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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.02.1985 - 2 VAs 22/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3474
OLG Koblenz, 26.02.1985 - 2 VAs 22/84 (https://dejure.org/1985,3474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.1985 - 2 VAs 22/84 (https://dejure.org/1985,3474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 2 VAs 22/84 (https://dejure.org/1985,3474)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2038
  • ZIP 1985, 565
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94

    Ermittlung wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall sowie …

    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).

    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an unbeteiligte Dritte ist im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG zwar grundsätzlich statthaft (OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; Celle NJW 1992, 252 ; Karlsruhe NStZ 1994, 50 ).

    Ist dieses hingegen wie vorliegend der Fall, so würde eine gerichtliche Nachprüfung unzulässigerweise eine ausschließlich der Staatsanwaltschaft übertragene Aufgabe tangieren (OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87

    Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der …

    In seinen Beschlüssen vom 22. und 26. Februar 1985 - 2 VAs 21/85 (…= NStZ 1985, S. 426) und 2 VAS 22/85 (= NJW 85, S. 2038) - hat der Senat zwar die Frage, ob die Gewährung der Akteneinsicht eine Prozeßhandlung der Staatsanwaltschaft sei, unter anderem mit dem Argument verneint, daß es sich um die Gestattung der Einsichtnahme an einen Dritten, d.h. an einer am Verfahren nicht beteiligten Person handele (der Konkursverwalter war damals nicht als Beschwerdeführer nach § 172 Abs. 1 StPO aufgetreten).

    Das Geheimhaltungsinteresse dieses Berufs verlangt daher verfassungsrechtlich eine entsprechende Beachtung" (Senatsbeschluß vom 26. Februar 1985 - 2 VAs 22/84 - S. 14).

  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (Senatsbeschluß vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).

    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an Dritte ist im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG deshalb statthaft, sofern die Akteneinsicht in keinen Zusammenhang mit der Führung und Ausgestaltung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu bringen ist (Senatsbeschlüsse vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; 23.02.1995, 1 VAs 154/94; OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).

  • OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95

    Bestellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung und Aufbewahrung …

    Damit läge keine die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft lediglich vorbereitende und damit der - im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht nachprüfbaren - eigentlichen Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zuzuordnende Prozeßhandlung vor, sondern ein - nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ausgerichteter - Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Koblenz, NJW 1985, 2038 ; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 4 S 3038/87

    Mitteilungen und Akteneinsichtgewährung in Strafsachen

    Lediglich ergänzend sei ausgeführt, daß insoweit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Auffassung vertreten wird, daß die Akteneinsicht jedenfalls an nichtbeteiligte Dritte im Verhältnis zum Betroffenen eine Maßnahme nach § 23 EGGVG darstellt (vgl. OLG Hamm, NJW 1985, 2040; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038, NJW 1986, 3093).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im …

    Sie entspricht verbreiteter Meinung (…vgl. auch BVerfGE, Vorprüfungsausschuß, NStZ 1984, S. 228 m.w.N.), insbesondere der nahezu einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg NJW 1972, 1586; OLG Hamburg StV 1986, 422; OLG Hamm NStZ 1984, 280; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038; OLG Schleswig SchlHA 1987, 117; mit gleichem Ergebnis über § 23 EGGVG auch OLG Frankfurt StV 1989, 96; anderer Meinung OLG Celle NStZ 1983, 379).
  • OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im laufenden …

    Keinesfalls könne in allen Fällen, in denen die Strafprozessordnung ein Rechtsmittel nicht vorsehe, der Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG zur Ausfüllung angeblicher Lücken herangezogen werden (vgl. hierzu Löwe-Rosenberg, StPO und GVG, Schäfer, Anm. 31 ff. zu§ 23 EGGVG; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.4.1982 in NStZ 1982, 434; OLG Koblenz - 2 VAS 22/84 - Beschluss vom 26.2.1985; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.84 in NStZ 84, 280).
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