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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8561
OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04 (https://dejure.org/2005,8561)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2005 - 2 VAs 32/04 (https://dejure.org/2005,8561)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2005 - 2 VAs 32/04 (https://dejure.org/2005,8561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    EGGVG § 28 Abs. 1 S. 4; ; StPO § 457 Abs. 2; ; StVollstrO § 27 Abs. 2; ; StVollstrO § 27 Abs. 3; ; StVollstrO § 33 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines zwischenzeitlich erledigten Vorführungsbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulässigkeit des Antrags auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Vorführungsbefehls; Beanstandung der Art und Weise der Durchführung einer Freiheitsentziehung; Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Erlasses und Vollzugs ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 249
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04
    Dabei bleibt das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Überprüfung auch dann erhalten, wenn wie hier nicht die auf dem rechtskräftigen Urteil beruhende (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224) Freiheitsentziehung als solche beanstandet, sondern die besonders einschneidende, weil am Maßstab des einfachen Rechts eklatant fehlerhafte und unverhältnismäßige Art und Weise ihrer Durchführung geltend gemacht wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.).

    Da die den Erlass eines Vorführungsbefehls regelnden Vorschriften des § 457 StPO und der die Vollstreckungsbehörde bindenden (vgl. KK-Fischer, StPO, zu § 457 Rn 1) Strafvollstreckungsordnung einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse, die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe sicherzustellen, und dem Interesse des Verurteilten, seine Angelegenheiten vor Antritt der Haft zu ordnen, anstreben und die Einhaltung des dort vorgeschriebenen Verfahrens die Verhältnismäßigkeit der Art und Weise der Durchsetzung des Strafantritts sichert (BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.), ist wegen der in Rede stehenden mehrfachen und erheblichen Verstöße gegen diese Vorschriften bei Erlass und Vollzug des Vorführungsbefehls eine nachträgliche Kontrolle der Zwangsmaßnahme geboten.

  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 3 VAs 7/02

    Rechtsschutz gegen vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04
    Zwar ist der Vorführungsbefehl entsprechend seiner inhaltlich beschränkten Zweckbestimmung mit der Überführung des Antragstellers in Strafhaft gegenstandslos geworden, da die Vollstreckung der Haft nicht auf ihm, sondern allein auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil beruht (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 524; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224).

    Dabei bleibt das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Überprüfung auch dann erhalten, wenn wie hier nicht die auf dem rechtskräftigen Urteil beruhende (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224) Freiheitsentziehung als solche beanstandet, sondern die besonders einschneidende, weil am Maßstab des einfachen Rechts eklatant fehlerhafte und unverhältnismäßige Art und Weise ihrer Durchführung geltend gemacht wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04
    Doch kommt die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer solcherart erledigten Maßnahme nach § 28 Abs. 1 S. 4 EGGVG dann in Betracht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch zur Klärung schwerwiegender Grundrechtseingriffe besteht, wenn deren direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene nach der maßgeblichen Prozessordnung regelmäßig eine gerichtliche Entscheidung nicht erlangen kann (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163 f.).
  • OLG Hamm, 07.09.1982 - 7 VAs 57/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04
    Zwar ist der Vorführungsbefehl entsprechend seiner inhaltlich beschränkten Zweckbestimmung mit der Überführung des Antragstellers in Strafhaft gegenstandslos geworden, da die Vollstreckung der Haft nicht auf ihm, sondern allein auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil beruht (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 524; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2018 - 2 VAs 36/18

    Gerichtszuständigkeit bei Öffentlichkeitsfahndungen

    Rn. 10 c) Hinsichtlich des Erlasses eines Vorführungs- oder Haftbefehls nach § 457 Abs. 2 StPO besteht Übereinstimmung, dass hiergegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet ist (Senat, Beschluss vom 21.03.2005 - 2 VAs 32/04 -, NStZ-RR 2005, 249; vgl. auch Senat, Beschluss vom 29.11.2011 - 2 VAs 21/11 -, NStZ 2012, 655 [zu § 456a Abs. 2 StPO];… LR-StPO/Graalmann/Scheerer, 26. Aufl. 2010, § 457 Rn. 33;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 457 Rn. 16;… SK-StPO/Paeffgen, aaO, § 457 Rn. 17;… KK-StPO/Appl, aaO, § 457 Rn. 14;… HK-StPO/Pollähne, aaO, § 457 Rn. 11;… BeckOK StPO/Coen, 30. Edition [Stand 01.06.2018], § 457 Rn. 8;… Pflieger/Meier/Dölling/Duttge/König/Rössner, aaO, § 457 Rn. 5;… KMR-StPO/Stöckel, aaO, § 457 Rn. 23;… Radtke/Hohmann/Baier, StPO, 1. Aufl. 2011, § 457 Rn. 12).

    Rn. 12 2. Nachdem die Veranlassung der Öffentlichkeitsfahndung durch die Festnahme des Antragstellers am 08.12.2014 erledigt ist, kommt nur noch ein Verfahren nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG in Betracht (Senat, Beschluss vom 21.03.2005 - 2 VAs 32/04 -, NStZ-RR 2005, 249; vgl. auch BVerfG NStZ-RR 2004, 252).

  • KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …

    Rn. 2 1. Der Rechtsbehelf des Verurteilten ist gemäß § 300 StPO als hier einzig statthafter Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollstreckungshaftbefehls nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG auszulegen, da ein Vollstreckungshaftbefehl nach § 457 Abs. 2 StPO mit der Überführung des Verurteilten in die Strafhaft gegenstandslos wird, weil deren Vollzug nur noch auf dem zu vollstreckenden Urteil beruht und ein auf seine Aufhebung gerichteter Antrag bereits aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 1 VAs 17/05 - = BeckRS 2005, 30357995 und vom 7. September 1982 - 7 VAs 57/82 - = NStZ 1982, 524; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2005 - 2 VAs 32/04 - = NStZ-RR 2005, 249;… Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 457 Rdn. 14).
  • OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07

    Rechtliches Gehör; Fluchtgefahr

    Dabei bleibt das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtliche Überprüfung auch dann erhalten, wenn - wie hier - nicht die auf dem rechtskräftigen Urteil beruhende (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252 ff.;… OLG Frankfurt a.a.O.) Freiheitsentziehung als solche, sondern die besonders einschneidende, weil am Maßstab des einfachen Rechts eklatant fehlerhafte und unverhältnismäßige Art und Weise ihrer Durchführung geltend gemacht wird (…vgl. BVerfG a.a.O; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 249 ff.).
  • OLG München, 28.09.2010 - 4 VAs 26/10

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Antrag auf Feststellung der …

    Insbesondere letzte Voraussetzung ist gegeben, wenn die Art und Weise des Vollzugs eines Vollstreckungshaftbefehls eklatant fehlerhaft und unverhältnismäßig war (so z. B. OLG Karlsruhe Beschluss vom 21.3.2005 - Gz.: 2 VAs 32/04 - Rn. 3 ff. zitiert nach Juris).
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