Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.2022 - 2 VR 1.22 |
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Abbruch eines Auswahlverfahrens; Einstellung des Verfahrens nach Hauptsacheerledigung
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Art 33 Abs 2 GG
Abbruch eines Auswahlverfahrens; Einstellung des Verfahrens nach Hauptsacheerledigung - datenbank.nwb.de
Abbruch eines Auswahlverfahrens; Einstellung des Verfahrens nach Hauptsacheerledigung
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18
Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2022 - 2 VR 1.22
Dabei unterliegt er unterschiedlichen rechtlichen Bindungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 90 Rn. 15 ff. m. w. N.).Aus dem Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - (Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 90) ergibt sich nichts anderes; dass die Fallgruppe der erlassenen einstweiligen Anordnung in dieser Entscheidung - für die sie keine Rolle spielte - nicht genannt wird, bedeutet nicht, dass der Senat sie nicht mehr als sachlichen Grund für einen Abbruch des Auswahlverfahrens ansieht (so zutreffend: VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - juris Rn. 30 ff., auch mit Nachweisen zum Meinungsstand).
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens
Auszug aus BVerwG, 25.07.2022 - 2 VR 1.22
Rn. 4 2. Der Dienstherr kann ein von ihm eingeleitetes Auswahlverfahren aus einem sachlichen Grund beenden (BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112, 114 f. …und vom 31. März 2011 - 2 A 2.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 48 Rn. 16). - BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 2.09
Schadensersatzanspruch; Bewerberauswahl; Auswahlverfahren; rechtmäßiger Abbruch; …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2022 - 2 VR 1.22
Rn. 4 2. Der Dienstherr kann ein von ihm eingeleitetes Auswahlverfahren aus einem sachlichen Grund beenden (BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112, 114 f. und vom 31. März 2011 - 2 A 2.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 48 Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - 4 S 1431/21
Voraussetzungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2022 - 2 VR 1.22
Aus dem Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - (Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 90) ergibt sich nichts anderes; dass die Fallgruppe der erlassenen einstweiligen Anordnung in dieser Entscheidung - für die sie keine Rolle spielte - nicht genannt wird, bedeutet nicht, dass der Senat sie nicht mehr als sachlichen Grund für einen Abbruch des Auswahlverfahrens ansieht (so zutreffend: VGH Mannheim, Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - juris Rn. 30 ff., auch mit Nachweisen zum Meinungsstand).
- VGH Bayern, 11.11.2024 - 3 CE 24.1481
Dienstpostenbesetzung, Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens, sachlicher Grund
Deshalb erfordert der Abbruch, durch den sich maßgeblich die Zusammensetzung des Bewerberkreises steuern lässt, in materieller Hinsicht die Darlegung eines sachlichen Grundes, wenn der Dienstherr - wie hier - die maßgebliche Stelle mit dem ursprünglichen Zuschnitt weiterhin vergeben will (andernfalls wäre die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränkt, ob sich die Entscheidung zum Abbruch als willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erweist; vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 3 CE 18.504 - juris Rn. 4;… B.v. 31.8.2020 - 6 CE 20.1325 - juris Rn. 11).Rn. 6 Grundlage der gerichtlichen Überprüfung können - ähnlich wie bei Eilrechtsschutzbegehren nach einer getroffenen Auswahlentscheidung - nur die Gründe sein, die der Dienstherr bei seiner Abbruchentscheidung genannt hat; spätere Ergänzungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie die zuvor genannten Gründe lediglich konkretisieren, nicht aber, wenn sie sich als Nachschieben oder Auswechseln von Gründen darstellen (BVerwG, B.v. 25.7.2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 3 CE 21.3087 - juris Rn. 12).
Rn. 12 Ein sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens, der den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG genügt, liegt in der Regel vor, wenn dem Dienstherrn im Wege einer einstweiligen Anordnung rechtskräftig untersagt worden ist, den von ihm Ausgewählten zu ernennen oder ihm einen höherwertigen Dienstposten zu übertragen; der Dienstherr darf dann das bisherige Verfahren abbrechen, um in einem neuen Verfahren eine dem Art. 33 Abs. 2 GG genügende Entscheidung zu treffen, solange die Abbruchentscheidung nicht willkürlich und in der Absicht der Benachteiligung oder Bevorzugung eines bestimmten Bewerbers erfolgt (…BVerfG, B.v. 24.9.2015 - 2 BvR 1686/15 - juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 25.7.2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 8).
Rn. 13 Vorliegend kann dahinstehen, ob bei einer vorausgehenden gerichtlichen Beanstandung einer Auswahlentscheidung der Dienstherr im Abbruchvermerk zumindest plausibel darzulegen hat, warum das bisherige Auswahlverfahren nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann (…vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 27;… weitergehend: OVG NW, B.v. 25.1.2022 - 1 B 1729/21 - juris Rn. 45, 56 ff.;… HessVGH, B.v. 1.10.2020 - 1 B 1552/20 - juris Rn. 15; von Glasenapp, NordÖR 2011, 253 ff./255 f.; Baden, PersV 2023, 164, 167 f.; Stuttmann, NVwZ 2019, 724, 727;… Conrad in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: April 2024, Art. 16 LlbG Rn. 18b) oder es in dieser Fallkonstellation grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob der gerichtlich festgestellte Rechtsfehler im laufenden Auswahlverfahren behoben werden kann (…OVG NW, B.v. 26.8.2022 - 6 B 564/22 - juris Rn. 22 m.w.N.;… VGH BW, B.v. 8.11.2021 - 4 S 1431/21 - juris Rn. 31; hierzu tendierend wohl BVerwG, B.v. 25.7.2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 8;… BVerwG, B.v. 31.05.2013 - 2 C 25.13 - juris Rn. 6;… anders wohl noch BVerwG, U.v. 10.12.2020 - 2 C 12.20 - juris Rn. 30 f. m.w.N).
- VGH Bayern, 25.06.2026 - 3 CE 26.1026
Beförderungen zum Stabsfeldwebel, Anordnungsanspruch, Abbruch des Auswahl- bzw. …
Rn. 13 Da es sich um eine personalwirtschaftliche Entscheidung handelt, ob und welche Ämter geschaffen und wie Dienstposten zugeschnitten werden sollen, ist die gerichtliche Kontrolle insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob sich die Entscheidung zum Abbruch als willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erweist (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 11.11.2024 - 3 CE 24.1481;… B.v. 4.6.2018 - 3 CE 18.504 - juris Rn. 4;… B.v. 31.8.2020 - 6 CE 20.1325 - juris Rn. 11).Denn dem Antragsteller fehlt der Anordnungsanspruch auf Unterlassung der personalwirtschaftlichen Entscheidung des Dienstherrn, da der Zuschnitt von Dienstposten dem weiten, dem Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsermessen des Dienstherrn unterfällt (s. unter 1.; vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 28.11.2024 - 2 VR 2.24
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2026 - 4 S 10.26
Auswahlverfahren; Erledigung; Abbruch; Organisationsentscheidung; …
Für den gegen den Abbruch zielenden Eilantrag sind 5.000 Euro zu veranschlagen (wie BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 - juris und vom 25. Juli 2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 13 mit Begründung; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. September 2025 - OVG 4 S 23/25 - juris Rn. 34 m.w.N.). - VG Ansbach, 30.06.2026 - AN 16 E 26.1831
Beförderung zum Stabsfeldwebel, Freihaltung einer Planstelle, Anordnungsgrund, …
Rn. 51 Denn der Zuschnitt von Dienstposten unterfällt, wie oben unter 1 b) ausgeführt, dem weiten, dem Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsermessen des Dienstherrn (BayVGH, B.v. 25.6.2026 - 3 CE 26.1026) unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 25.7.2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 25.06.2026 - 3 CE 26.841
Beförderungen zum Stabsfeldwebel, Anordnungsanspruch, Abbruch des Auswahl- bzw. …
Rn. 11 Da es sich um eine personalwirtschaftliche Entscheidung handelt, ob und welche Ämter geschaffen und wie Dienstposten zugeschnitten werden sollen, ist die gerichtliche Kontrolle insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob sich die Entscheidung zum Abbruch als willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erweist (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 5 f.;… BayVGH, B.v. 11.11.2024 - 3 CE 24.1481 - juris Rn. 4;… B.v. 4.6.2018 - 3 CE 18.504 - juris Rn. 4;… B.v. 31.8.2020 - 6 CE 20.1325 - juris Rn. 11). - VG Berlin, 27.04.2026 - 5 L 126.26
Einstweiliger Rechtschutz bei Abbruch eines Auswahlverfahrens
Grundlage der gerichtlichen Überprüfung können nur die Gründe sein, die der Dienstherr bei seiner Abbruchentscheidung genannt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2022 - 2 VR 1.22 -' juris Rn. 10).
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