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Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 25.02.2025

Rechtsprechung
   FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4494
FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25 (https://dejure.org/2025,4494)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2025 - 2 V 130/25 (https://dejure.org/2025,4494)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2025 - 2 V 130/25 (https://dejure.org/2025,4494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags für Immobilien in Sachsen

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags für Immobilien in Sachsen

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Rn. 27 Auch bestehen, wie oben unter II.1.a ausgeführt, keine schwerwiegenden Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der angewandten Normen, so dass das Interesse des Antragstellers, die Differenz zur bisherigen Grundsteuer im Jahr - u.U. vorläufig bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - zahlen zu müssen, hinter dem Vorrang des Vollzuges des Gesetzes zurücktreten muss (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 - IX B 21/18, zitiert nach juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Rn. 20 Soweit das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinen Beschlüssen vom 23. November 2023 (4 V 1295/23 und 4 V 1429/23, zitiert nach juris) eine Verfassungswidrigkeit angenommen hatte, ist der Bundesfinanzhof in seinen Beschlüssen vom 27. Mai 2024 (II B 78/23 und II B 79/23, jeweils zitiert nach juris) dem nicht gefolgt.
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 8 K 2368/22

    Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Auch soweit in den anderen, von den Antragstellern zitierten Verfahren, bereits Urteile ergangen sind (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 - 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23 sowie des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 - 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, alle zitiert nach juris), hat keines der Finanzgerichte eine Verfassungswidrigkeit der Normen gesehen, wobei zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat.
  • BFH, 27.05.2024 - II B 78/23

    AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Rn. 20 Soweit das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinen Beschlüssen vom 23. November 2023 (4 V 1295/23 und 4 V 1429/23, zitiert nach juris) eine Verfassungswidrigkeit angenommen hatte, ist der Bundesfinanzhof in seinen Beschlüssen vom 27. Mai 2024 (II B 78/23 und II B 79/23, jeweils zitiert nach juris) dem nicht gefolgt.
  • FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23

    Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Rn. 19 Der Senat hat, wie es sich aus seinen bisherigen Entscheidungen ergibt (z.B. Urteile vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 und vom 1. Oktober 2024 - 2 K 737/23, jeweils zitiert nach juris), insbesondere nach Änderung von § 220 BewG, keine Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der hier angewandten Normen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 8 K 1582/23

    Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Auch soweit in den anderen, von den Antragstellern zitierten Verfahren, bereits Urteile ergangen sind (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 - 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23 sowie des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 - 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, alle zitiert nach juris), hat keines der Finanzgerichte eine Verfassungswidrigkeit der Normen gesehen, wobei zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat.
  • BFH, 27.05.2024 - II B 79/23

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27.05.2024 II B 78/23 (AdV) - AdV einer …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Rn. 20 Soweit das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinen Beschlüssen vom 23. November 2023 (4 V 1295/23 und 4 V 1429/23, zitiert nach juris) eine Verfassungswidrigkeit angenommen hatte, ist der Bundesfinanzhof in seinen Beschlüssen vom 27. Mai 2024 (II B 78/23 und II B 79/23, jeweils zitiert nach juris) dem nicht gefolgt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 - 3 K 3142/23

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2024 - 3 K …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Auch soweit in den anderen, von den Antragstellern zitierten Verfahren, bereits Urteile ergangen sind (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 - 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23 sowie des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 - 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, alle zitiert nach juris), hat keines der Finanzgerichte eine Verfassungswidrigkeit der Normen gesehen, wobei zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat.
  • BFH, 20.07.2010 - X B 70/10

    Schätzungsbefugnis des FA nach § 162 Abs. 5 AO

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist im Regelfall die Vollziehung auszusetzen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2010 - X B 70/10, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 - 3 K 3170/22

    Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts (Bundesmodell) …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
    Auch soweit in den anderen, von den Antragstellern zitierten Verfahren, bereits Urteile ergangen sind (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 - 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23 sowie des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 - 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, alle zitiert nach juris), hat keines der Finanzgerichte eine Verfassungswidrigkeit der Normen gesehen, wobei zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat.
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4493
FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25 (https://dejure.org/2025,4493)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2025 - 2 V 127/25 (https://dejure.org/2025,4493)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2025 - 2 V 127/25 (https://dejure.org/2025,4493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags für ein aufgrund eines Erbbaurechtsvertrags errichtetes Einfamilienhaus in Sachsen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Rn. 23 Auch bestehen, wie oben unter II.1.a ausgeführt, keine schwerwiegenden Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der angewandten Normen, so dass das Interesse der Antragsteller, die Differenz von ca. EUR 180 im Jahr - u.U. vorläufig bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - zahlen zu müssen, hinter dem Vorrang des Vollzuges des Gesetzes zurücktreten muss (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 - IX B 21/18, zitiert nach juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Rn. 17 Soweit das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinen Beschlüssen vom 23. November 2023 (4 V 1295/23 und 4 V 1429/23, zitiert nach juris) eine Verfassungswidrigkeit angenommen hatte, ist der Bundesfinanzhof in seinen Beschlüssen vom 27. Mai 2024 (II B 78/23 und II B 79/23, jeweils zitiert nach juris) dem nicht gefolgt.
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 8 K 2368/22

    Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Auch soweit in den anderen, von den Antragstellern zitierten Verfahren, bereits Urteile ergangen sind (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 - 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23 sowie des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 - 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, alle zitiert nach juris), hat keines der Finanzgerichte eine Verfassungswidrigkeit der Normen gesehen, wobei zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat.
  • BFH, 27.05.2024 - II B 78/23

    AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Rn. 17 Soweit das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinen Beschlüssen vom 23. November 2023 (4 V 1295/23 und 4 V 1429/23, zitiert nach juris) eine Verfassungswidrigkeit angenommen hatte, ist der Bundesfinanzhof in seinen Beschlüssen vom 27. Mai 2024 (II B 78/23 und II B 79/23, jeweils zitiert nach juris) dem nicht gefolgt.
  • FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23

    Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Rn. 16 Der Senat hat, wie es sich aus seinen bisherigen Entscheidungen ergibt (z.B. Urteile vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 und vom 1. Oktober 2024 - 2 K 737/23, jeweils zitiert nach juris), insbesondere nach Änderung von § 220 BewG, keine Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der hier angewandten Normen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 8 K 1582/23

    Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Auch soweit in den anderen, von den Antragstellern zitierten Verfahren, bereits Urteile ergangen sind (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 - 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23 sowie des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 - 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, alle zitiert nach juris), hat keines der Finanzgerichte eine Verfassungswidrigkeit der Normen gesehen, wobei zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat.
  • BFH, 27.05.2024 - II B 79/23

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27.05.2024 II B 78/23 (AdV) - AdV einer …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Rn. 17 Soweit das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinen Beschlüssen vom 23. November 2023 (4 V 1295/23 und 4 V 1429/23, zitiert nach juris) eine Verfassungswidrigkeit angenommen hatte, ist der Bundesfinanzhof in seinen Beschlüssen vom 27. Mai 2024 (II B 78/23 und II B 79/23, jeweils zitiert nach juris) dem nicht gefolgt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 - 3 K 3142/23

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2024 - 3 K …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Auch soweit in den anderen, von den Antragstellern zitierten Verfahren, bereits Urteile ergangen sind (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 - 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23 sowie des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 - 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, alle zitiert nach juris), hat keines der Finanzgerichte eine Verfassungswidrigkeit der Normen gesehen, wobei zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat.
  • BFH, 20.07.2010 - X B 70/10

    Schätzungsbefugnis des FA nach § 162 Abs. 5 AO

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist im Regelfall die Vollziehung auszusetzen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2010 - X B 70/10, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 - 3 K 3170/22

    Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts (Bundesmodell) …

    Auszug aus FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
    Auch soweit in den anderen, von den Antragstellern zitierten Verfahren, bereits Urteile ergangen sind (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 - 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23 sowie des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 - 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, alle zitiert nach juris), hat keines der Finanzgerichte eine Verfassungswidrigkeit der Normen gesehen, wobei zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat.
  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2025 - 2 V 440/25

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der …

    Rn. 43 Der Senat folgt der insbesondere vom FG Düsseldorf (Beschluss vom 10.05.024 11 V 533/24 A (BG), Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2024, 1283) ausführlich dargelegten Ansicht, wonach ein besonderes Aussetzungsinteresse bei einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung betreffend einer Grundsteuerwertfeststellung wegen geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung erforderlich ist (so auch die Rechtsprechung weiterer FG, z.B. FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.03.2025 8 V 250/25 , juris, und vom 20.11.2024 8 V 1469/24 , juris; FG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12.03.2025 16 V 16040/25, juris, vom 21.02.2025 3 V 3178/24, juris, vom 14.02.2025 3 V 3006/25, juris und vom 01.09.2023 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642; Sächsisches FG, Beschlüsse vom 25.02.2025 2 V 127/25 und 2 V 130/25, beide juris; Hessisches FG, Beschluss vom 14.01.2025 3 V 1389/24, juris; FG Münster, Beschluss vom 29.10.2024 3 V 1270/24 Ew,F, EFG 2025, 156; FG Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2023 8 V 300/23, EFG 2023, 1405).
  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 2 V 442/25

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der …

    Rn. 35 Der Senat folgt der insbesondere vom FG Düsseldorf (Beschluss vom 10.05.024 11 V 533/24 A (BG), Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2024, 1283) ausführlich dargelegten Ansicht, wonach ein besonderes Aussetzungsinteresse bei einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung betreffend einer Grundsteuerwertfeststellung wegen geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung erforderlich ist (so auch die Rechtsprechung weiterer FG, z.B. FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.03.2025 8 V 250/25 , juris, und vom 20.11.2024 8 V 1469/24 , juris; FG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12.03.2025 16 V 16040/25, juris, vom 21.02.2025 3 V 3178/24, juris, vom 14.02.2025 3 V 3006/25, juris und vom 01.09.2023 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642; Sächsisches FG, Beschlüsse vom 25.02.2025 2 V 127/25 und 2 V 130/25, beide juris; Hessisches FG, Beschluss vom 14.01.2025 3 V 1389/24, juris; FG Münster, Beschluss vom 29.10.2024 3 V 1270/24 Ew,F, EFG 2025, 156; FG Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2023 8 V 300/23, EFG 2023, 1405).
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