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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,49540
OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03 (https://dejure.org/2004,49540)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03 (https://dejure.org/2004,49540)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 2 VA (Not) 15/03 (https://dejure.org/2004,49540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 25/95

    Verletzung der Rechte eines Bewerbers um eine Notarstelle durch die Entscheidung …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    Dadurch, dass das zweite juristische Staatsexamen ausdrücklich im Gesetz erwähnt wird, war sie nicht gehindert, auch das um 4, 62 Punkte bessere Ergebnis des Mitbewerbers O im ersten Staatsexamen in ihre Beurteilung mit einfließen zu lassen (vgl. . BGH Beschluss vom 05.02.1996 - NotZ 25/95 - = DNotZ 1996, 906).

    Rn. 43 Auch wenn bei einem Bewerber um ein Notaramt mit zunehmender Berufspraxis Examensergebnisse als Beurteilungskriterium an Bedeutung verlieren (BGH, Beschluss vom 5.2.1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906), ist es in dem vorliegenden Fall einer Konkurrenz mit einem Notarassessor nicht geboten, diese Gesichtspunkte bei der Auswahlentscheidung unberücksichtigt zu lassen, denn die Ergebnisse der Staatsprüfungen sind zweifellos geeignet, eine Aussage über die juristische Qualifikation des Bewerbers zu machen.

    Den Prüfberichten wiederum kommt im Rahmen eins Eignungsvergleichs in der Regel nur eine beschränkte Aussagekraft zu (vgl. BGH Beschluss vom 05.02.1996 - NotZ 25/95 - = DNotZ 1996, 906) und sie ermöglichen auch vorliegend nur den von der Antragsgegnerin zutreffend gezogenen Schluss, dass diese keine für die Besetzungsentscheidung wesentlichen Beanstandungen enthalten.

  • OLG Köln, 19.08.2003 - 2 VA (Not) 4/03

    Besetzung einer Notarstelle; Auswahlentscheidung als Akt wertender Erkenntnis; …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    Dieser Mangel wird jedoch durch das Schreiben vom 05.08.2003 geheilt, das die Ausführungen in der Besetzungsentscheidung, die die Abwägung zwischen dem Antragsteller und den beiden ihm vorgezogenen Mitbewerbern enthalten, vollständig wiedergibt (vgl. auch Senat Beschluss vom 19.08.2003 - 2 VA (Not) 4/03).

    Lediglich hinsichtlich bestimmter Anrechnungszeiten für in der Vergangenheit liegende Sachverhalte, die Bewerber unter den dort genannten Gesichtspunkten benachteiligen können, trifft § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO eine Regelung zur Einbeziehung der persönlichen Lebensumstände des einzelnen Bewerbers (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.03 - 2 VA (Not) 4/03 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - 1 B 1146/01

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats i.R.d. Bestellung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    Nur auf den Eindruck des Auswahlgesprächs abzustellen, sei jedenfalls ermessensfehlerhaft (so OVG Münster, NVwZ-RR 2002, 291 m. weiteren Nachweisen u. OLG Hamm NVwZ-RR 1998, 535 in einer Amtshaftungssache).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 2 ME 312/03

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine getroffene …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    Primär sei auf die Anlassbeurteilung und als zusätzliches Kriterium auf frühere Beurteilungen zurückzugreifen, während es sich bei dem Eindruck aus einem Auswahlgespräch lediglich um ein Hilfskriterium handele, welches erst nach Ausschöpfung aller unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen, zu denen auch ältere dienstliche Beurteilungen gehören, bei gleichem Leistungsstand herangezogen werden dürften (vgl. OVG Lüneburg vom 15.09.2003 - 2 ME 312/03 - [bisher nur verfügbar bei Beck-Online unter BeckRS 2003 24651]).
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 13/02

    Besetzung einer Notarstelle mit einem überdurchschnittlich geeigneten …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    In diesen Fällen, in denen der Bundsgerichtshof auf das aus Art. 33 GG herzuleitende Prinzip der Bestenauslese zurückgegriffen hat, gab es nämlich jeweils einen anstellungsreifen Notarassessor aus dem eigenen Bundesland und es stellten sich jeweils auch dem Ermessen der Justizverwaltung unterliegende Organisationsfragen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.12.2003 - NotZ 13/02 = DNotZ 2003, 228 [landeseigener Notarassessor + landesfremder Notar] BGH…, Beschluss vom 14.07.2003 - NotZ 47/02 = BGHReport 2003, 1376 [landeseigener Notarassessor + landeseigener Notar]).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen; …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    Dieser ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihm ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabes zugrunde liegt, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und ob schließlich der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (st. Rspr., grundlegend BGHZ 124, 327 ff.; zuletzt etwa BGH Beschluss vom 31.03.2003, - NotZ 39/02 - = NJW-RR 2003, 1363).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    Dieser ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihm ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabes zugrunde liegt, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und ob schließlich der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (st. Rspr., grundlegend BGHZ 124, 327 ff.; zuletzt etwa BGH Beschluss vom 31.03.2003, - NotZ 39/02 - = NJW-RR 2003, 1363).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 47/02

    Anforderungen an die Entscheidung der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    In diesen Fällen, in denen der Bundsgerichtshof auf das aus Art. 33 GG herzuleitende Prinzip der Bestenauslese zurückgegriffen hat, gab es nämlich jeweils einen anstellungsreifen Notarassessor aus dem eigenen Bundesland und es stellten sich jeweils auch dem Ermessen der Justizverwaltung unterliegende Organisationsfragen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.12.2003 - NotZ 13/02 = DNotZ 2003, 228 [landeseigener Notarassessor + landesfremder Notar] BGH, Beschluss vom 14.07.2003 - NotZ 47/02 = BGHReport 2003, 1376 [landeseigener Notarassessor + landeseigener Notar]).
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 31/00

    Abbruch der Ausschreibung einer Notarstelle

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    In zwei ähnlich gelagerten Fällen war die Entscheidung für den Abbruch des Besetzungsverfahrens sowohl vom Senat (Beschlüsse vom 14.8. und 23.10.2000 - 2 VA (Not) 8/00) als auch vom Notarsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 26.3.2001 - NotZ 31/00 - NJW-RR 2001, 1136) für rechtmäßig erachtet worden.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall ganz erheblich von demjenigen, der dem Beschluss des BGH vom 14.7.2003 - NotZ 2/30 - NJW 2003, 2752 zu Grunde liegt, wo bei einer Tätigkeit des Bewerbers von drei Jahren in einem nach seiner Behauptung für den Erwerb von notarspezifischen Kenntnissen geeigneten Bereich nicht ausgeschlossen wurde, dass dieser Gesichtspunkt für die Ermittlung der fachlichen Eignung von Bedeutung als (Anwalts)Notar sein könne.
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 9/01

    Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Berücksichtigung der …

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 28/92

    Notarrecht - Zurückweisung - Antrag - Verwaltungsakt - Begründung

  • BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde eines Notarbewerbers gegen die …

    2. gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2004 - NotZ 4/04 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Februar 2004 - 2 VA (Not) 15/03 -, c) den Bescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2003 - 3830 Wuppertal - 6.29 - .
  • BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1858/04

    Tenor der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2004 - NotZ 4/04 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Februar 2004 - 2 VA (Not) 15/03 -, c) den Bescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2003 - 3830 Wuppertal - 6.29 - anderweitig zu besetzen,.
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