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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 2 V 477/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12689
FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 2 V 477/03 (https://dejure.org/2004,12689)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.03.2004 - 2 V 477/03 (https://dejure.org/2004,12689)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. März 2004 - 2 V 477/03 (https://dejure.org/2004,12689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewährung von Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999 bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen durch den Erwerber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 2 S. 2 FGO; § 69 Abs. 3 S. 1 FGO; § 3 Abs. 1 S. 2 InvZulG
    Rechtmäßigkeit einer Zurückforderung von zunächst unter Vorbehalt der Nachprüfung bewilligten Investitionszulagen durch das Finanzamt; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen angefochtenen Verwaltungsakt im finanzgerichtlichen Verfahren; Folgen einer fehlenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 Satz 2
    Investitionszulage; Anwendungsregelung - Keine Anwendung der Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 auf Investitionen, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 20.12.2000 getätigt wurden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung der Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 auf Investitionen, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 20.12.2000 getätigt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Zurückforderung von zunächst unter Vorbehalt der Nachprüfung bewilligten Investitionszulagen durch das Finanzamt; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen angefochtenen Verwaltungsakt im finanzgerichtlichen Verfahren; Folgen einer fehlenden ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1150
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 2 V 477/03
    Daher ist die Vollziehung nicht nur für die Investitionen auszusetzen, die der Investor bis zum 28.12.2000 (Gültigkeit der Neufassung von § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG durchgeführt, sondern auch für diejenigen, zu denen sich die Ast. bereits vor dem 28.12.2000 vertraglich verpflichtet hat. Es kann vorliegend dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG bei übergangsloser Anwendung im Streitfall eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen oder eine tatbestandliche Rückanknüpfung bewirken würde. Jedenfalls wäre auch bei einer tatbestandlichen Rückanknüpfung in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit und mit welchem Gewicht das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist und ob die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, dieses Vertrauen überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003, IX R 46/02).
  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 2 V 477/03
    Insoweit ist dem Investor Vertrauensschutz zu gewähren (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00, BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 2 V 477/03
    Die Regelung würde sonst mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes kollidieren, die als Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers in dem Umfang Grenzen setzen, in dem sie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur Rückwirkung von Gesetzen konkretisiert sind (BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 10/99 BStBl. II 2001, 282 unter Ziff. II 4 b a.a).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 2 V 477/03
    Rn. 14 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 2 V 477/03
    Rn. 14 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 06.02.1990 - VII R 48/87

    Rechtmäßigkeit zusammengefasster Bescheide bzgl. Säumniszuschläge für …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 2 V 477/03
    Sie ist daher angebracht, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderung als wirtschaftlich gefährdet erscheinen lässt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1990 VII R 48/87, BFH/NV 1991, 3).
  • BFH, 14.12.2006 - III R 27/03

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter …

    c) Entgegen den Ausführungen im Bericht des Finanzausschusses (BTDrucks 14/4626, 5) und der Auffassung der Finanzverwaltung (ländereinheitliche Rechtsauffassung, z.B. Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt vom 2. April 2002 InvZ 1070 A-14-St II 24, juris) ist durch die Anfügung des Halbsatzes in § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 aber nicht die bisherige Rechtslage klargestellt, sondern es ist ein weiteres Kumulationsverbot geschaffen worden (…so schon Aussetzungsbeschluss des Senats vom 27. Mai 2004 III B 127/03, BFH/NV 2005, 382; Niedersächsisches FG, Aussetzungsbeschluss vom 4. März 2004 2 V 477/03, EFG 2004, 1150; Rosarius, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 2001, 101, 105;… ders. in Jasper/Sönksen/ Rosarius, Investitionsförderung, § 3 InvZulG 1999 Rz. 71;… Zitzmann, Der Betrieb --DB--, Beilage 3/2003 zu Heft 12, Rz. 12).
  • FG Münster, 20.12.2004 - 4 K 6970/03

    Rückwirkende Anwendung des Kumulierungsverbots in § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG auf …

    Dies führt jedoch, entgegen der von der Klin. vertretenen Auffassung, nicht zu deren Verfassungswidrigkeit (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil 1 K 2218/01 vom 05.03.2003, Revision eingelegt - Aktenzeichen des BFH III R 21/03 - ernstliche Zweifel hinsichtlich der Änderungen der Kumulierungsverbote durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 vom 20.12.2000, BGBl I 2000, 1850 allerdings bejahen: BFH III B 127/03 vom 27.05.2004, BFHReport 2004, 1092 sowie Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss 2 V 477/03 vom 04.03.2004, EFG 2004, 1150).
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