Rechtsprechung
| VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2004 - 2 VK 6/04 |
Volltextveröffentlichung
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Wird zitiert von ... (3)
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2006 - 3 VK 12/06
Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach Aufhebung eines …
Mit Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juli 2004 - 2 VK 6/04 - wurde unter teilweiser Zurückweisung des Antrages festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB , § 25 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1, § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A verletzt wurde und der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, das Vergabeverfahren in seinen fehlerhaften Teilen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.Die Antragstellerin führt im Wesentlichen u.a. aus, dass dem Nachprüfungsantrag der Sachverhalt zu Grunde liege, der bereits aus den Vergabenachprüfungsverfahren 2 VK 6/04 (Beschluss vom 5. Juli 2004) und 2 VK 15/05 (Beschluss vom 22. November 2005) bekannt sei.
Dies betrifft das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit Beschluss vom 5. Juli 2004 - 2 VK 6/04 - und die Beschwerdeverfahren vor dem OLG mit Beschluss vom 15. September 2004 - 17 Verg 4/04 - und Beschluss vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 -.
Es ist vorliegend nicht nachvollziehbar sowie unbegründet und rechtsmißbräuchlich, dass die Antragsgegnerin den eindeutigen Beschluss der Vergabekammer vom 5. Juli 2004 - 2 VK 6/04 - und die Beschlüsse des OLG Rostock vom 15. September 2004 - 17 Verg 4/04 - und insbesondere vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 - ignoriert und somit das Vergabeverfahren nicht in einer angemessenen Frist vergaberechtskonform zum erfolgreichen Abschluss gebracht hat.
- OLG Rostock, 15.09.2004 - 17 Verg 4/04
Einheitspreise von € 0,01 nicht unbedingt unzulässig!
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 05.076.2004 (Az. 2 VK 6/04) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragsgegnerin bei der Fortsetzung des Vergabeverfahrens die Rechtsauffassung des Senates zu beachten hat.die Entscheidung der Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 05.07.2004, Az.: 2 VK 6/04, aufzuheben,.
- VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/011-05
Mischkalkulation muss nachgewiesen werden!
Selbst wenn die Einzelpreise in Wahrheit Spekulationspreise sein sollten, könne das Angebot allein deswegen nicht von der Wertung ausgeschlossen werden (so KG, Beschluss vom 26.02.2004 , AZ: 2-Verg 16/03, 2. VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.07.2004, AZ: 2 VK 6/04).
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