Rechtsprechung
| KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Rechtsmittel gegen Nichtzustellung des Nachprüfungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vergaberechtsschutz nach Zustellungsverweigerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GWB § 110 Abs. 2 S. 1 § 116 Abs. 1
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Rechtsmittel gegen Nichtzustellung des Nachprüfungsantrags! (IBR 2004, 346)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 04.07.2002 - WVerg 11/02
Zustellung; Nachprüfungsantrag; sofortige Beschwerde
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, um eine unselbstständige, grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung, von der die Vergabekammer im Übrigen bis zur instanzbeendenden Entscheidung ggfs. abrücken kann (Beschluss v. 17. September 2002 - 2 KartVerg 11/02; im Erg. ebenso OLG Dresden, VergabeR 2002, 544 ff.;… gl. Ansicht Byok in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht Rn. 704 und für den umgekehrten Fall der Entscheidung, den Antrag zuzustellen, OLG Düsseldorf NZBau 2000, 596).Vielmehr befindet der Senat sich mit seiner Auffassung in Einklang mit der des OLG Dresden (VergabeR 2002, 544 ff.).
- OLG Düsseldorf, 18.01.2000 - Verg 2/00
Anfechtbarkeit einer Entscheidung im Vergabeverfahren
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, um eine unselbstständige, grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung, von der die Vergabekammer im Übrigen bis zur instanzbeendenden Entscheidung ggfs. abrücken kann (Beschluss v. 17. September 2002 - 2 KartVerg 11/02; im Erg. ebenso OLG Dresden, VergabeR 2002, 544 ff.; gl. Ansicht Byok in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht Rn. 704 und für den umgekehrten Fall der Entscheidung, den Antrag zuzustellen, OLG Düsseldorf NZBau 2000, 596). - KG, 10.12.2002 - KartVerg 16/02
Nachprüfung einer Vergabeentscheidung
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
Rn. 16 Zu den von der Antragstellerin erbetenen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch Zustellung des Nachprüfungsantrags oder im Ergebnis gleich effektive Maßnahmen bemerkt der Senat: Auch nach seiner eigenen Rechtsprechung kommt eine erstmalige Auslösung des Zustellungsverbots durch den Vergabesenat in Betracht (vgl. KG, NZBau 2000, 262, VergabeR 2003, 180 ff.). - KG, 26.10.1999 - KartVerg 8/99
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine Vergabeentscheidung)
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 6/04
Rn. 16 Zu den von der Antragstellerin erbetenen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch Zustellung des Nachprüfungsantrags oder im Ergebnis gleich effektive Maßnahmen bemerkt der Senat: Auch nach seiner eigenen Rechtsprechung kommt eine erstmalige Auslösung des Zustellungsverbots durch den Vergabesenat in Betracht (vgl. KG, NZBau 2000, 262, VergabeR 2003, 180 ff.).
- VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19
Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!
Wie das KG bereits mit Beschluss vom 15.4.2004 - 2 Verg 6/04 entschied, ist eine solche Rechtsfolge, nämlich der Wegfall jeglicher Zuschlagschancen des Antragstellers bei Nichtübermittlung des Nachprüfungsantrags durch die Kammer und eines erteilten Zuschlags "vom Gesetzgeber nach dem Konzept des Rechtsschutzsystems des Vierten Teils des GWB bewusst im Interesse der Allgemeinheit am raschen Abschluss der Vergabeverfahren in Kauf genommen worden. - OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 25/04
Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der …
Das ist freilich selbstverständlich und folgt ohne weiteres aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch der Beteiligten, solange das Verfahren - wie offensichtlich in dem der Entscheidung des Bundesgerichthofs zugrunde liegenden Fall (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2004 - 7/04 -, wonach jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Kammergerichts die Rücknahme der Ausschreibung lediglich beabsichtigt war) - noch nicht beendet ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22.11.2004 - NotZ 22/04 - betreffend die niedersächsische Landesjustizverwaltung, die ausweislich der Gründe das Besetzungsverfahren - anders als hier - fortgesetzt hat). - OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 47/04
Ausschreibung einer Notarstelle; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung und Auslegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VK Schleswig-Holstein, 05.09.2007 - VK-SH 21/07
Es gilt die mitteleuropäische Sommerzeit!
Über die endgültige Nichtzustellung hat die Vergabekammer durch Beschluss mit Begründung zu entscheiden (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 15.4.2004-2 Verg 6/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.4.1999 Verg 1/99; OLG Stuttgart, Beschl. v.4.11.2002 - 2 Verg 4/02; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.1.2000-Verg 2/00), gegen den die sofortige Beschwerde möglich ist.
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Rechtsprechung
| KG, 15.04.2004 - 2 Verg 7/04 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
Kein Rechtsmittel gegen Nichtzustellung des Nachprüfungsantrags
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 04.07.2002 - WVerg 11/02
Zustellung; Nachprüfungsantrag; sofortige Beschwerde
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 7/04
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, um eine unselbstständige, grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung, von der die Vergabekammer im Übrigen bis zur instanzbeendenden Entscheidung ggfs. abrücken kann (Beschluss v. 17. September 2002 - 2 KartVerg 11/02; im Erg. ebenso OLG Dresden, VergabeR 2002, 544 ff.;… gl. Ansicht Byok in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht Rn. 704 und für den umgekehrten Fall der Entscheidung, den Antrag zuzustellen, OLG Düsseldorf NZBau 2000, 596).Vielmehr befindet der Senat sich mit seiner Auffassung in Einklang mit der des OLG Dresden (VergabeR 2002, 544 ff.).
- OLG Düsseldorf, 18.01.2000 - Verg 2/00
Anfechtbarkeit einer Entscheidung im Vergabeverfahren
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 7/04
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, um eine unselbstständige, grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Zwischenentscheidung, von der die Vergabekammer im Übrigen bis zur instanzbeendenden Entscheidung ggfs. abrücken kann (Beschluss v. 17. September 2002 - 2 KartVerg 11/02; im Erg. ebenso OLG Dresden, VergabeR 2002, 544 ff.; gl. Ansicht Byok in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht Rn. 704 und für den umgekehrten Fall der Entscheidung, den Antrag zuzustellen, OLG Düsseldorf NZBau 2000, 596). - KG, 10.12.2002 - KartVerg 16/02
Nachprüfung einer Vergabeentscheidung
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 7/04
Zu den von der Antragstellerin erbetenen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch Zustellung des Nachprüfungsantrags oder im Ergebnis gleich effektive Maßnahmen bemerkt der Senat: Auch nach seiner eigenen Rechtsprechung kommt eine erstmalige Auslösung des Zustellungsverbots durch den Vergabesenat in Betracht (vgl. KG, NZBau 2000, 262, VergabeR 2003, 180 ff.). - KG, 26.10.1999 - KartVerg 8/99
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine Vergabeentscheidung)
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 2 Verg 7/04
Zu den von der Antragstellerin erbetenen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch Zustellung des Nachprüfungsantrags oder im Ergebnis gleich effektive Maßnahmen bemerkt der Senat: Auch nach seiner eigenen Rechtsprechung kommt eine erstmalige Auslösung des Zustellungsverbots durch den Vergabesenat in Betracht (vgl. KG, NZBau 2000, 262, VergabeR 2003, 180 ff.).
- VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19
Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!
Selbst wenn man jedoch in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung des KG zur Auslösung des Zuschlagsverbots durch Nachholung der Übermittlung (vgl. KG Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Verg 7/04, Beschluss vom 10.12.2002 - KartVerg 16/02, Beschluss vom 26.10.1999 - KartVerg 8/99), welche nach alter Rechtslage noch erforderlich war, annähme, dass das Zuschlagsverbot durch die Übermittlung der Beschwerdeschrift ausgelöst werden bzw. worden sein könnte, ändert dies die Beurteilung vorliegend jedoch nicht. - VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Alle Angebote fehlerhaft - dennoch keine Aufhebung der Ausschreibung?
Eine für die XXX-Gesellschaften negative Entscheidung der VK Baden- Württemberg in Sachen 1 VK 29/05 sei durch das OLG Stuttgart (2 Verg 7/04) aufgrund eines Vergleichs aufgehoben worden.
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