Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28203
VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05 (https://dejure.org/2005,28203)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2005 - 2 VK 72/05 (https://dejure.org/2005,28203)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 2 VK 72/05 (https://dejure.org/2005,28203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,28203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Leistungsbeschreibung: ungewöhnliches Wagnis (Leeren von anschlusslosen Kleinkläranlagen und Sickergruben sowie der Transport der Klärschlämme und Abwässer in die örtlichen Kläranlagen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit von zukünftigen Leistungen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschreibung zur Entsorgung von nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben; Anforderungen an die Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung und die Abschätzbarkeit des unternehmerischen Risikos für den Bieter; ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • VK Hessen, 18.02.2002 - 69d-VK-49/01

    Polizeiliche Abschleppungen und Verwahrungen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    Bei der Rüge einer Bietergemeinschaft müssen lediglich objektive Umstände vorliegen, aus denen der Auftraggeber entnehmen kann, dass eine Zurechenbarkeit der Rüge zu der Bietergemeinschaft besteht (1. Vergabekammer Leipzig, Beschluss vom 8. Juli 2004 - Az.: 1/SVK/044-4, Vergabekammer Darmstadt, Beschluss vom 18. Februar 2002 - Az.: 69 d VK- 49/2001).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 486; OLG Naumburg VergabE C-14-5/01k; OLG Dresden VergabE C-13-9/00 und Beschluss vom 2. Februar 2004 - WVerg 17/03; OLG Rostock, IBR 2004, 164) eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
  • OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04

    Regelmäßig keine Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle …

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    Schließlich muss sich der Auftraggeber, der das Vergabeverfahren durch seine Verfahrensbevollmächtigten rechtlich begleiten ließ, diesen genutzten Sachverstand eines Rechtsanwalts als eigenen zurechnen lassen (OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571; VK Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - VK 34/04).
  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    Diese bildet die Gegenleistung, die der Auftraggeber im Fall des Zuschlages zu erbringen bereit wäre und für die der Bieter seiner objektiven Erklärung zufolge den Auftrag ausführen will (BayObLG, Beschluss vom 13. April 2004 - Verg 5/04).
  • BayObLG, 24.09.2002 - Verg 16/02

    Ausschreibung von Architektenleistungen ohne Angabe von Auftragskriterien - …

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    Außerdem bedeutet Vergleichbarkeit nicht "gleich", sondern vergleichbar ist eine Leistung bereits dann, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung ähnelt (vgl. Bay. Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. September 2002 - Az.: Verg 16/02).
  • OLG Rostock, 29.12.2003 - 17 Verg 11/03

    Wie hoch ist der Streitwert beim Konzessionsvertrag?

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 486; OLG Naumburg VergabE C-14-5/01k; OLG Dresden VergabE C-13-9/00 und Beschluss vom 2. Februar 2004 - WVerg 17/03; OLG Rostock, IBR 2004, 164) eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
  • OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03

    Wann müssen der Vergabestelle die Anwaltskosten erstattet werden?

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 486; OLG Naumburg VergabE C-14-5/01k; OLG Dresden VergabE C-13-9/00 und Beschluss vom 2. Februar 2004 - WVerg 17/03; OLG Rostock, IBR 2004, 164) eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
  • KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03

    Verfahren vor der Vergabekammer: Hinzuziehung eines anwaltlichen …

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    Es entspricht der Billigkeit i.S.v. § 162 Abs. 3 VwGO, dass der Beigeladenen, die erfolgreich Anträge gestellt und sich damit in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zur Antragstellerin gestellt hat, ihre notwendigen Aufwendungen vom unterlegenen Teil erstattet werden (vgl. KG, Beschluss vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03).
  • VK Bund, 06.05.2005 - VK 3-28/05

    Mineralboden für die Niederlassungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    Dabei ist auch die Branchenüblichkeit bestimmter Risiken zu berücksichtigen (VK Bund Beschluss vom 6. Mai 2005 - VK 3-28/05).
  • VK Hessen, 07.08.2003 - 69d-VK-26/03

    Anforderungen an die Darlegungspflicht bezüglich eines Schadens; Ausschreibung …

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05
    An die Wertigkeit eines Vertragsstrafentatbestandes im Sinne der Interessenlage des Auftraggebers dürfen dabei keine höheren Anforderungen gestellt werden, als an den Tatbestand der Überschreitung von Ausführungsfristen (Vergabekammer Darmstadt, Beschluss vom 7. August 2003 - Az.: 69 d VK-26/2003).
  • VK Brandenburg, 27.05.2002 - 2 VK 94/01

    Voraussetzungen für die zwingende europaweite Ausschreibung eines Auftrags; …

  • VK Brandenburg, 30.01.2008 - VK 56/07

    Auslegung eines eindeutigen Leistungsverzeichnisses?

    Erschöpfen sich die aufgeworfenen Probleme in der Auseinandersetzung darin, ob die Beteiligten das ohnehin zu beachtende ,,materielle" Vergaberecht beachtet haben, ist ein Kernbereich auftraggeberischer Tätigkeit betroffen, dessen Kenntnis und Bewertung auch einem Auftraggeber, der regelmäßig öffentliche Aufträge vergibt, grundsätzlich ohne anwaltlichen Beistand zumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486, 1. VK Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2005, VK 21/05; 2. VK Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2005 ­ 2 VK 72/05).
  • VK Brandenburg, 30.01.2008 - VK 58/07

    Auslegung eines eindeutigen Leistungsverzeichnisses?

    Erschöpfen sich die aufgeworfenen Probleme in der Auseinandersetzung darin, ob die Beteiligten das ohnehin zu beachtende "materielle" Vergaberecht beachtet haben, ist ein Kernbereich auftraggeberischer Tätigkeit betroffen, dessen Kenntnis und Bewertung auch einem Auftraggeber, der regelmäßig öffentliche Aufträge vergibt, grundsätzlich ohne anwaltlichen Beistand zumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486, 1. VK Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2005, VK 21/05; 2. VK Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 VK 72/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VK Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht