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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.01.1996 - 2 VR 1.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13844
BVerwG, 03.01.1996 - 2 VR 1.95 (https://dejure.org/1996,13844)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1996 - 2 VR 1.95 (https://dejure.org/1996,13844)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1996 - 2 VR 1.95 (https://dejure.org/1996,13844)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.12.1995 - 2 A 3.94

    Rücknahme einer Klage

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 2 VR 1.95
    Im November 1994 erhob er eine auf Schadenersatz gerichtete Klage (BVerwG 2 A 3.94), die er darauf stützte, daß der Präsident des Bundesnachrichtendienstes pflichtwidrig unterlassen habe, ihn - den Antragsteller - zur Abordnung mit dem Ziel der Versetzung auf einen beim Bundeskanzleramt freigewordenen Dienstposten vorzuschlagen.

    Mit im Mai 1995 eingegangenem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat der Antragsteller beantragt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Regelbeurteilung von 1994 im Rahmen des vor dem angerufenen Gericht anhängigen Verfahrens BVerwG 2 A 3.94 nicht zu verwenden.

    Die Rücknahme der Klage in dem Verfahren BVerwG 2 A 3.94 umfaßte - auch sinngemäß - nicht den Antrag im vorliegenden Verfahren nach § 123 VwGO, weil die Streitgegenstände beider Verfahren unterschiedlich waren; während der Antragsteller im Hauptsacheverfahren einen Schadenersatzanspruch geltend gemacht hat, ging es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um die Verwendung einer dienstlichen Beurteilung.

    Danach konnte diese Beurteilung in dem Verfahren BVerwG 2 A 3.94 keine Verwendung finden, so daß dem auf dieses Verfahren bezogenen Antrag nach § 123 VwGO die Grundlage entzogen war.

    Ob die Beendigung des Verfahrens BVerwG 2 A 3.94 ebenfalls zu einer Erledigung des auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahrens geführt hätte, bleibt ohne Bedeutung.

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 2 VR 1.95
    Denn der Antragsteller, der einseitig den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, begehrt nunmehr unter zulässiger Änderung seines bislang gestellten Antrages die prozessuale Feststellung, daß sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (vgl. BVerwGE 82, 41 ff. mit Nachweisen).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 2 VR 1.95
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich bei der Erklärung des Antragstellers, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, auch nicht um eine "verschleierte Antragsrücknahme" (vgl. BVerwGE 12, 256 f.; BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; BVerwGE 46, 215 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]), sondern um eine "echte Erledigungserklärung".
  • BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 2 VR 1.95
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich bei der Erklärung des Antragstellers, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, auch nicht um eine "verschleierte Antragsrücknahme" (vgl. BVerwGE 12, 256 f.; BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; BVerwGE 46, 215 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]), sondern um eine "echte Erledigungserklärung".
  • BVerwG, 26.05.1961 - III C 287.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 2 VR 1.95
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich bei der Erklärung des Antragstellers, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, auch nicht um eine "verschleierte Antragsrücknahme" (vgl. BVerwGE 12, 256 f.; BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; BVerwGE 46, 215 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]), sondern um eine "echte Erledigungserklärung".
  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96

    Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der beigezogenen Gerichtsakten BVerwG 2 A 3.94, 2 VR 1.95, 2 VR 2.95, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, verwiesen.
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