Rechtsprechung
| FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 69 Abs. 3 § 69 Abs. 6
Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.10.1999 - I S 4/99
Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (BFH, Beschluss vom 13.10.1999, I S 4/99, BStBl II 2000, 86 ; Beschluss vom 24.08.2004, VIII S 1/04, n.v., juris).Von einer maßgeblichen Änderung der Rechtslage kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn eine den Streitfall betreffende Gesetzesänderung oder eine für die Beurteilung des Streitfalles erhebliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24.08.2004 und vom 13.10.1999 a.a.O. zur Fallgestaltung der Antragstellung vor dem BFH in der Nichtzulassungsbeschwerde/Revision nach Klagstattgabe bzw. Teilstattgabe und Bescheidänderung durch das Finanzgericht, das zuvor einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte; FG München, Beschluss vom 01.08.2000, 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 ; FG Berlin, Beschluss vom 29.07.2003, 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563 ; mit Hinweis auf § 68 FGO abw.
- BFH, 24.08.2004 - VIII S 1/04
Statthaftigkeit eines erneuten Antrags aus AdV
Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (BFH, Beschluss vom 13.10.1999, I S 4/99, BStBl II 2000, 86 ; Beschluss vom 24.08.2004, VIII S 1/04, n.v., juris). - FG München, 01.08.2000 - 1 V 2152/00
Wiederholender Aussetzungsantrag gegen Änderungsbescheid
Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
Von einer maßgeblichen Änderung der Rechtslage kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn eine den Streitfall betreffende Gesetzesänderung oder eine für die Beurteilung des Streitfalles erhebliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24.08.2004 und vom 13.10.1999 a.a.O. zur Fallgestaltung der Antragstellung vor dem BFH in der Nichtzulassungsbeschwerde/Revision nach Klagstattgabe bzw. Teilstattgabe und Bescheidänderung durch das Finanzgericht, das zuvor einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte; FG München, Beschluss vom 01.08.2000, 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 ; FG Berlin, Beschluss vom 29.07.2003, 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563 ; mit Hinweis auf § 68 FGO abw. - FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02
Aufhebung oder Änderung einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der …
Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
Von einer maßgeblichen Änderung der Rechtslage kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn eine den Streitfall betreffende Gesetzesänderung oder eine für die Beurteilung des Streitfalles erhebliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24.08.2004 und vom 13.10.1999 a.a.O. zur Fallgestaltung der Antragstellung vor dem BFH in der Nichtzulassungsbeschwerde/Revision nach Klagstattgabe bzw. Teilstattgabe und Bescheidänderung durch das Finanzgericht, das zuvor einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte; FG München, Beschluss vom 01.08.2000, 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 ; FG Berlin, Beschluss vom 29.07.2003, 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563 ; mit Hinweis auf § 68 FGO abw. - FG Baden-Württemberg, 23.12.1981 - VI 163/81
Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
Mai 1998 Rn. 330; vgl. a. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.12.1981, VI 163/81, EFG 1982, 313).
- FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12
Finanzgerichtsordnung: Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Aussetzung der Vollziehung vom 01.03.2012 keine solchen Erwägungen ins Feld, die den Sachverhalt in einem "neuen Licht" erscheinen lassen (vgl. a. zu § 69 Abs. 6 FGO im Falle des Erlasses zwischenzeitlicher Änderungsbescheide bzw. einer teilweise stattgebenden Einspruchsentscheidung FG München Beschluss vom 01.08.2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198; FG Berlin Beschluss vom 29.07.2003 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563; FG Hamburg Beschluss vom 16.01.2007 2 V 250/06, juris).
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