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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19190
OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01 (https://dejure.org/2001,19190)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.08.2001 - 2 V 4/01 (https://dejure.org/2001,19190)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. August 2001 - 2 V 4/01 (https://dejure.org/2001,19190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 80; BauGB § 212a; LBO Saar § 7 Abs. 4, § 93 Abs. 1.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung einer planerisch festgesetzten straßenseitigen Baulinie; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Baurecht; Summarische Überprüfung im Antragsverfahren bezüglich einer ernstzunehmenden Möglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91

    Bauschein; Sofortige Vollziehung; Aussetzung der sofortigen Vollziehung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01
    Abweichend hiervon hat der Senat im Anwendungsbereich von § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG, in dem das öffentliche Interesse an einer zügigen Beseitigung der für den Erlaß jenes Zeitgesetzes maßgeblich gewesenen Wohnungsknappheit zum Ausdruck kam, die Anordnung der hier kraft gesetzlicher Regelung ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung in Anlehnung an § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO davon abhängig gemacht, daß die überschlägige Rechtskontrolle im Antragsverfahren gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Baugenehmigung im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ihrer Aufhebung im Hauptsacheverfahren ergab (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 28.12.1990 - 2 W 59/90 - sowie ausführlich unter Auseinandersetzung mit abweichenden Auffassungen Senatsbeschluß vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489).

    Wie bereits im Beschluß vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 - (BauR 1992, 489) noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG dargelegt, verkennt der Senat hierbei nicht, daß auch dem von einem kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Verwaltungsakt Betroffenen gemäß Art. 19 Abs. 4 GG effektiver Rechtsschutz gewährt werden muß.

  • OVG Saarland, 17.02.1999 - 2 W 9/98

    Nachbarrechtsbehelfe; Baugenehmigung; Vorhaben; Aussetzung der sofortigen …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01
    Die Kriterien, nach denen das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Antragstellers beurteilt hat, stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren der vorliegenden Art (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.9.1998 - 2 W 6/98 -, BRS 60 Nr. 197 LS; vom 13.10.1998 - 2 W 7/98 - und vom 17.2.1999 - 2 W 9/98 -, SKZ 2000, 58;… im übrigen auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnrn. 736, 853;… Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 a Rdnr. 63, 66).

    Von daher sieht der Senat keine Veranlassung, Nachbaranträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Anwendungsbereich von § 212 a Abs. 1 BauGB nach anderen Grundsätzen zu beurteilen als solche in Anwendung von § 10 BauGB-MaßnahmenG (so auch Senatsbeschluß vom 17.2.1999 - 2 W 9/98 -).

  • OVG Saarland, 11.07.2000 - 2 V 9/00

    Nichtzulassungsbeschwerde nach Ablehnung einer Baugenehmigung mangels …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01
    Darauf, daß eine Baulinienfestsetzung, wie sie im Bebauungsplan "Keller- und Salmstraße" im Bereich des mit Nr. 19 gekennzeichneten "Baufensters" zur Rückseite zum Grundstück des Antragstellers hin erfolgt ist, eine zwingende Festsetzung im Sinne von § 7 Abs. 4 LBO darstellt, da gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BauNVO auf diese Baulinie gebaut werden muß, der Bauherr mithin nicht die Möglichkeit hat, abweichend hiervon sein Bauvorhaben so auf dem Grundstück anzuordnen, daß ein zur Aufnahme einer Abstandsfläche ausreichender Grenzabstand bleibt, hat der Senat bereits in seinem gegenüber den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 11.7.2000 - 2 V 9/00 - hingewiesen.

    Allerdings war - wie nicht zuletzt aus dem vom Antragsteller geführten Eilrechtsschutzverfahren 5 F 22/00 - 2 V 9/00 hervorgeht - die genaue Bestimmung (und Lokalisierung) der durch jene Planung eröffneten Bebauungsmöglichkeiten in dem hier interessierenden Bereich zumindest problematisch, weil die durch die vordere und die rückwärtige Baulinienfestsetzung zugelassene Bebauungstiefe nicht mit einer Maßangabe versehen und der zeichnerische Abstand der Baulinien nicht gleichmäßig war.

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 6556/96

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Rückwirkende Inkraftsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01
    An diesen Maßstäben hat sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung in der vorliegenden Rechtssache ersichtlich orientiert, wobei, was die von dem Antragsteller auf Seite 12 seines Zulassungsantrages als unzulänglich beanstandete Überprüfungstiefe anbelangt, im übrigen anzumerken ist, daß dieser im erstinstanzlichen Verfahren auch nach erfolgter Akteneinsicht, die ihm durch Aushändigung der Akten am 16.5.2001 ermöglicht wurde, innerhalb der ihm mit Verfügung vom 29.5.2001 gesetzten Frist bis zum 5.6.2001 und in der Folge bis zum Beschlußzeitpunkt am 7.6.2001 keine konkreten Einwendungen gegen die Planung vorgebracht hat und es zudem nicht zu den Aufgaben der Verwaltungsgerichte gehört, aus Anlaß eines Rechtsstreits um eine Baugenehmigung gleichsam ungefragt in eine Suche nach Fehlern des für das vorgesehene Baugrundstück bestehenden Bebauungsplanes einzutreten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3.12.1998, BRS 60 Nr. 42 - S. 162 -).
  • OVG Saarland, 21.09.1998 - 2 W 6/98

    Baugenehmigung; Gewerbliche Zwecke; Anlage; Widerspruch; Aufschiebende Wirkung …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01
    Die Kriterien, nach denen das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Antragstellers beurteilt hat, stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren der vorliegenden Art (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.9.1998 - 2 W 6/98 -, BRS 60 Nr. 197 LS; vom 13.10.1998 - 2 W 7/98 - und vom 17.2.1999 - 2 W 9/98 -, SKZ 2000, 58;… im übrigen auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnrn. 736, 853;… Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 a Rdnr. 63, 66).
  • OVG Saarland, 13.10.1998 - 2 W 7/98

    Nachbaranträge; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Eilrechtsschutzverfahren; …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01
    Die Kriterien, nach denen das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Antragstellers beurteilt hat, stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren der vorliegenden Art (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.9.1998 - 2 W 6/98 -, BRS 60 Nr. 197 LS; vom 13.10.1998 - 2 W 7/98 - und vom 17.2.1999 - 2 W 9/98 -, SKZ 2000, 58;… im übrigen auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnrn. 736, 853;… Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 a Rdnr. 63, 66).
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 59/90
    Auszug aus OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01
    Abweichend hiervon hat der Senat im Anwendungsbereich von § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG, in dem das öffentliche Interesse an einer zügigen Beseitigung der für den Erlaß jenes Zeitgesetzes maßgeblich gewesenen Wohnungsknappheit zum Ausdruck kam, die Anordnung der hier kraft gesetzlicher Regelung ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung in Anlehnung an § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO davon abhängig gemacht, daß die überschlägige Rechtskontrolle im Antragsverfahren gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Baugenehmigung im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ihrer Aufhebung im Hauptsacheverfahren ergab (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 28.12.1990 - 2 W 59/90 - sowie ausführlich unter Auseinandersetzung mit abweichenden Auffassungen Senatsbeschluß vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489).
  • OVG Saarland, 20.08.1999 - 2 Q 18/99
    Auszug aus OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01
    Im Hinblick hierauf ist bereits die Frage aufzuwerfen, ob mit den mit dem Zulassungsantrag erstmals konkret erhobenen Einwendungen gegen die Planung überhaupt zulässig besondere Schwierigkeiten der Rechtssache im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO oder gar ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Verständnis von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dargetan werden konnten (vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.6.1997 - 1 V 20/97 -, vom 20.8.1999 - 2 Q 18/99 - und vom 19.5.2000 - 2 Q 7/00 -, wonach die wahrscheinliche Fehlerhaftigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung nicht aus im Zeitpunkt ihres Ergehens bereits eingetretenen, dem Rechtsmittelführer bekannten aber gleichwohl nicht vorgebrachten Fallumständen hergeleitet werden kann).
  • VG Saarlouis, 21.06.2022 - 5 L 544/22

    Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

    Nach den Maßstäben der in § 212 a BauGB enthaltenen Vorgaben sei die aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruchs gegen eine bauaufsichtliche Zulassung grundsätzlich auszuschließen.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.08.2001 - 2 V 4/01 -.][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.08.2001 - 2 V 4/01 -.] Im vorliegenden Fall gebe es keinerlei Anhaltspunkte, die dieser gesetzlichen Wertung widersprächen.

    Dieser Maßstab ergibt sich aus der in § 212a Abs. 1 BauGB enthaltenen Entscheidung des Gesetzgebers, die aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruches gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens grundsätzlich auszuschließen.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 09.08.2001 - 2 V 4/01 - AS RP-SL 29, 182 = BRS 64 Nr. 191, vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 -, vom 15.01.2009 - 2 B 376/07 - m.w.N. und vom 08.12.2010 - 2 B 308/10 -.][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 09.08.2001 - 2 V 4/01 - AS RP-SL 29, 182 = BRS 64 Nr. 191, vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 -, vom 15.01.2009 - 2 B 376/07 - m.w.N. und vom 08.12.2010 - 2 B 308/10 -.] Des Weiteren folgt aus der Vorläufigkeit des Eilrechtsschutzverfahrens, dass das Gericht auf eine summarische Überprüfung beschränkt ist.

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige …

    Dieser Maßstab ergibt sich aus der in § 212a Abs. 1 BauGB enthaltenen Entscheidung des Gesetzgebers, die aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruches gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens grundsätzlich auszuschließen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 09.08.2001 - 2 V 4/01 - AS RP-SL 29, 182 = BRS 64 Nr. 191, vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 -, vom 15.01.2009 - 2 B 376/07 - m.w.N. und vom 08.12.2010 - 2 B 308/10 -.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 2 D 60/22

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmängeln

    Rn. 99 Vgl. Gierke/Scharmer, in: Brügelmann-Gierke, Baugesetzbuch, Stand: Januar 2020, § 9 Rn. 192 (z. B. durch die Festsetzung von Baulinien und örtlichen Bauvorschriften, OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. August 2001 - 2 V 4/01 -, BRS 64 Nr. 191 = juris Rn. 10 f.).
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