Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 142/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.05.1999 - 19 T 65/99
- OLG Köln, 21.06.1999 - 2 W 142/99
- OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 142/99
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.06.1999 - 2 W 142/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.05.1999 - 19 T 65/99
- OLG Köln, 21.06.1999 - 2 W 142/99
- OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 142/99
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 108/00
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der …
Selbst wenn man indes in der Mitteilung des Insolvenzgerichts über den Eintritt der Wirkung des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO eine Entscheidung im Sinne von § 6 InsO sieht, ist gegen sie ein Rechtsmittel nicht gegeben, weil die Insolvenzordnung ein solches Rechtsmittel nicht vorsieht (vgl. Senat, Beschluß vom 21. Juni 1999 - 2 W 142/99 - Senat, Beschluß vom 19. Mai 2000 - 2 W 81/00 -). - OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00
Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag …
Die Insolvenzordnung sieht weder ein Rechtsmittel gegen die in § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO enthaltene gesetzliche Rücknahmefiktion noch gegen die Mitteilung dieser Wirkung an den Schuldner vor (Senat, Beschluß vom 21. Juni 1999, 2 W 142/99). - OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/00
Zuständigkeit für außerordentliche Beschwerde in Insolvenzsachen - Mitteilung des …
Gegen (formlose) Mitteilung des Insolvenzgerichts vom 15. Mai 2000, gegen die sich die mit dem Beschluß des Landgerichts vom 19. Juni 2000 beschiedene Erstbeschwerde gerichtet hatte, war - wie das Landgericht in jenem Beschluß zutreffend entschieden hat - bereits kein Rechtsmittel nach der Insolvenzordnung gegeben (vgl. allgemein: Senat ZIP 2000, 1449 [1450] = ZInsO 2000, 401; Senat, ZIP 2000, 1397 = NZI 2000, 317 = ZInsO 2000, 349; Senat, Beschluß vom 21. Juni 1999, 2 W 142/99; OLG Naumburg, Beschluß vom 15.03.2000, 5 W 28/00; LG Berlin, ZInsO 2000, 349; LG Göttingen, Rpfleger 2000, 176 = DZWIR 2000, 119; LG Göttingen, NZI 2000, 280 = InVo 2000, 242; LG Schwerin, ZInsO 1999, 413 = DZWIR 1999, 341).
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