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| OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92 |
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Jugendrichter; Unterbrechung; Strafvollstreckung
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 104
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 30.06.1988 - 2 VAs 7/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92
Die sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer zur Entscheidung über eine Vollstreckungsunterbrechung (vgl. dazu OLG Karlsruhe NStZ 1988, 525 ) führt über die Gleichstellungsregelung in § 83 Abs. 1 JGG mit der ausdrücklichen Regelung in § 83 Abs. 3 JGG (sofortige Beschwerde) dazu, daß gegen die Entscheidung des Vollstreckungsleiters mit Hilfe der sofortigen Beschwerde die örtlich zuständige Jugendkammer, hier des Landgerichts Mosbach, angerufen werden kann.
- OLG Celle, 06.01.2014 - 2 Ws 366/13
Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen über Maßnahmen zur Festnahme eines …
Grundsätzlich wird der Vollstreckungsleiter als Organ der Justizverwaltung tätig; er ist dann weisungsgebunden und unterliegt der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts (OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 104; LG Koblenz, NStZ-RR 1997, 53). - AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter
In solchen Fällen, in denen wie hier eine Jugendstrafe vollstreckt wird, ist für Entscheidungen nach § 458 Abs. 1 StPO daher gemäß § 83 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 JGG die örtlich zuständige Jugendkammer berufen (ebenso OLG Oldenburg…, Beschluss vom 30.04.1982 - 2 Ws 158/82, in: NJW 1982, S. 2741, zitiert nach beck-online; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.09.1992 - 2 VAs 15/92, in: NStZ 1993, S. 104, zitiert nach beck-online;… siehe aber auch Sonnen in: D/S/S, JGG, 7. Auflage, § 83 JGG, Rn. 3 f.). - VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
Ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde ohne Nennung einer …
Dagegen sollen die Maßnahmen des Jugendrichters als Strafvollstreckungsbehörde i.S.d. § 82 Abs. 1 Satz 1 JGG grundsätzlich als Justizverwaltungsakte anfechtbar sein (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 104 [OLG Karlsruhe 17.09.1992 - 2 VAs 15/92]). - LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13 Ein Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn die angefochtene Maßnahme eine diskriminierende Wirkung hatte und dem Antragsteller ein schutzwürdiges lnteresse an seiner Rehabilitierung zukommt (…Nepp/Schenke 2007 '3' 113 Rdn. 143; OLG Hamm Zf8trVo 1982, 188; OLG Zweibrücken NStZ 1982, 352; ZfStrVo 1982, 318; OLG Hamm NStZ 1989, 552; NStZ 1993, 104; NStZ 1992, 430 B; OLG Celle ZfStrVo 1993, 185).
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