Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 2 W 12/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 793 Abs. 1 ; ZPO § 888 Abs. 1
Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsmittelbeschluss; Verpflichtung zur Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten Gewinn; Fehlen von Unterlagen zu Kosten; Schätzung unter Angabe feststellbarer Tatsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83
"Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 2 W 12/98
Fehlen zu einzelnen Kosten exakte Unterlagen, kann der Berechtigte eine Schätzung unter Angabe derjenigen feststellbaren Tatsachen verlangen, die der Schätzung zugrunde gelegt sind (BGHZ 92, 62, 68 f. - Dampffrisierstab II). - BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81
Rechnungslegung - Ergänzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 2 W 12/98
Erfüllt ist der Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Schuldner in der gelegten Rechnung seine Gestehungs- und Vertriebskosten sowie den mit den patentverletzenden Gegenständen erwirtschafteten Umsatz so vollständig offengelegt hat, wie er dazu in der Lage ist (BGH, GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I).
- OLG Düsseldorf, 24.11.2022 - 15 U 51/21
Ansprüche wegen Verletzung eines aus einer Patentanmeldung abgezweigten …
Erfüllt ist der Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Schuldner in der gelegten Rechnung seine Gestehungs- und Vertriebskosten sowie den mit den patentverletzenden Gegenständen erwirtschafteten Umsatz so vollständig offengelegt hat, wie er dazu in der Lage ist (BGH, GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.04.1998 - 2 W 12/98, BeckRS 1998, 153593 Rn. 3).Fehlen zu einzelnen Kosten exakte Unterlagen, kann der Berechtigte eine Schätzung unter Angabe derjenigen feststellbaren Tatsachen verlangen, die der Schätzung zugrunde gelegt sind (BGHZ 92, 62, 68 f. - Dampffrisierstab II; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.04.1998 - 2 W 12/98, BeckRS 1998, 153593 Rn. 3).
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15
Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung
Neben den jeweiligen Einstandspreisen sind die auf den patentverletzenden Betrieb entfallenden Maschinen- und Lohnkosten sowie die anteiligen Gemeinkosten in einer für den Gläubiger nachvollziehbaren Weise aufzuschlüsseln (OLG Düsseldorf [2. Zivilsenat], Beschl. v. 20. April 1998 - 2 W 12/98). - OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines …
Mit Beschluss vom 20. April 1998 (2 W 12/98) hat der Senat die - seither ständig (z.B. Beschluss vom 3. Mai 2011, Az. I-2 W 10/11) angewandten - Anforderungen wie folgt zusammengefasst.
- OLG Düsseldorf, 20.04.2017 - 2 W 2/17 Erfüllt ist der Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Schuldner in der gelegten Rechnung seine Gestehungs- und Vertriebskosten sowie den mit den patenverletzenden Gegenständen erwirtschafteten Umsatz so vollständig offenlegt, wie er dazu in der Lage ist (vgl. im Einzelnen Senat, Beschl. v. 20.04.1998 - 2 W 12/98).
- OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
Vollstreckung einer Verurteilung zur Rechnungslegung
Mit dem vom Landgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 20. April 1998 (2 W 12/98) hat der Senat die maßgeblichen Anforderungen wie folgt zusammengefasst:. - OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 W 15/14 Die maßgeblichen Anforderungen an die Rechnungslegung hat der Senat in seinem bereits in der angefochtenen Entscheidung zitierten Beschluss vom 20. April 1998 (2 W 12/98) zusammengefasst; hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.
- LG Düsseldorf, 31.01.2006 - 4b O 78/05
Verletzung des Patents betreffend eine insbesondere bei endoskopischen Eingriffen …
Die besagten Angaben sind aus denselben Gründen zu machen, aus denen der Patentverletzer dem Gläubiger die sonstigen, offensichtlich zuordnenbaren Kosten der Herstellung und/oder des Vertriebs plausibel zu spezifizieren hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.1998 - 2 W 12/98).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 19.11.1998 - 2 W 12/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 875
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 26.10.2017 - 2 Ws 289/17
Rechtsweg bei polizeilichen Präventivmaßnahmen: Zulässigkeit der sofortigen und …
Mit der Beschwerdeentscheidung hat das Landgericht, das in der Beurteilung der (fehlenden) Rechtswegzuständigkeit mit dem Amtsgericht übereinstimmt, die fällige Rechtswegverweisung nachgeholt (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1999, 875).
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