Rechtsprechung
| FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuersatz für Dinner-Show; Einheitliche Leistung zum Regelsteuersatz; Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerliche Behandlung einer aus Varieté und Essen bestehenden Dinnershow; Gleichrangiges Verhältnis von künstlerischer und kulinarischer Leistung unter Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Hauptleistung und einer Nebenleistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuersatz für Dinner-Show - Einheitliche Leistung zum Regelsteuersatz - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Steuersatz für Dinner-Show
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
Teilweise ermäßigter Steuersatz bzw. Regelsteuesteuersatz bei einer einheitlich …
Auszug aus FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10
Diese ergeben sich bereits daraus, dass das Finanzgericht Bremen in einem vergleichbaren Sachverhalt eine Entscheidung getroffen hat, nach der von zwei selbständigen Leistungen auszugehen ist (Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 V 115/09, EFG 2010, 84 ).Vielmehr stehen künstlerische und kulinarische Leistung in einem gleichgeordneten Verhältnis (Beschluss des Finanzgerichts Bremen vom 13. Oktober 2009 - 2 V 115/09, EFG 2010, 84 ).
- EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10
(EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, Card Protection Plan, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254, Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Juli 2006 - V R 24/02, BFHE 213, 430 , BStBl II 2006, 935 ). - BFH, 17.04.2008 - V R 39/05
Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung …
Auszug aus FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10
Das Gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17. August 2008 - V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 ).
- BFH, 13.07.2006 - V R 24/02
Obligatorisch vom Reiseveranstalter angebotene Reiserücktrittskostenversicherung …
Auszug aus FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10
(EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, Card Protection Plan, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254, Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Juli 2006 - V R 24/02, BFHE 213, 430 , BStBl II 2006, 935 ). - BFH, 14.05.1998 - V R 85/97
Gastronomieumsätze bei Theatervorstellungen
Auszug aus FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10
Denn Zweck der Steuerermäßigung ist es, die künstlerischen Leistungen zu begünstigen, nicht aber Theatern oder Varietés zu weiteren Einnahmen zu verhelfen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Mai 1998 - V R 85/97, BStBl II 1999, 145 ). - BFH, 21.11.2001 - VII B 108/01
Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung - Aussetzung der Vollziehung - …
Auszug aus FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10
Ernstliche Zweifel sind dann anzunehmen, wenn bei der summarischen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken, wobei die überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs nicht erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, Beschluss vom 21. November 2001 - VII B 108/01, BFH/NV 2002, 315 m. w. N.). - BFH, 01.06.1995 - V R 90/93
Getränkelieferung keine Nebenleistung zur steuerermäßigten Filmvorführung
Auszug aus FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10
Eine das umsatzsteuerrechtliche Schicksal der Hauptleistung teilende Nebenleistung ist gegeben, wenn die Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit dieser in engem Zusammenhang steht, indem sie diese ermöglicht, abrundet, ergänzt oder verbessert, und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 1995 - V R 90/93, BFHE 178, 248 , BStBl II 1995, 914 ).
- FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10
Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine …
Er verweist zur Begründung auf seine Einspruchsentscheidung und auf den Beschluss des Sächsischen FG vom 1. Juni 2010 2 V 454/10 (juris), wonach mehr Gründe für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung, die nach dem Regelsteuersatz zu besteuern sei, sprächen als für das Vorliegen von zwei unterschiedlich zu besteuernden eigenständigen Leistungen.Deshalb sind die Restaurationsleistungen und die künstlerischen Leistungen jeweils als eigenständige Leistungen zu beurteilen (im Ergebnis ebenso noch Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg vom 12. November 2008 31-S 7238-1/08, zitiert nach BFH-Beschluss vom 26. April 2010 V B 3/10, juris; a.A. Sächsisches FG Beschluss vom 1. Juni 2010 2 V 454/10, juris Rz 16).
Das Sächsisches FG hat sich in seinem Beschluss vom 1. Juni 2010 2 V 454/10 (juris Rz 13, 16) der Auffassung des erkennenden Gerichts im Beschluss in EFG 2010, 84 ausdrücklich nicht angeschlossen und ist vom Vorliegen einer einheitlichen Leistung ausgegangen.
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