des angegriffenen Verwaltungsaktes vom 16. September 1983 in einem Vorverfahren nicht bedarf, denn das Landesjustizprüfungsamt ist eine oberste Landesbehörde im Sinne von § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 24. September 1985 - 2 UE 23/84 -).
  • VGH Hessen, 17.03.1987 - 2 UE 780/86
    Rn. 20 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend erkannt, daß es einer Nachprüfung des angegriffenen Verwaltungsaktes vom 27. September 1982 in einem Vorverfahren nicht bedarf, denn das Landesjustizprüfungsamt ist eine oberste Landesbehörde im Sinne von § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO) (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 24. September 1985 - 2 UE 23/84 -).
  • VG Gießen, 28.05.1997 - 3 G 219/97

    BEURTEILUNGSSPIELRAUM; NEUBEWERTUNG; DISSERTATION; BEWERTUNGSFEHLER

    Der prüfungsrechtliche Bewertungsspielraum ist überschritten und eine gerichtliche Korrektur geboten, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (BVerfG NJW 1991 2005, 2007; BVerwGE 8, 272, 273; 48, 305;… Buchholz 421.0, Nr. 104, S. 140;… Nr. 121, S. 195; HessVGH, Urt. v. 24.9.1985 - 2 UE 23/84).
  • VG Gießen, 29.01.1996 - 3 E 141/93

    1. JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG; NOTENVERBESSERUNG

    Der prüfungsrechtliche Bewertungsspielraum ist überschritten und eine gerichtliche Korrektur geboten, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (BVerfG NJW 1991 2005, 2007; BVerwGE 8, 272, 273; 48, 305;… Buchholz 421.0, Nr. 104, S. 140;… Nr. 121, S. 195; HessVGH, Urt. v. 24.9.1985 - 2 UE 23/84).
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