Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Schadensersatz wegen Patentverletzung Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung Zurückweisung eines Antrags auf Zwangsgeldfestsetzung Nullauskunft zur Angabe eines Gewinns
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Schadensersatz wegen Patentverletzung Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung Zurückweisung eines Antrags auf Zwangsgeldfestsetzung Nullauskunft zur Angabe eines Gewinns
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.05.2016 - 4b O 111/14
- OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 2 U 51/16
- LG Düsseldorf, 14.07.2020 - O 111/14
- LG Düsseldorf, 16.11.2020 - O 111/14
- OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 271
- GRUR-RR 2022, 69
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16
Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Rn. 16 Hierbei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich der Umfang des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechnungslegungsanspruchs grundsätzlich nach dem Gegenstand desjenigen Anspruchs richtet, dessen rechtmäßiger Ausübung die Auskunftspflichten dienen (BGH, GRUR 2019, 496, 497 - Spannungsversorgungsvorrichtung; GRUR 2010, 223 - Türinnenverstärkung).Es handelt sich um einen akzessorischen Hilfsanspruch, der nach Inhalt und Umfang auf die zur Durchsetzung des Hauptanspruchs erforderlichen Informationen begrenzt ist, die der Gläubiger selbst nicht anders erlangen kann und deren Erteilung dem Schuldner unschwer möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2019, 496, 497 - Spannungsversorgungseinrichtung; GRUR 2000, 907, 910 - Filialleiter).
Dient der Anspruch - wie hier - der Vorbereitung eines Schadenersatzanspruchs, kommt es daher darauf an, welche Angaben für dessen Ausübung erforderlich und dem Schuldner zumutbar sind (BGH, GRUR 2019, 496, 497 - Spannungsversorgungseinrichtung).
Eine Solche ist nicht auf den Ersatz des konkret eingetretenen Schadens gerichtet, sondern zielt auf einen billigen Ausgleich des Vermögensnachteils, den der verletzte Rechteinhaber erlitten hat (BGH, GRUR 2019, 496, 497 - Spannungsversorgungseinrichtung).
- BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04
Kunststoffbügel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Ein Solcher tritt - von einem möglichen Marktverwirrungsschaden abgesehen (vgl. BGH GRUR 2007, 221, 222 - Simvastatin) - vielmehr regelmäßig erst dann ein, wenn es in Folge des Anbietens tatsächlich zu Geschäftsabschlüssen oder Lieferungen kommt, die den geschützten Gegenstand betreffen (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel;… LG Düsseldorf, Urt. v. 04.09.2018, Az.: 4a O 30/17, Rz. 116 - zitiert nach juris).Da der durch solche Lieferungen entstandene Schaden durch die patentverletzende Angebotshandlung adäquat und zurechenbar verursacht ist, wird er von der Ersatzpflicht des anbietenden Verletzers umfasst (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel;… LG Düsseldorf, a.a.O., Rz. 117).
Denn der territoriale Geltungsbereich des Klagepatents ist hierauf beschränkt (so auch BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel).
Bietet der Schuldner einen Gegenstand im Inland an und kommt es dort zu einer Lieferung, umfasst die Ersatzpflicht auch den dadurch erzielten Gewinn, soweit dieser durch die schutzrechtsverletzende Angebotshandlung adäquat und zurechenbar verursacht worden ist (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel;… LG Düsseldorf, a.a.O.).
- BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13
Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Auskünfte über Handlungen und andere Umstände, welche im Urteilstenor keinen Niederschlag gefunden haben, können im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erzwungen werden und auch für materiell-rechtliche Erwägungen außerhalb des Erkenntnisverfahrens ist im Zwangsmittelverfahren kein Raum (BGH, GRUR 2014, 605 - Flexitanks II; BGH NJW-RR 2007, 1475, 1476 [betr.Rn. 12 Ob die Schuldnerin mit ihrer Erklärung, sie habe kein umsatzrelevantes Geschäft getätigt und durch das Anbieten keinen Gewinn erzielt, weshalb hinsichtlich des Gewinns und der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten eine Nullauskunft erteilt werde (Anlage Sch1, S. 4), ihre Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung erfüllt hat, beurteilt sich wegen des Rechtsdurchsetzungscharakters des Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht nach der materiellen Rechtslage, sondern ist durch das nach § 888 Abs. 1 ZPO als Vollstreckungsorgan berufene Prozessgericht durch Auslegung des der Zwangsvollstreckung zugrundeliegenden Titels zu ermitteln, wobei neben dem Tenor die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Klagebegründung in die Überlegungen einzubeziehen sind (BGH, GRUR 2014, 605 - Flexitanks II; GRUR 2013, 1071 - Umsatzangaben; NJW-RR 2001, 1475, 1476).
- BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07
Türinnenverstärkung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Rn. 16 Hierbei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich der Umfang des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechnungslegungsanspruchs grundsätzlich nach dem Gegenstand desjenigen Anspruchs richtet, dessen rechtmäßiger Ausübung die Auskunftspflichten dienen (BGH, GRUR 2019, 496, 497 - Spannungsversorgungsvorrichtung; GRUR 2010, 223 - Türinnenverstärkung). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Auch in einer solchen negativen Erklärung kann eine Erfüllung des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein, soweit die abgegebene Erklärung ernst gemeint und nicht von vornherein unglaubhaft und/oder unvollständig ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 406, 407 - Nullauskunft unter Verweis auf: BGH, GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer; GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif). - BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93
Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Auch in einer solchen negativen Erklärung kann eine Erfüllung des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein, soweit die abgegebene Erklärung ernst gemeint und nicht von vornherein unglaubhaft und/oder unvollständig ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 406, 407 - Nullauskunft unter Verweis auf: BGH, GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer; GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Es handelt sich um einen akzessorischen Hilfsanspruch, der nach Inhalt und Umfang auf die zur Durchsetzung des Hauptanspruchs erforderlichen Informationen begrenzt ist, die der Gläubiger selbst nicht anders erlangen kann und deren Erteilung dem Schuldner unschwer möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2019, 496, 497 - Spannungsversorgungseinrichtung; GRUR 2000, 907, 910 - Filialleiter). - BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05
Simvastatin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Ein Solcher tritt - von einem möglichen Marktverwirrungsschaden abgesehen (vgl. BGH GRUR 2007, 221, 222 - Simvastatin) - vielmehr regelmäßig erst dann ein, wenn es in Folge des Anbietens tatsächlich zu Geschäftsabschlüssen oder Lieferungen kommt, die den geschützten Gegenstand betreffen (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel;… LG Düsseldorf, Urt. v. 04.09.2018, Az.: 4a O 30/17, Rz. 116 - zitiert nach juris). - BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Rn. 12 Ob die Schuldnerin mit ihrer Erklärung, sie habe kein umsatzrelevantes Geschäft getätigt und durch das Anbieten keinen Gewinn erzielt, weshalb hinsichtlich des Gewinns und der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten eine Nullauskunft erteilt werde (…Anlage Sch1, S. 4), ihre Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung erfüllt hat, beurteilt sich wegen des Rechtsdurchsetzungscharakters des Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht nach der materiellen Rechtslage, sondern ist durch das nach § 888 Abs. 1 ZPO als Vollstreckungsorgan berufene Prozessgericht durch Auslegung des der Zwangsvollstreckung zugrundeliegenden Titels zu ermitteln, wobei neben dem Tenor die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Klagebegründung in die Überlegungen einzubeziehen sind (BGH, GRUR 2014, 605 - Flexitanks II; GRUR 2013, 1071 - Umsatzangaben; NJW-RR 2001, 1475, 1476). - BFH, 01.02.2001 - IV R 3/00
Gestaltungsmissbrauch bei Verlustmantelkauf
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21
Rn. 12 Ob die Schuldnerin mit ihrer Erklärung, sie habe kein umsatzrelevantes Geschäft getätigt und durch das Anbieten keinen Gewinn erzielt, weshalb hinsichtlich des Gewinns und der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten eine Nullauskunft erteilt werde (…Anlage Sch1, S. 4), ihre Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung erfüllt hat, beurteilt sich wegen des Rechtsdurchsetzungscharakters des Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht nach der materiellen Rechtslage, sondern ist durch das nach § 888 Abs. 1 ZPO als Vollstreckungsorgan berufene Prozessgericht durch Auslegung des der Zwangsvollstreckung zugrundeliegenden Titels zu ermitteln, wobei neben dem Tenor die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Klagebegründung in die Überlegungen einzubeziehen sind (BGH, GRUR 2014, 605 - Flexitanks II; GRUR 2013, 1071 - Umsatzangaben; NJW-RR 2001, 1475, 1476). - BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06
Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des …
- OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 2 W 9/20
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15
Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung
- OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
Vollstreckung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs
- OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 2 W 9/15
Aufhebung eines Zwangsgeldbeschlusses wegen Erfüllung der titulierten …
- OLG Düsseldorf, 09.08.2021 - 2 W 15/21
Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Erfüllung eines …
- OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines …
- OLG Düsseldorf, 03.02.2015 - 2 W 29/14
Umfang der Pflicht zur Rechnungslegung aufgrund Verletzung eines Patents
- OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - 2 W 5/19
Anforderungen an die Erfüllung einer titulierten Verpflichtung zur …
- LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
Glasflaschenprüfsystem
- LG Düsseldorf, 21.01.2016 - 4b O 115/14
- OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 U 68/24
Energieführungskette
Rn. 308 Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch kann zwar durch eine Negativerklärung oder "Null-Auskunft" erfüllt werden, solange diese ernst gemeint und nicht von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (Senat, Beschl. v. 11.10.2021 - I-2 W 16/21, GRUR-RS 2021, 34289 Rn. 7 - Trocknungsanlage II;… zur Erfüllung im Berufungsverfahren: Senat, Urt. v. 24.07.2025 - I-2 U 10/24, GRUR-RS 2025, 19871 Rn. 110 - Zusammensetzung auf der Basis von Zirkoniumoxid und Ceroxid II). - OLG Düsseldorf, 08.05.2024 - 2 W 7/24 Es müssen - rein formal betrachtet und grundsätzlich unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit der erteilten Auskünfte - zu sämtlichen Einzelheiten, über die der Vollstreckungstitel den Schuldner zu Angaben verpflichtet, Auskünfte vorhanden sein (…vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.08.2021 - I-2 W 15/21, GRUR-RS 2021, 22988 Rn. 10 - Zirkonium-Cer-Verbundoxid III; Beschl. v. 11.10.2021 - I-2 W 16/21, GRUR-RR 2022, 69 Rn. 3 - Trocknungsanlage II; Beschl. v. 08.02.2023 - I-15 W 3/23).
Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Klagebegründung heranzuziehen (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1071 Rn. 14 - Umsatzangaben;… GRUR 2014, 605 Rn. 18 - Flexitanks II;… GRUR 2015, 1248 Rn. 20 - Tonerkartuschen;… GRUR 2017, 208 Rn. 22 - Rückruf von RESCUE-Produkten; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2022, 69 Rn. 6 - Trocknungsanlage II; Beschl. v. 17.02.2021 - I-2 W 27/20; Beschl. v. 06.04.2022 - I-15 W 16/22).
- OLG Düsseldorf, 24.07.2025 - 2 U 10/24
Zusammensetzung auf der Basis von Zirkoniumoxid und Ceroxid II
Rn. 209 Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch kann auch durch eine Negativerklärung oder "Null-Auskunft" erfüllt werden (BGH, GRUR 2006, 504 - Parfümtestkauf; GRUR 2003, 433 - Cartier-Ring; GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; Senat, Beschl. v. 11.10.2021 - I-2 W 16/21, GRUR-RS 2021, 34289 Rn. 7 - Trocknungsanlage II;… Beschl. v. 13.05.2019 - I-2 W 5/19, GRUR-RS 2019, 58376 Rn. 3 - Tintenpatrone;… Urt. v. 22.03.2019 - I-2 U 31/16, GRUR-RS 2019, 6087 Rn. 225 - Improving Handovers; GRUR-RR 2013, 273 - Scheibenbremse).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Terminverlegungsantrag abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!
Verfahrensgang
- LG Bremen, 23.02.2021 - 3 O 747/20
- OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG …
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG MDR 2013, 294; BGH JR 2013, 32; NJW-RR 2014, 318; MDR 2015, 50; BGH;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rdnrn. 8 f.). - BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20, BeckRS 2020, 18690 - beck-online). - BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite …
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG MDR 2013, 294; BGH JR 2013, 32; NJW-RR 2014, 318; MDR 2015, 50; BGH;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rdnrn. 8 f.).
- OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 15 WF 158/20
Antrag auf Terminsverlegung abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20, BeckRS 2020, 18690 - beck-online). - BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07
Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Liegt ein erheblicher Grund für die beantragte Terminsänderung vor, so eröffnet dies aber nicht nur die Möglichkeit, sondern begründet die Pflicht des Gerichts zur Änderung des Termins (BGH NJW 2008, 1448;… OLG Köln a.a.O.). - OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08
Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den …
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20, BeckRS 2020, 18690 - beck-online). - BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13
Ablehnung eines Richters im Notarkostenverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei …
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG MDR 2013, 294; BGH JR 2013, 32; NJW-RR 2014, 318; MDR 2015, 50; BGH;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rdnrn. 8 f.). - OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05
Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung …
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20, BeckRS 2020, 18690 - beck-online). - OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von …
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20, BeckRS 2020, 18690 - beck-online). - BGH, 08.01.2014 - VII ZR 148/13
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Äußerungen zur Verlängerung der …
Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG MDR 2013, 294; BGH JR 2013, 32; NJW-RR 2014, 318; MDR 2015, 50; BGH;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rdnrn. 8 f.). - OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01
Richterablehnung - Befangenheit - Zurückweisung von Terminsverlegungsanträgen - …
- OLG Köln, 26.08.2009 - 25 WF 149/09
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
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