Rechtsprechung
| BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
Begründungsmängel einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
Rn. 9 Die streitgegenständliche Auswahlentscheidung ist durch ein weiteres Eilverfahren streitbefangen (Az: 2 VR 17.25 ) und war bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -).Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 - Rn. 19 ff. ausgeführt:.
- BVerwG, 24.07.2024 - 2 VR 5.23
Vorverwendung mit Führungsfunktion
Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
Sie ist geeignet, eine zuverlässigere Beurteilung des Leistungsvermögens und eine besser fundierte Prognose über die Bewährung im höheren Amt zu gewährleisten, und konkretisiert damit die aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Vorgaben in (noch) zulässiger Weise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 2 VR 5.23 - NVwZ-RR 2024, 1050 Rn. 24 ff.).Mit dieser Anforderung soll sichergestellt werden, dass die Tätigkeit von ausreichender Dauer war, um bei einer Regelbeurteilung Berücksichtigung zu finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 2 VR 5.23 - NVwZ-RR 2024, 1050 Rn. 29).
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04
Verfassungsmäßigkeit der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens
Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
Wenn dem ausgewählten Bewerber bereits die Eignung für die zu besetzende Stelle fehlt, trifft die in der Auswahl liegende Feststellung, dass er für die Wahrnehmung der Stelle geeignet ist - und zwar besser als der Konkurrent - nicht zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194 ; BVerwG…, Beschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - NVwZ 2025, 1180 Rn. 22).
- BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
Stellenbesetzung eines höhenwertigen Dienstpostens
Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
Da der Antragsteller mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stelle erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten, sodass der Wert auf ein Viertel des sich aus § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG berechneten Betrags festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 46). - BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer …
Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
Das Begehren des Antragstellers war nur auf ein Auswahlverfahren bezogen, sodass sich die beantragte Zahl der freizuhaltenden Stellen nicht streitwerterhöhend auswirkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - BVerwGE 185, 385 Rn. 53). - BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24
Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren
Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
Wenn dem ausgewählten Bewerber bereits die Eignung für die zu besetzende Stelle fehlt, trifft die in der Auswahl liegende Feststellung, dass er für die Wahrnehmung der Stelle geeignet ist - und zwar besser als der Konkurrent - nicht zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194 ; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - NVwZ 2025, 1180 Rn. 22). - BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
Wesentliche Verschlechterung einer dienstlichen Beurteilung wegen fehlender …
Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
Rn. 9 Die streitgegenständliche Auswahlentscheidung ist durch ein weiteres Eilverfahren streitbefangen (Az: 2 VR 17.25 ) und war bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -).
- BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
Wesentliche Verschlechterung einer dienstlichen Beurteilung wegen fehlender …
Rn. 12 Die streitgegenständliche Auswahlentscheidung ist durch ein weiteres Eilverfahren streitbefangen (Az: 2 VR 16.25 ) und war bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -).Dies gilt auch im Hinblick auf den Umstand, dass die streitgegenständliche Auswahlentscheidung bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -) und ein weiteres Eilrechtsschutzverfahren gegen die Cluster-Ausschreibung anhängig ist (Az: 2 VR 16.25 ).
- BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
Begründungsmängel einer dienstlichen Beurteilung
Rn. 12 Gegen die streitgegenständliche Auswahlentscheidung sind zwei weitere Eilverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig (Az: 2 VR 16.25 und 2 VR 17.25 ).
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